Forwarded from Tom Lausen ‼️❗️original Datenanalyst
  
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  Soldat „unehrenhaft" entlassen – BVerwG: Verweigerung der Covid-Impfung „nicht erheblich“
  Vom Urteil verstört zeigte sich ein Hauptfeldwebel der nach 20 Jahren Dienstzeit wegen Äußerungen im Zusammenhang mit seiner COVID-Impfverweigerung vom Wehrsenat des Bundesverwaltungsgerichts unehrenhaft entlassen wurde. Für Anwalt Edgar Siemund wurde mit…
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  Forwarded from Eva Herman Offiziell
Media is too big
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  ‼️👉☄️    Niemals vergessen - Weder die Köpfe, die diese unglaublichen Worte aussprachen, noch die Tatsache, welche Parteien von diesen Machthungrigen vertreten wurden. 
❗️  Man fragt sich immer wieder, was mit diesen Leuten damals passiert ist .... und: Wären sie heute wieder zu Ähnlichem fähig?  Zum Beispiel, wenn der "Spannungsfall in Deutschland ausgerufen werden würde?...
https://x.com/EvaHermanEx_ARD/status/1974047561821348345
www.tg-me.com/Rosenbusch
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  Forwarded from Ken Jebsen - Aufklärung und Information
Fällt der Rundfunkbeitrag?
Dürfen Haushalte den zwangsweise eingezogenen Rundfunkbeitrag kürzen oder verweigern, wenn sie die im Medienstaatsvertrag vorgeschriebene politische Ausgewogenheit von ARD, ZDF und Deutschlandradio vermissen? Mit dieser Frage hat sich am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in einer dreistündigen Verhandlung beschäftigt.
Es ist das erste Mal, dass dieses Thema vor einem hohen deutschen Gericht verhandelt wird. Schon das gilt als Erfolg der anonym bleibenden Frau aus Bayern, die die Klage eingereicht hatte. Sie sagt, der ÖRR verletze regelmäßig Artikel 26 des Medienstaatsvertrages, der journalistische Standards sowie Unparteilichkeit und Objektivität vorschreibe.
Das Bundesverwaltungsgericht erkannte in der Frage um den Rundfunkbeitrag eine „grundsätzliche Bedeutung“. In den ersten beiden Instanzen war die Klägerin erfolglos geblieben. Das Verwaltungsgericht München und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatten sich aber gar nicht inhaltlich damit beschäftigt, ob der ÖRR seinen Auftrag erfüllt. Sie stellten sich auf den Standpunkt, Rundfunkfreiheit der Sender gehe vor und die Kontrolle der Programmvielfalt sei nicht Sache der Justiz.
Als Beklagter stand stellvertretend für den gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk am Mittwoch der Bayerische Rundfunk (BR) vor Gericht. Dessen Prozessbevollmächtigte bestritt die Vorwürfe. Man tue alles für die Meinungsvielfalt und dafür, dass die Bürger im Programm frei ihre Meinung sagen könnten. Für die Kritik der Klägerin sei kein Gericht zuständig, sondern der jeweilige Rundfunkrat. Die Frau solle dort einfach Programmbeschwerden einreichen.
Die Anwälte der Klägerin hielten dagegen, dass 99,7 Prozent aller Programmbeschwerden bei ARD, ZDF und Deutschlandradio derzeit abgewiesen werden. Daher sei das ein völlig untaugliches Instrument. Nach Einlassungen der Richter erwarten Beobachter, dass der ÖRR per Urteil verpflichtet werden könnte, ein neues Instrument zu schaffen, mit dem man die Ausgewogenheit und Neutralität besser überprüfen kann. Allerdings betonte der Vorsitzende Richter auch, die Maßstäbe für eine mögliche Verletzung des Medienstaatsvertrages lägen sehr hoch. Und die Klägerin müsse beweisen, dass die Ausgewogenheit tatsächlich nicht bestehe.
Es reiche nicht, einzelne Beiträge oder Sendungen zu benennen. Vielmehr müsste das Gesamtprogramm der Einseitigkeit überführt werden. Dagegen hielten die Anwälte der Klägerin, es könne nicht Aufgabe einer Einzelperson sein, 40 Millionen Programmminuten im Jahr auszuwerten. Vielmehr sei es Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Sender, nachzuweisen, dass sie den Auftrag inklusive Meinungspluralität erfüllen. Ob sich das Gericht umstimmen lässt, wird es am 15. Oktober um 14 Uhr verkünden. Gegen das Urteil ist dann noch der Gang vor das Bundesverfassungsgericht möglich.
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Dürfen Haushalte den zwangsweise eingezogenen Rundfunkbeitrag kürzen oder verweigern, wenn sie die im Medienstaatsvertrag vorgeschriebene politische Ausgewogenheit von ARD, ZDF und Deutschlandradio vermissen? Mit dieser Frage hat sich am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in einer dreistündigen Verhandlung beschäftigt.
Es ist das erste Mal, dass dieses Thema vor einem hohen deutschen Gericht verhandelt wird. Schon das gilt als Erfolg der anonym bleibenden Frau aus Bayern, die die Klage eingereicht hatte. Sie sagt, der ÖRR verletze regelmäßig Artikel 26 des Medienstaatsvertrages, der journalistische Standards sowie Unparteilichkeit und Objektivität vorschreibe.
Das Bundesverwaltungsgericht erkannte in der Frage um den Rundfunkbeitrag eine „grundsätzliche Bedeutung“. In den ersten beiden Instanzen war die Klägerin erfolglos geblieben. Das Verwaltungsgericht München und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatten sich aber gar nicht inhaltlich damit beschäftigt, ob der ÖRR seinen Auftrag erfüllt. Sie stellten sich auf den Standpunkt, Rundfunkfreiheit der Sender gehe vor und die Kontrolle der Programmvielfalt sei nicht Sache der Justiz.
Als Beklagter stand stellvertretend für den gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk am Mittwoch der Bayerische Rundfunk (BR) vor Gericht. Dessen Prozessbevollmächtigte bestritt die Vorwürfe. Man tue alles für die Meinungsvielfalt und dafür, dass die Bürger im Programm frei ihre Meinung sagen könnten. Für die Kritik der Klägerin sei kein Gericht zuständig, sondern der jeweilige Rundfunkrat. Die Frau solle dort einfach Programmbeschwerden einreichen.
Die Anwälte der Klägerin hielten dagegen, dass 99,7 Prozent aller Programmbeschwerden bei ARD, ZDF und Deutschlandradio derzeit abgewiesen werden. Daher sei das ein völlig untaugliches Instrument. Nach Einlassungen der Richter erwarten Beobachter, dass der ÖRR per Urteil verpflichtet werden könnte, ein neues Instrument zu schaffen, mit dem man die Ausgewogenheit und Neutralität besser überprüfen kann. Allerdings betonte der Vorsitzende Richter auch, die Maßstäbe für eine mögliche Verletzung des Medienstaatsvertrages lägen sehr hoch. Und die Klägerin müsse beweisen, dass die Ausgewogenheit tatsächlich nicht bestehe.
Es reiche nicht, einzelne Beiträge oder Sendungen zu benennen. Vielmehr müsste das Gesamtprogramm der Einseitigkeit überführt werden. Dagegen hielten die Anwälte der Klägerin, es könne nicht Aufgabe einer Einzelperson sein, 40 Millionen Programmminuten im Jahr auszuwerten. Vielmehr sei es Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Sender, nachzuweisen, dass sie den Auftrag inklusive Meinungspluralität erfüllen. Ob sich das Gericht umstimmen lässt, wird es am 15. Oktober um 14 Uhr verkünden. Gegen das Urteil ist dann noch der Gang vor das Bundesverfassungsgericht möglich.
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  Forwarded from COMPACT-Magazin
  
St. Petersburg von NATO-Drohnen getroffen? 🔥❌
👉 Bomben-Enthüllung: Russland-Experte Thomas Röper („Anti-Spiegel“) berichtet aus eigener Anschauung über Drohnenangriff im Bezirk St. Petersburg, die nur aus oder über NATO-Gebiet gekommen sein können.
👉In einem ausführlichen Gespräch geht es um die Frage, wie weit wir von einem direkten Krieg NATO gegen Russland noch entfernt sind und wie sich die wichtigsten Akteure – Putin, Trump, Merz – auf diese Situation vorbereiten.
👉 Hier das Gespräch ansehen: https://www.compact-online.de/st-petersburg-von-nato-drohnen-getroffen/
COMPACT: Folgt uns für Nachrichten, Videos und Informationen! 👉 www.tg-me.com/CompactMagazin
👉 Bomben-Enthüllung: Russland-Experte Thomas Röper („Anti-Spiegel“) berichtet aus eigener Anschauung über Drohnenangriff im Bezirk St. Petersburg, die nur aus oder über NATO-Gebiet gekommen sein können.
👉In einem ausführlichen Gespräch geht es um die Frage, wie weit wir von einem direkten Krieg NATO gegen Russland noch entfernt sind und wie sich die wichtigsten Akteure – Putin, Trump, Merz – auf diese Situation vorbereiten.
👉 Hier das Gespräch ansehen: https://www.compact-online.de/st-petersburg-von-nato-drohnen-getroffen/
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  🔷 Drohende EU-Chatkontrolle 🔷
"Daneben haben mehr als 500 Wissenschaftler und Forscher gegen die geplante Chatkontrolle protestiert, ebenso speziell Sicherheitsforscher, Wirtschaftsverbände der Internetwirtschaft. Das Ausmaß des Protestes ist beachtlich, wie Netzpolitik berichtet: Der Deutsche Anwaltsverein warnt vor einem „massiven Eingriff in die Freiheitsrechte“, auch dem Rechtsausschuss des irischen Parlaments kritisiert den Entwurf angeblich mit deutlichen Worten und umfassend" (TE 02.10.2025).
Und was unternimmt die deutsche Regierung dagegen? Schweigen.
👇👇
"Daneben haben mehr als 500 Wissenschaftler und Forscher gegen die geplante Chatkontrolle protestiert, ebenso speziell Sicherheitsforscher, Wirtschaftsverbände der Internetwirtschaft. Das Ausmaß des Protestes ist beachtlich, wie Netzpolitik berichtet: Der Deutsche Anwaltsverein warnt vor einem „massiven Eingriff in die Freiheitsrechte“, auch dem Rechtsausschuss des irischen Parlaments kritisiert den Entwurf angeblich mit deutlichen Worten und umfassend" (TE 02.10.2025).
Und was unternimmt die deutsche Regierung dagegen? Schweigen.
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  Forwarded from Ärztlicher Berufsverband Hippokratischer Eid
‼️‼️Aufruf‼️‼️ Bitte werden Sie aktiv, damit  nicht weiter Menschen nur geimpft werden, damit Ärzte damit mehr Geld verdienen als mit anderen Leistungen ! 
‼️An alle Juristen, wie auch alle gesetzlich Versicherten und auch die Ärzte :‼️
Bitte fragen Sie bei Ihren regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen nach, wie diese zu den Extrageldern für Impfungen stehen um so deutlich zu machen, dass wir die Bestechung der Ärzte, auf jeden Fall zu impfen- nicht mehr weiter passieren lassen.
Durch die neue Honorarregelung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ab 1.1. 2026 soll eine Kürzung der Vorhaltepauschalen der Ziffer GOP 3040 um 40% erfolgen, wenn Ärzten, zu wenig oder gar nicht impfen, welches zu Honorareinbussen von um die 20.000€ bei einer ca. 1000 Scheine Praxis führen würde. Für die meisten Impfungen gibt es keine wissenschaftlich saubere Wirksamkeits- und Sicherheitsnachweis, d.h. keine positive Evidenz, die Ärzte durch ihre Berufsordnung bei jeder Therapie /Prävention beachten müssen !
Bitte melden Sie uns ihre ANSCHREIBEN WIE AUCH DIE Antworten der KVen zurück auf
[email protected]
Hier ein MUSTERBRIEF, kann und darf individuell abgeändert werden:
Sehr geehrte Damen und Herren des Vorstandes der KV!
Ab 2026 soll eine Impfquote für Hausarztpraxen eingeführt werden, sonst drohen empfindliche Honorareinbussen, die sich bei einer ca. 1000 Scheine Praxis auf um die 20.000€ belaufen können pro Jahr, falls eine Praxis die Mindestzahl an Impfungen nicht erbringt. Da es bei den STIKO Impf- Empfehlungen in aller Regel nicht um sauber wissenschaftlich evident nachgewiesene sichere und wirksame Impfungen geht, sondern in aller Regel saubere Placebokontrollen sogar fehlen und da daher um politisch erwünschte Empfehlungen, werden durch diese Honorarregelung Fehlanreize gesetzt, die Ärzte aus wirtschaftlichen Gründen dazu verleiten könnten, gegen die Berufsordnung zu verstoßen, die die individuell erwünschte und evidenzbasierte Therapie als absolute Behandlungspriorität benennt.
Dazu habe ich folgende Fragen an Sie:
1. Handelt es sich hier nicht eventuelle um eine „Bestechung“, eine Leistung – ggf. auch ohne Indikation- vermehrt zu erbringen?
2. Oder um eine „Zuweisung gegen Entgeld“, die nicht erlaubt ist?
3. Handelt es sich hier nicht eventuelle um eine ein Ungleichbehandlung bei der Vergütung verschiedener Praxisleistungen, die ja ansonsten betriebswirtschaftlich gleich kalkuliert sein sollen?
4. Wie lässt sich eine solche Bevorzugung der Honorierung der Impfungen mit den zeitlichen Mindestvorgaben bei sprechender/ psychosomatischer Medizin vereinbaren, die für die Prävention und Therapie vieler Erkrankungen noch viel wichtiger sind, es jedoch eine extreme Selbstschädigung der Ärzte bedeutet, wenn diese die Mindestsprechzeit- auf die die Leistung dann leider kalkuliert wurde- deutlich überschreiten, die Leistung aber nicht mehrfach abgerechnet werden kann?
5. Ist der Vorstand der KV mit dieser Gebühren Regelung einverstanden?
6. Ist dem Vorstand der KV einverstanden damit, dass eine ärztliche Leistung extrem bevorzugt bezahlt wird, deren positive Nutzen nicht einmal nachgewiesen ist?
7. Ist durch diese Regelung zu befürchten, dass unnötigerweise geimpft wird, weil ansonsten Honorarkürzungen drohen?
8. Sehen Sie in dieser Regelung ein unerlaubtes Eingreifen in die Therapiefreiheit des Arztes?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, was gedenken Sie dagegen zu unternehmen?
9. Sollte es zu unerwünschten Impfnebenwirkungen kommen, wer ist dafür haftbar zu machen?
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.
Mit freundlichem Gruß
‼️An alle Juristen, wie auch alle gesetzlich Versicherten und auch die Ärzte :‼️
Bitte fragen Sie bei Ihren regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen nach, wie diese zu den Extrageldern für Impfungen stehen um so deutlich zu machen, dass wir die Bestechung der Ärzte, auf jeden Fall zu impfen- nicht mehr weiter passieren lassen.
Durch die neue Honorarregelung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ab 1.1. 2026 soll eine Kürzung der Vorhaltepauschalen der Ziffer GOP 3040 um 40% erfolgen, wenn Ärzten, zu wenig oder gar nicht impfen, welches zu Honorareinbussen von um die 20.000€ bei einer ca. 1000 Scheine Praxis führen würde. Für die meisten Impfungen gibt es keine wissenschaftlich saubere Wirksamkeits- und Sicherheitsnachweis, d.h. keine positive Evidenz, die Ärzte durch ihre Berufsordnung bei jeder Therapie /Prävention beachten müssen !
Bitte melden Sie uns ihre ANSCHREIBEN WIE AUCH DIE Antworten der KVen zurück auf
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Hier ein MUSTERBRIEF, kann und darf individuell abgeändert werden:
Sehr geehrte Damen und Herren des Vorstandes der KV!
Ab 2026 soll eine Impfquote für Hausarztpraxen eingeführt werden, sonst drohen empfindliche Honorareinbussen, die sich bei einer ca. 1000 Scheine Praxis auf um die 20.000€ belaufen können pro Jahr, falls eine Praxis die Mindestzahl an Impfungen nicht erbringt. Da es bei den STIKO Impf- Empfehlungen in aller Regel nicht um sauber wissenschaftlich evident nachgewiesene sichere und wirksame Impfungen geht, sondern in aller Regel saubere Placebokontrollen sogar fehlen und da daher um politisch erwünschte Empfehlungen, werden durch diese Honorarregelung Fehlanreize gesetzt, die Ärzte aus wirtschaftlichen Gründen dazu verleiten könnten, gegen die Berufsordnung zu verstoßen, die die individuell erwünschte und evidenzbasierte Therapie als absolute Behandlungspriorität benennt.
Dazu habe ich folgende Fragen an Sie:
1. Handelt es sich hier nicht eventuelle um eine „Bestechung“, eine Leistung – ggf. auch ohne Indikation- vermehrt zu erbringen?
2. Oder um eine „Zuweisung gegen Entgeld“, die nicht erlaubt ist?
3. Handelt es sich hier nicht eventuelle um eine ein Ungleichbehandlung bei der Vergütung verschiedener Praxisleistungen, die ja ansonsten betriebswirtschaftlich gleich kalkuliert sein sollen?
4. Wie lässt sich eine solche Bevorzugung der Honorierung der Impfungen mit den zeitlichen Mindestvorgaben bei sprechender/ psychosomatischer Medizin vereinbaren, die für die Prävention und Therapie vieler Erkrankungen noch viel wichtiger sind, es jedoch eine extreme Selbstschädigung der Ärzte bedeutet, wenn diese die Mindestsprechzeit- auf die die Leistung dann leider kalkuliert wurde- deutlich überschreiten, die Leistung aber nicht mehrfach abgerechnet werden kann?
5. Ist der Vorstand der KV mit dieser Gebühren Regelung einverstanden?
6. Ist dem Vorstand der KV einverstanden damit, dass eine ärztliche Leistung extrem bevorzugt bezahlt wird, deren positive Nutzen nicht einmal nachgewiesen ist?
7. Ist durch diese Regelung zu befürchten, dass unnötigerweise geimpft wird, weil ansonsten Honorarkürzungen drohen?
8. Sehen Sie in dieser Regelung ein unerlaubtes Eingreifen in die Therapiefreiheit des Arztes?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, was gedenken Sie dagegen zu unternehmen?
9. Sollte es zu unerwünschten Impfnebenwirkungen kommen, wer ist dafür haftbar zu machen?
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.
Mit freundlichem Gruß
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  Forwarded from NachDenkSeiten – Die kritische Website
Skandal in der BPK: Bundesregierung diffamiert Journalist als „Desinformationsakteur“ | BPK
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  Skandal in der BPK: Bundesregierung diffamiert Journalist als „Desinformationsakteur“ | BPK
  Es wird autoritärer und diffamatorischer in dieser Republik. Ein besonders eklatantes Beispiel für diese Tendenz ist die aktuelle Regierungspressekonferenz. Von den NachDenkSeiten befragt, ob die Bundesregierung es für gerechtfertigt hält, dass für den von…
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  Forwarded from Apollo News
Von den Gehaltserhöhungen im öffentlichen Dienst profitieren auch der Bundeskanzler und Bundespräsident. Das Gehalt von Bundeskanzler Merz steigt um rund 1.200 Euro, das von Bundespräsident Steinmeier um rund 1.350 Euro. Dabei müsste das nicht so sein. 
https://apollo-news.net/1-350-euro-mehr-pro-monat-gehaltserhhung-fr-bundeskanzler-und-bundesprsident/
  
  https://apollo-news.net/1-350-euro-mehr-pro-monat-gehaltserhhung-fr-bundeskanzler-und-bundesprsident/
Apollo News
  
  1.350 Euro mehr pro Monat: Gehaltserhöhung für Bundeskanzler und Bundespräsident
  Von den Gehaltserhöhungen im öffentlichen Dienst profitieren auch der Bundeskanzler und Bundespräsident. Das Gehalt von Bundeskanzler Merz steigt um rund 1.200 Euro, das von Bundespräsident Steinmeier um rund 1.350 Euro. Dabei müsste das nicht so sein.
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  Die Sonntagsrunde mit Burkhard Müller-Ullrich
Ein Kabinett von Stimmungskanonen
05.10.2025 – Michael Hauke (Zeitungsverleger in Brandenburg), Ralf Schuler (Politikchef NIUS) und Claudio Zanetti (alt Nationalrat Schweizerische Volkspartei) diskutieren mit Burkhard Müller-Ullrich über das künftige „Bürokratiemeldeportal“ und andere Investitionsbooster der deutschen Regierung; über die anhaltenden Ströme der Massenmigration und deren hartnäckige Förderer; über die neue Mode, Drohnen statt Drachen steigen zu lassen, und deren Folgen für den Luftverkehr; über die dunkle Vergangenheit eines schwarzen Philosophen namens Amo – sowie über den ausbleibenden grünen Wasserstoff aus Namibia.
Ein Kabinett von Stimmungskanonen
05.10.2025 – Michael Hauke (Zeitungsverleger in Brandenburg), Ralf Schuler (Politikchef NIUS) und Claudio Zanetti (alt Nationalrat Schweizerische Volkspartei) diskutieren mit Burkhard Müller-Ullrich über das künftige „Bürokratiemeldeportal“ und andere Investitionsbooster der deutschen Regierung; über die anhaltenden Ströme der Massenmigration und deren hartnäckige Förderer; über die neue Mode, Drohnen statt Drachen steigen zu lassen, und deren Folgen für den Luftverkehr; über die dunkle Vergangenheit eines schwarzen Philosophen namens Amo – sowie über den ausbleibenden grünen Wasserstoff aus Namibia.
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  🔷 Hohle Sprechblasen, Floskeln, Nebelkerzen, Sonntagsgerede in Endlosschleife ohne jeden Tiefgang  -  gut analysiert 🔷
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