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🔷 Bitte weiterhin erst abwarten, wie das deutsche EU-Votum tatsächlich ausfällt. Wir alle kennen Kanzler Merz 🔷
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DIE ANLASSLOSE CHATKONTROLLE IST VORERST ABGEWENDET

Liebe Community,

Die Bundesregierung wird der anlasslosen Chatkontrolle auf EU-Ebene nicht zustimmen:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/chatkontrolle-eu-deutschland-bmjv-hubig-whatsapp-signal

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig wird in diesem Beitrag mit den folgenden (beifallswerten) Worten zitiert:

"Anlasslose Chatkontrolle muss in einem Rechtsstaat tabu sein"

"Wir müssen beim Kampf gegen Kinderpornografie auch auf EU-Ebene vorankommen. Dafür setze ich mich ein. Aber auch die schlimmsten Verbrechen rechtfertigen keine Preisgabe elementarer Bürgerrechte. Darauf habe in den Abstimmungen der Bundesregierung seit Monaten beharrt. Und dabei wird es bleiben"

Die deutsche Nein-Stimme schließt es zwar nicht aus, dass eine Mehrheit im Ministerrat auch ohne die Stimme Deutschlands zustande kommt. Aber dann stünde dem hier verlinkten LTO-Bericht zufolge wohl das EU-Parlament auf der Bremse.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
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🔷Alibi-Handeln der Göttinger Staatsanwaltschaft🔷
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https://www.youtube.com/watch?v=yYNW6LuZdPs

Historische Ungerechtigkeit
BVerwG Leipzig

Was macht ein Gericht, wenn die WDA (Staatsanwaltschaft für Soldaten) überraschend auf Einstellung plädiert und die Verteidigung den Freispruch fordert?

Es entscheidet auf die härteste Strafe, die möglich ist. So geschehen vor dem 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 1. Oktober 2025.

Unehrenhafte Entlassung, Verlust aller Bezüge und Bezahlung sämtlicher Verfahrenskosten waren unter dem Vorsitz des Richters Dr. Häusler die Reaktionen des 2. Wehrdienstsenates auf den Antrag des Wehrdisziplinaranwalts. Er wollte es dem treu gedienten Soldaten ermöglichen, den Dienst in der Bundeswehr fortzusetzen und damit sein Vertrauen wieder aufzubauen. Dann wäre dieser, wie schon 2024 geplant, sogar befördert worden. Die Kosten des Verfahrens hätte dann die Staatskasse zu tragen.

Doch erneut sahen wir ein Verfahren, in dem die essentielle Frage nicht entschieden wurde, warum die Soldaten aufgrund der Corona-Politik der Bundeswehr vielleicht sogar zu Recht Zweifel an ihrer Führung haben könnten. Wegen der wieder einmal unterlassenen Motivforschung des Gerichts wurden dem Soldaten gerade diese möglicherweise berechtigten Zweifel nun zum Verhängnis.
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"Totalitäre Horrorvision" – Weidel warnt vor EU-Plänen zu umfassenden Chat-Kontrollen

In der Pressekonferenz der AfD-Bundestagsfraktion vom 7. Oktober zu aktuellen politischen Themen hat die AfD-Co-Vorsitzende Alice Weidel eindringlich vor Plänen der EU zur Einführung umfassender Überwachungen der EU-Bürger gewarnt. Am 14. Oktober soll im Europäischen Rat über die "Verordnung zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern" abgestimmt werden. Der Schutz von Kindern diene dabei jedoch lediglich als Vorwand, erklärte die Politikerin.

"Hinter dieser Verordnung verbirgt sich nichts anderes als der umfassende Generalangriff auf zentrale, Bürger und Freiheitsrechte durch Totalüberwachung jeder privaten Kommunikation", warnte sie. Von einer solchen Machtfülle hätte selbst die Stasi "nur träumen" können. Für den vorgegebenen Zweck sei die Chatkontrolle zudem untauglich, weil Kriminelle längst Möglichkeiten nutzten, die von der Massenüberwachung gar nicht erfasst würden. Es gehe offenkundig um ganz andere Ziele.

"Die Chatkontrolle ebnet den Weg in ein umfassendes digitales Überwachungsregime", so Weidel. Sie ergänzt: "Zusammen mit den Plänen der EU für eine EZB-Digitalwährung und die Erfassung privater Vermögenswerte in einem zentralen EU-Register ergibt sich das Bild einer totalitären Horrorvision."

Deutschland hatte dieses Vorhaben bislang abgelehnt, es wird jedoch befürchtet, dass die Regierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz die ablehnende Haltung aufgeben und damit dieser "Horrorvision" den Weg ebnen könnte.

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Und in Deutschland?

Werden weiterhin Tausende Massnahmenkritiker vom Verfassungsschutz als sogenannte “Delegitimierer” verfolgt.

Die Verantwortlichen dieser Zeit haben sich jedoch selbst delegitimiert. Und für jeden öffentlichen Posten disqualifiziert.

#WirVergessenNicht

https://apollo-news.net/92-278-strafen-aufgehoben-spanisches-verfassungsgericht-erklrt-coronamanahmen-fr-verfassungswidrig/

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Forwarded from Eva Herman Offiziell
‼️👉☄️ „EU zerfällt“:🚫Orbán lehnt Euro-Einführung in Ungarn ab


"Knallharte Ansage von Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán. Im Interview mit dem Wirtschaftsportal „EconomX“ sprach sich der widerständige Politiker entschieden gegen die Einführung des Euro in Ungarn aus. Seine Begründung ist klar:


❗️ Die Europäische Union „zerfällt“, und „Ungarn sollte sein Schicksal nicht enger an die Europäische Union binden als bisher, und die Einführung des Euro wäre die engstmögliche Verbindung.“

Im Frühjahr 2026 finden in Ungarn die nächsten Parlamentswahlen statt. Orbáns Partei Fidesz liegt in aktuellen Umfragen derzeit hinter der neuen Oppositionspartei Tisza unter Péter Magyar.


❗️ Das AUF1-Exklusivinterview mit Viktor Orbán können Sie HIER nachsehen. So offen sprach der ungarische Ministerpräsident noch nie über die Globalisten, die Migrationswaffe und die Pflicht zum Freiheitskampf...."


@auf1tv

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Der Kommentar #7: Macht muss begrenzt werden! | Von Kayvan Soufi…
apolut
Der Kommentar #7: Macht muss begrenzt werden! | Von Kayvan Soufi-Siavash

👉 Text lesen

#DerKommentar@apolut | Folge @apolut auf Telegram
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Warum gab der 6. Senat seine Zuständigkeit (VI ZR 237/24) auf?

Der 6. Zivilsenat des BGH ist seit Jahrzehnten für Arzthaftungsrecht zuständig – also für Behandlungsfehler von Ärzten.

Doch im Fall Coronaimpfungen (Az. BGH III ZR 180/24) gab der 6. Senat seine Zuständigkeit plötzlich an den 3. Senat ab, der eigentlich für Amtshaftung zuständig ist – also für staatliches Handeln.

Der 6. Zivilsenat war aber in dieser Sache bereits zuständig – das belegt ein Beschluss vom 15. Juli 2024, der in der OLG-Akte vermerkt ist.

Erst danach wurde das Verfahren an den 3. Zivilsenat abgegeben. Eine solche Zuständigkeitsverlagerung nach bereits erfolgtem Senatsbeschluss ist höchst ungewöhnlich.

Sie hätte entweder über den Großen Senat (§ 132 GVG) oder über einen formellen Präsidiumsbeschluss erfolgen müssen.

Beides ist bislang nicht ersichtlich.

Das wirft die Frage auf, auf welcher Grundlage der Senatswechsel überhaupt vorgenommen wurde.

Damit wurde die entscheidende Weiche gestellt:

Nicht mehr die ärztliche Sorgfalt, sondern die staatliche Impfkampagne stand im Mittelpunkt.

Der 3. Senat entschied: Ärzte handelten bei Coronaimpfungen hoheitlich – also im Auftrag des Staates.

Folge: Keine persönliche Haftung mehr für Ärzte, selbst bei Aufklärungs- oder Behandlungsfehlern.

Brisant: Der 6. Senat hatte 2014 im bekannten „Abschleppfall“ (VI ZR 383/12) selbst festgestellt, dass private Akteure nur bei enger staatlicher Kontrolle hoheitlich handeln.
Bei niedergelassenen Ärzten fehlte diese Kontrolle völlig – und doch wurde jetzt genau das Gegenteil entschieden.

Hinzu kommt: Der Kläger hatte nach seiner Niederlage vor dem LG Dortmund (Az. 4 O 163/22) seine Forderung von 400.000 EUR Schmerzensgeld auf 800.000 Euro vor dem OLG Hamm (OLG Hamm I 3 U 119/23) verdoppelt – und genau dieser Fall wurde zur Grundsatzentscheidung, mit der die persönliche Arzthaftung im Impfkontext faktisch abgeschafft wurde.

Zusammen mit der neuen Vorhaltepauschale für Ärzte bei Impfungen ab 2026,

die Ärzte für Impfungen finanziell belohnt und bei zu wenigen Impfungen bestraft, entsteht ein System, in dem Ärzte rechtlich hoheitlich, wirtschaftlich abhängig und politisch steuerbar werden.

Nachsatz:
Wenn ein Gericht eine völlig neue Rechtsfigur schafft – hunderttausende Ärzte zu „Verwaltungshelfern des Staates“ erklärt, obwohl kein Gesetz das vorsieht – stellt sich die Frage:

Hat der BGH hier noch Recht gesprochen, oder bereits Gesetz ohne Befugnis gemacht?

Was stimmt hier nicht?
...und wer war der Anwalt in 1. und 2. Instanz???

Hinweise an [email protected]

Link zum Urteil des BGH (Pressemitteilung)

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Forwarded from Arne Schmitt Verteidiger nach § 138 Abs. 2 StPO (Andrea Henning)
‼️Eilmeldung – Arne Schmitt ist frei‼️

Stand: 10. Oktober 2025

Nach dem heutigen Haftprüfungstermin ist Arne Schmitt wieder auf freiem Fuß.

▪️Eine erste Stellungnahme wird zeitnah in einem Livestream mit Björn Banane erfolgen – der Link wird  hier in Kürze veröffentlicht.

▪️Im Anschluss wird außerdem Ort und Zeit für ein spontanes Treffen in Berlin bekannt gegeben.

Ein herzlicher Dank geht an alle Unterstützerinnen und Unterstützer für ihre Hilfe, Solidarität und positiven Energien, die Arne durch diese schwere Zeit getragen haben. 🥰

Arne: "Ich freue mich über jeden der kommt, damit ich euch persönlich danken kann."

News und Termine für heute findet ihr hier in meinem Kanal.

https://www.tg-me.com/pianoacrosstheworld
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2025/10/22 14:54:30
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