Für ein selbstbestimmtes Leben in Freiheit!

Die Weltgesundheitsorganisation WHO verfolgt aktuell zwei bedeutende Vorhaben:
1.die Einführung eines Pandemievertrags (PV)
2.die Neufassung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) von 2005.

Es drohen:
🔵 Willkürliche Ausrufung von Gesundheitsnotständen!
🔵 Willkürliche Einschränkungen individueller Freiheiten – und somit schwere Menschenrechtsverletzungen!
🔵 Produktions- und finanzielle Verpflichtungen der Staaten für Medikamente und Impfstoffe! 
🔵 Eine gezielte Verhaltenssteuerung der Bevölkerung und die Bekämpfung von „Falschinformationen“ – und somit Zensur und weitere massive Beschneidungen der Meinungs- und Pressefreiheit, ebenso der Wissenschaftsfreiheit!  

All dies vor dem Hintergrund einer eklatanten Lobby-Abhängigkeit der WHO, die in Richtung profitgeleitete Fremdsteuerung weist!  Es gilt, die WHO-Vorhaben mit allen friedlichen Mitteln JETZT zu stoppen!
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Artikel 10 des deutschen Grundgesetzes (GG) verbürgt das Brief-, das Post- sowie das Fernmeldegeheimnis.
Art. 10 GG bezweckt den Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation vor hoheitlichen Zugriffen. Daher handelt es sich um ein Freiheitsrecht, das vorrangig der Abwehr hoheitlicher Zugriffe auf vertrauliche Kommunikation dient.

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https://youtube.com/shorts/6Hqf712ocz4?feature=share
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Prof. Dr. Stefan Homburg: Rückschau auf die Coronakrise
am 20.04.2024 in Zürich beim WHO-Symposium. Prof. Dr. Stefan Homburg wie immer exzellent und faktenbasiert auf den Punkt.

Mit Freude und Humor durch diese anspruchsvolle Zeit.

1. Normale altersbereinigte Sterblichkeit 2020 (GBE)
2. Allzeittief der Klinikbelegung in 2020 (BMG)
3. Normale Zahl der Atemwegserkrankungen 2020/21 (RKI)
4. PCR-Tote im Mittel 83 Jahre alt, übrige 82 Jahre (RKI, BIB)
5. Übersterblichkeit war in Schweden geringer (WHO)
6. Lockdowns etc. haben nichts gebracht (SV-Ausschuss)
7. Kein Übertragungsschutz durch mRNA (EMA)
8. Beispiellos viele Impfnebenwirkungen (PEI)
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Artikel 11 des deutschen Grundgesetzes (GG) gewährleistet das Grundrecht der Freizügigkeit. Dieses schützt die Möglichkeit des Wechsels des Wohn- und Aufenthaltsortes sowie die Einreise in das Bundesgebiet in Bezug auf deutsche Staatsangehörige.

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https://youtube.com/shorts/bhI99WxECH8
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Die Berufsfreiheit ist das Grundrecht, seinen Beruf frei zu wählen und auszuüben. Sie wird in vielen historischen und gegenwärtigen Verfassungsordnungen verbürgt.

Obgleich die Berufsfreiheit teilweise als ein klassisches Grundrecht bezeichnet wird, war sie in den klassischen Grundrechtskatalogen noch nicht enthalten.

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https://youtube.com/shorts/WZTbRUAbEoQ
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Diese Veranstaltung ist genau deins?

Möchtest du, dass mehr Menschen davon erfahren?

Es ist ganz einfach:
Nutze deine Reichweite!
Die Telegram-Storys und WhatsApp-Status
erreichen mehr Menschen, als du vielleicht denkst.

So kannst auch du aktiv dazu beitragen, diese Botschaft zu verbreiten. Denn "MACHEN ist krasser als WOLLEN", und das Teilen dieses Aufrufs ist der erste Schritt in eine gemeinsame Richtung.

Wir freuen uns auf euch!

Denk dran, jede Wiederholung festigt. Frag mal unsere Bundesregierung mit ihren mantraartigen Wiederholungen der letzten Jahre.

https://youtu.be/_p8rZhkTLbA
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1955 wurde die Bundeswehr im Zuge der Wiederbewaffnung aufgestellt und die allgemeine Wehrpflicht eingeführt.
1968 wurde die allgemeine Dienstpflicht in Art. 12a GG verankert. Bereits seit Einführung des GG ist in Art. 4 Abs. 3 GG festgelegt, dass niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden darf.

Frauen war der Dienst an der Waffe untersagt.
Abs. 4 besagte in seiner ursprünglichen bestehenden Fassung, dass Frauen „auf keinen Fall Dienst mit der Waffe leisten“ dürfen.

Gemäß einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes 2000 verstößt diese Regelung aber gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Daher dürfen Frauen seit 2001 bei der Bundeswehr auch in kämpfenden Einheiten eingesetzt werden. Nach diesem Urteil wurde Abs. 4 Satz 2 angepasst. Der neue Wortlaut war nun: Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.

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https://youtube.com/shorts/TXWgFZ4BNaU
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Artikel 13 des deutschen Grundgesetzes (GG) gewährleistet das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung.
Dieses dient dem Schutz der räumlichen Privatsphäre vor Eingriffen von staatlicher Seite. Damit handelt es sich vorrangig um ein Freiheitsrecht. Zugleich verpflichtet es den Staat, die Wohnung vor unbefugten Privatpersonen zu schützen.

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https://youtube.com/shorts/N6ESm2_3p24
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Am 27.04.2024 war es wieder soweit: 13 Schlauchboote mit politischen Botschaften stachen in See,

bereit die Beobachter zum Nachdenken zu bringen.
Von Pillnitz aus ging es dabei vorbei an der malerischen Altstadt von Dresden und vorbei an neugierigen Touristen, die sich die Augen rieben bei diesem ungewöhnlichen Anblick der Boote und zogen dabei die Blicke auf sich.

Die Schlauchboottour war mehr als nur ein Ausflug - sie war ein spritziges Statement, das die Herzen der Zuschauer erwärmte und zum Nachdenken brachte. Denn manchmal braucht es nicht viel, um eine Welle des Umdenkens auszulösen, nur ein paar mutige Menschen, die bereit sind, für ihre Überzeugungen einzustehen.

Und so glitten die Boote dahin und hinterließen eine Spur aus Hoffnung und Inspiration in ihrem Kielwasser. Manchmal sind es die kleinen Momente, die die größten Wellen schlagen. Und diese Schlauchboottour war definitiv ein solcher Moment - spritzig, erfrischend und unvergesslich.

https://youtu.be/t3YhO1mx39M
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Im verfassungsrechtlichen Sinne schränkt die Sozialbindung den Schutzbereich des Eigentums ein, indem Eingriffsrechte im Sinne des Art. 14 verfassungsrechtlich gerechtfertigte Inhalts- oder Schrankenbestimmungen aussprechen. Eigentum ist nach deutschem Recht ein Herrschaftsrecht über eine vermögenswerte Position.

Weiter gefasst ist der Begriff des Eigentums im Art. 14 GG geschützt. Er schützt das Eigentum und das Erbrecht als Grundrecht. Dabei stellt die Norm ein Abwehrrecht des Bürgers gegenüber dem Staat dar, zum anderen verpflichtet es den Gesetzgeber, Eigentumsrechte zu schaffen, auszugestalten und zu schützen.

Vor dem Hintergrund einer grundsätzlichen Anerkennung des Instituts des Privateigentums und einer entsprechenden Verfügungsfreiheit wird gefordert, dass der Gebrauch des Eigentums dem Gemeinwohl nicht zuwiderlaufen, sondern ihm zugutekommen soll.

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https://youtube.com/shorts/i0I6w_W6DyA
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Laut Europäischer Menschenrechtskonvention haben Menschen das Recht, Eigentum zu besitzen, das rechtmäßig ihnen gehört. Regierungen dürfen ohne ausreichende Gründe kein Eigentum entziehen - und auch anderen Menschen ist dies nicht gestattet.
Entzieht eine Regierung z. B. einer Person Land, um dieses öffentlich zu nutzen, muss der bisherige Eigentümer ordnungsgemäß entschädigt werden.

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https://youtube.com/shorts/Llk2Z3lPPm4
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Artikel 16 des deutschen Grundgesetzes (GG) befindet sich in dessen erstem Abschnitt Grundrechte. Er verbürgt in seinem Absatz 1 den Schutz vor Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit sowie in Absatz 2 den Schutz vor Auslieferung Deutscher an das Ausland.

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https://youtube.com/shorts/7qvKw4IU-Z4
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Artikel 16a schützt politisch Verfolgte. Politisch Verfolgte sind Menschen, die der Staat in ihrer Heimat verfolgt. Diese Menschen leben in großer Gefahr. Ihr Heimatstaat achtet ihre Menschenrechte nicht.

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https://youtube.com/shorts/Gt0u3Yia2qk
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Du, ja genau du...
zuhören, mitmachen!

😉👍

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https://m.youtube.com/shorts/SrMS3D-WSVA
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Eine Petition ist ein Schreiben (eine Bittschrift, ein Ersuchen, eine Beschwerde) an eine zuständige Stelle, zum Beispiel eine Behörde oder Volksvertretung.
Dabei kann grundsätzlich unterschieden werden zwischen Ersuchen, die auf die Regelung eines allgemeinen politischen Gegenstands zielen (z. B. den Beschluss oder die Änderung eines Gesetzes durch das Parlament, die Änderung einer Verfahrensweise in einer Behörde), und Beschwerden, die um Abhilfe eines individuell erfahrenen Unrechts (z. B. eine formal zwar zulässige, aber als unverhältnismäßig empfundene Behördenentscheidung) bitten. Der Einsender einer Petition wird Petent genannt.
Die Zulässigkeit von

Petitionen ist ein allgemein anerkannter Bestandteil der demokratischen Grundrechte eines jeden Bürgers.

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https://youtube.com/shorts/P3pLlJpM80w
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Der Artikel 17a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gehört zum ersten Abschnitt (Grundrechte) in dem Grundrechtsbeschränkungen während des Wehr- oder Zivildienstes geregelt sind.

Soldaten und Ersatzdienstleistende sind in einigen Bereichen der Grundrechte eingeschränkt.
Art. 17a GG legt genau fest, welche Grundrechte eingeschränkt sind, auf die sich die genannten Personen nicht berufen können. Dazu zählen das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung, die Versammlungsfreiheit sowie das Petitionsrecht.

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Art. 18 Grundgesetz

Niemand darf die Grundrechte verletzen. Wer die Grundrechte verletzt, den darf der Staat bekämpfen. Wer die Grundrechte verletzt, der verliert seine eigenen Grundrechte.

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https://youtube.com/shorts/dOpOqKlkjqs
Du, ja genau du...
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Art. 19 Grundgesetz

enthält verschiedene allgemeine Regelungen für die verschiedenen Grundrechte des deutschen Grundgesetzes.

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https://youtube.com/shorts/eBuFpXwZJL4?feature=share
2024/05/15 20:46:34
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