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Am 6. Oktober 1908 verkündete der österreichisch-ungarische Außenminister Alois Lexa von Aehrenthal, dass das Habsburgerreich die Verwaltung der Provinzen Bosnien und Herzegowina nicht länger im Namen des Osmanischen Reiches, sondern fortan als Teil der Monarchie führen werde. Damit erklärte Österreich-Ungarn die formelle Annexion eines Gebietes, das es bereits seit 1878 mit Ende der Balkankrise besetzt hielt – ein Schritt, der die politische Landkarte Europas erneut veränderte.

Die Balkankrise
Als Balkankrise bezeichnet man die von der Balkanhalbinsel ausgehende Krise zwischen den europäischen Großmächten in den Jahren 1875–1878, die mit den Unabhängigkeitsbestrebungen der Balkanvölker vom Osmanischen Reich eng in Verbindung stand und zum Russisch-Osmanischen Krieg (1877–1878) sowie zum Frieden von San Stefano (1878) führte. Bosnien und Herzegowina waren seit dem Berliner Kongreß von 1878 offiziell unter osmanischer Oberhoheit verblieben, wurden aber de facto von Wien verwaltet. Die Bevölkerung war religiös und ethnisch vielfältig: Muslime, orthodoxe Serben und katholische Kroaten lebten nebeneinander, teils in Spannung, teils in gewachsener Nachbarschaft. Die Annexion wurde in Wien als innenpolitischer Erfolg gefeiert, vor allem von jenen, die in einem geeinten Südslawentum eine Bedrohung sahen. Doch in Belgrad löste sie Empörung aus. Serbien betrachtete Bosnien und Herzegowina als Teil seiner nationalen Bestimmung und fühlte sich von der Großmacht Österreich-Ungarn übergangen.

https://freiburger-standard.de/2025/10/06/das-historische-kalenderblatt-oesterreich-ungarn-annektiert-bosnien-und-herzegowina/
Thor von Waldstein: „Wer in Besteverdeutschland jenseits des „allgemeinen Geblökes“ (Adorno) seine Meinung offen äußert, braucht ein schnelles Pferd, hilfsweise einen vorzeigbaren Bademantel. Das wird unter Selbstdenkern spätestens seit der Corona-Pandemieinszenierung 2020 ff. kaum mehr bestritten. Gräbt man etwas tiefer und fragt nach den unmittelbaren Ursachen dieser Willkür, wird die Anzahl derjenigen, die hierauf bündige Antworten parat haben, schon geringer. Der Gretchenfrage schließlich, welche metajuristischen Hintergründe der sich sukzessive vollziehende Abschied vom Rechtsstaat hat, stehen auch Zeitgenossen, die schon länger kritisch die schiefe Ebene der BRD-Geschichte beobachten, zumeist ratlos gegenüber.

Das müßte nicht so sein, würde man sich in der widerständigen Szene von dem häufig planlosen Herumklicken im Netz mit seinen 1001 „Aktualitäten“ abwenden. Dadurch würden sich für viele ungeahnte, neu gewonnene Lesekapazitäten eröffnen, zum Beispiel für die Lektüre von Autoren, deren kluge Analysen die Wirklichkeit, die sich hinter der Potemkin´schen Fassade der Berliner Politschaubühne verbirgt, präzise zu beschreiben in der Lage sind.
Einer dieser Autoren ist Josef Schüßlburner, dessen Schriften unter Kennern der publizistischen Gegenöffentlichkeit nicht erst seit gestern als Geheimtip gelten. Allein in … weiterlesen beim Freiburger Standard

https://freiburger-standard.de/2025/10/16/rezension-als-rechtsabweichler-im-ministerium/
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2025/10/21 20:25:53
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