Telegram Web Link
👆 sehr guter Zusammenschnitt!
Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat schon vor Monaten festgestellt, dass das Tragen der Maske für Menschen, die durch die Maske gesundheitlich beeinträchtigt sind oder dadurch belastet werden, nicht verpflichtend ist. Es berichtet bloß niemand darüber!

"Soweit sich die Maskenpflicht für einzelne Personen aus individuellen Gründen gesundheitlich belastend darstellen und in der Folge als Eingriff in ihre eigene körperliche Unversehrtheit nach Art. 8 Abs. 1 LV angesehen werden könnte, sind diese Personen bereits gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 2 SARS-CoV‑2-EindV von der Tragepflicht ausgenommen."

Das Urteil kann man hier nachlesen: https://bit.ly/34riDFo

Kostenlos abonnieren: www.tg-me.com/kenjebsen
Eine einzige Grafik reicht im Grunde genommen, um jedwede Diskussion über Corona zu beenden.
Es ist, abgesehen von der ohnehin jährlich stattfindenden grippalen Aktivität, ein reines PCR-Phänomen.
2025/06/29 17:29:45
Back to Top
HTML Embed Code: