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Forwarded from Immer Gesund
❗️Silybum Marianum - Ihre Leber braucht es❗️

Mariendistel, bekannt als "Silybum marianum", wird oft für Leberregeneration eingesetzt, kann aber noch vieles mehr!

Die aktiven Bestandteile der Mariendistel sind Silymarin und Silybin, die gemäß wissenschaftlicher Studien folgende Eigenschaften haben:

entgiften die Leber und fördern deren Regeneration (Zirrhose, Hepatitis, Fettleber)
senken den Cholesterinspiegel (Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schuppenflechte, Ekzeme)
Schutz vor oxidativem Stress und Entzündungen (Krebs, Diabetes, Herzerkrankungen)

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💥Der Standard in
Corona-Verfahren
💥

In den vielen Verfahren wegen Verstößen gegen die Corona-Verordnungen oder gegen Auflagen bei Demonstrationen habe ich miterleben müssen, dass die Angeklagten bereits vorverurteilt waren. Für den Grundsatz "in dubio pro reo" (im Zweifel für den Angeklagten) war nie Platz.
Das Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte beschreibt hier sehr treffend, welche Problematik das für einen Rechtsstaat erzeugt:

"Vielleicht gibt es aber auch noch eine Erklärung auf einer tieferen Ebene. So selbstverständlich der Grundsatz „in dubio pro reo“ bei oberflächlicher Betrachtung erscheinen mag, so sehr ist er Ausdruck einer Anerkennung der Würde auch des Angeklagten – ungeachtet der Schwere des jeweiligen Tatvorwurfs – und Ausdruck einer Selbstbeschränkung des Staates, die so selbstverständlich gar nicht sind. Aus der Perspektive des Staates bedeutet der Zweifelsgrundsatz: Es ist besser, 99 Schuldige laufen zu lassen, als einen Unschuldigen zu verurteilen. Wenn sich aber autoritäres Denken in Staat und Gesellschaft ausbreitet – und dass dies der Fall ist, wird nicht erst seit der Corona-Krise von ganz verschiedenen Seiten diagnostiziert – schwindet die Plausibilität dieses menschenfreundlichen und liberalen Prinzips. Dann kann es passieren, dass es nicht mehr die unerschütterliche, keiner Abwägung zugängliche Maxime richterlichen Handelns ist, dass kein Unschuldiger verurteilt werden soll. Der Schutz des Unschuldigen vor der Verurteilung ist dann – ohne dass das reflektiert würde – nur noch ein Ziel neben anderen, insbesondere dem staatlichen Interesse an der Strafverfolgung. Ist so aber erst einmal die absolute Geltung des Zweifelsgrundsatzes in Frage gestellt, machen sich Richter nicht mehr auf die Suche nach dem Zweifel, vor allem dann nicht, wenn sie ein besonders gewichtiges staatliches Interesse an der Verfolgung der mutmaßlichen Tat zu erkennen meinen. Dann wird nicht mehr intensiv geprüft, ob die Argumente für eine Verurteilung jeder Kritik standhalten oder nicht, sondern das Denken wird diffus, die Argumente verschwimmen und eine bloße Vermutung kann auf einmal zur Überzeugung erklärt werden."

Quelle:
https://netzwerkkrista.de/2024/10/03/wenn-zweifel-nicht-zugelassen-werden-das-urteil-des-landgerichts-gera-gegen-anna-k-wegen-rechtsbeugung/

Wir brauchen eine unabhängige Justiz. Zur Unabhängigkeit gehört insbesondere, dass Karrieren nicht von politischen Beurteilungen abhängig sein darf und nicht die Politik über Besetzungen entscheiden darf.

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Forwarded from HAINTZ.media ( Jay )
Kein Strafbefehl wegen Beleidigungsvorwurf zu Lasten von Strack-Zimmermann

Die FDP-Politikerin wurde bezüglich der Äußerungen "widerliche, abartige Kreatur" und "verbitterte, widerwärtige alte Kriegshetzerin" auf den Privatklageweg verwiesen.

Ein Beitrag von Viktoria Dannenmaier und Janine Beicht, weiterlesen auf HAINTZmedia
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❗️Hörtip: Der „Rechtsstaat“ auf Kontrafunk❗️

Heute:
Neben der Spur ?

Grundeinstellungen prägen das Recht und die Rechtsprechung. Bei gewandelten Anschauungen kann der Eindruck entstehen, manche Entwicklungen lägen neben der rechtlichen Spur.

Ein Fall sind Bürgerräte, über die sich Rechtsanwalt Tobias Gall Gedanken macht.

Die weiter anhaltende Migrationsproblematik durchleuchtet auch im Hinblick auf die EU der Staatsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau.

Und Carlos A. Gebauer kommentiert eine Entscheidung, die zur Rückkehr der Waldgeister ins Recht führt.

Moderation:
Rechtsanwältin Annette Heinisch

Wie immer Freitags live ab 10:05 auf Kontrafunk.radio und zum Nachhören

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Forwarded from Immer Gesund
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Forwarded from Friedemann Däblitz
Urteile_Hopkins_KG_AG_Tweets.pdf
7.8 MB
Es wurde vielfach Interesse an den schriftlichen Urteilsgründen des Kammergerichts zur Schuldigsprechung meines Mandanten CJ Hopkins am 30.09.2024 bekundet. Diese liegen uns inzwischen vor.

Meine rechtliche Einschätzung habe ich zuletzt in Interviews mit dem Kontrafunk und mit CJ Hopkins zusammen bei Bastian Barucker kundgetan.

👉 https://kontrafunk.radio/de/sendung-nachhoeren/politik-und-zeitgeschehen/kontrafunk-aktuell/kontrafunk-aktuell-vom-4-oktober-2024?highlight=WyJmcmllZGVtYW5uIiwiZFx1MDBlNGJsaXR6IiwiZnJpZWRlbWFubiBkXHUwMGU0YmxpdHoiXQ==

👉 https://m.youtube.com/watch?v=ZHegB7KjjmE&t=1s&pp=2AEBkAIB

Das Urteil des Kammergerichts stelle ich als PDF mit der gegensätzlichen erstinstanzlichen Entscheidung und den (Stand jetzt) von der Meinungs- und Kunstfreiheit nicht geschützten Tweets hiermit zum Download bereit.

Ich bin damit befasst, dieses Urteil möglichst wieder aus der Welt zu schaffen.

Nach Erhebung der Verfassungsbeschwerde äußere ich mich hierzu gerne auch im Detail. (X🔗) @RA_Friede
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❗️Union Berlin Fan-Proteste gegen Faeser werden zum Politikum❗️

Beim Heimspiel des 1.FC Union Berlin gegen Borussia Dortmund wurden auf der Waldseite Plakate in die Höhe gehalten, auf denen Innenministerin Nancy Faeser verbal attackiert wurde. „Polizeistaatsmethoden über Bürgerrechte? Sicherheit über Freiheit? Nancy Faeser: Zeit, sich zu entscheiden“, war auf den für den Rest des Stadions gut sichtbaren Bannern zu lesen.

Es war nicht das erste Mal, dass die organisierte Fanszene der Eisernen kritische Worte an die SPD-Politikerin richtete. Bereits bei den Partien gegen die TSG Hoffenheim (2:1) und den FC St. Pauli (1:0) gingen die Anhänger hart mit Faeser ins Gericht. Eine Kostprobe: „Heimliche Hausdurchsuchungen und Gesichtserkennungssoftware: Sich im Ausland frei und demokratisch geben, doch zu Hause autokratische Fantasien ausleben? Nancy Faeser, wer willst du sein? Sozi oder Stasischwein?“, hieß es etwa bei der Partie gegen die Hamburger.


Nun äußerte sich der „Fananwalt“ Dirk Gräning zu den Protesten der Union Berlin Fans in der Berliner Zeitung:

„In einem Rechtsstaat ermitteln die Strafverfolgungsbehörden grundsätzlich offen und erkennbar. Warum? Nun, sagen wir mal so: Die historischen Erfahrungen mit einer geheimen Staatspolizei waren in Deutschland sehr grausam. Vom Gebot der offenen Ermittlung werden daher aus guten Gründen nur in besonderen Fällen Ausnahmen gemacht. Verdeckte Ermittlungsmethoden finden etwa bei der Telekommunikations- und Onlineüberwachung statt. Eine weitere Ausnahme will nun Innenministerin Nancy Faeser ermöglichen. Sie will dem Bundeskriminalamt (BKA) das Einbrechen in Wohnungen erlauben, um sie heimlich zu durchsuchen oder Spähsoftware zu installieren“

(Quelle 👉 berliner-zeitung.de)

Einmal mehr zeigt sich die ostdeutsche Sensibilität gegenüber übergriffigen Gesetzesvorhaben mit entsprechenden Grundrechtseinschränkungen. Der Protest wird bis in die Stadien getragen und wird sich wohl als Politikum fortsetzen:

Zitat:

Denn wie kürzlich bekannt wurde, wird der bayrische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) in seiner Funktion als Vorsitzender der Sportministerkonferenz am 18. Oktober zu einem Gipfeltreffen in München einladen, an dem neben DFB- und DFL-Vertretern auch Faeser teilnehmen wird.

Das Ziel des Treffens: Bei Vergehen im Stadion sollen Staat und Verbände härter und schneller durchgreifen. Herrmann fordert hierbei etwa Geisterspiele, Punktabzüge, Spielabbrüche, personalisierte Eintrittskarten, Schnellgerichte für die Bestrafung von Fans noch im Stadion sowie die Wiedereinführung von Kollektivstrafen.


(👉 Quelle: wie vor)

Und schon wieder drohen Verbote und Strafen. Diesmal soll es Fußballfans treffen, die lediglich ihre - im übrigen straflose - Meinung kundtun.

Dass der Fußball nicht unpolitisch ist, zeigen die zahlreichen Aktionen der vergangenen Jahre gegen Rassismus und für „Vielfalt“.

Der Unterschied besteht hier aber wie so oft darin, dass diese Aktionen von „Oben“ mit Billigung des offiziellen Narrativs „verordnet“ wurden und somit die „richtigen“ Meinungen vertreten.

Sobald jedoch von dieser Linie durch Fans abgewichen wird, drohen Strafen und Verbote.

Dies ist kein auf Dauer gangbarer Weg in einer freiheitlich demokratischen Werteordnung.
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❗️Der Wegscheider❗️

„Krise? Es gibt keine Krise!“

Im neuen Wochenkommentar geht es heute um das Kasperltheater in der Hofburg anlässlich der Regierungsbildung. Und wir werfen einen Blick auf die gefährlichen alternativen Medien im Internetz!

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https://www.servustv.com/aktuelles/v/aavazebjp24f0v9lf94n/
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❗️AfD-Verbotsantrag „Schuss mit Schrot in den Busch

Der Kölner Rechtsanwalt Christian Conrad hat sich den Entwurf des Antrages zum AFD-Verbot im Bundestag angeschaut und juristisch (nicht politisch!) auf X in mehreren Anmerkungen bewertet.

Dabei kommt er zu folgendem Schluss:

Im Ergebnis suggeriert der Entwurf also nur, auf altbekannte Erwägungen aufzubauen – tatsächlich betreten die Antragsteller aber #Neuland. Das Parteiverbotsverfahren als „schärfstes Schwert“ wird dabei nicht gezielt angesetzt – vielmehr will man auf Basis politischer Erwägungen und auf ungewisser Grundlage mit „Schrot in den Busch“ schießen. Ob man das #demokratie|theoretisch gutheißen will, darf jede/r selbst entscheiden.“

(👉 Quelle: https://x.com/ra_conrad/status/1845367237252640790?s=46&t=mBYw4oaj-Xzt3WbZ1hHW6g)

Setzt man sich mit seinen Einwendungen auseinander, so kann man nur zu dem Schluss kommen, dass der im Bundestag kursierende Antrag auf Einleitung eines Verbotsverfahrens zahlreiche juristische Unwägbarkeiten beinhaltet, die letztlich das Risiko, damit vor dem BVerfG an Wand zu fahren, zu groß ist.

Das sollte auch den juristisch sicher gut beratenden Antragstellern klar sein, weshalb natürlich der Verdacht naheliegt, dass es sich hierbei um reinen politischen Aktionismus handelt.

Verbot statt inhaltliche Auseinandersetzung.

So läuft das nicht…

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💥Aufarbeitung - nein danke!💥

Manche besonders aktive Corona-Maßnahmen befürwortende Medien schreiben aktuell lautstark gegen eine Aufarbeitung an.

Eins dieser Magazine ist "Spiegel-Online" (SPON), dessen wirtschaftliche Existenz offensichtlich nur noch durch gelegentliche Gaben des modRNA-Profiteurs Bill Gates aufrecht erhalten wird.

Dieses SPON hat den ehemals angesehenen Bundesrichter Thomas Fischer ins Rennen geschickt, der juristischen Aufarbeitung mit einem abwertenden "shit happens" zu begegnen.

Manchem Leser wird möglicherweise jetzt erst klar, warum der damalige Präsident des BGH verhindern wollte, dass Fischer den Vorsitz eines Senats erhält. Offensichtlich waren intern die charakterlichen Eigenschaften von Fischer, der zugleich Nachfolger des Nazijuristen Eduard Dreher als Herausgeber eines Strafrechtskommentars ist, unumstritter als zunächst angenommen.

Spannend ist es deshalb, weil Fischer jetzt quasi in der Tradition seines Vorgängers argumentiert:

"Die juristische Aufarbeitung von nationalsozialistischen Verbrechen nach dem II. Weltkrieg begann in der Bundesrepublik Deutschland nur schleppend. Politik, Justiz und Gesellschaft waren von einer „Schlussstrich-Mentalität“ geprägt – man wollte das Vergangene hinter sich lassen.
[...]
Die Bemühungen um eine konsequente Verfolgung von NS-Straftaten wurden jedoch mit dem Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (EGOWiG), welches am 1. Oktober 1968 in Kraft trat, unterlaufen. Die Folge: der überwiegende Teil der Täterinnen und Täter, die im Nationalsozialismus an Morden beteiligt waren, blieb straffrei.
[...]
Federführend bei der Änderung des § 50 Abs. 2 StGB war im Bundesjustizministerium der Unterabteilungsleiter Eduard Dreher, der als Staatsanwalt im NS-Regime für einige Todesurteile mitverantwortlich war."


Quelle:
https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/541083/amnestie-von-ns-taetern-das-dreher-gesetz-von-1968/

Dieser „Schlussstrich-Mentalität“ bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit scheint Fischer also in opportunistischer deutscher juristischer Tradition zu folgen.

Rechtsanwalt Sebastian Lucenti widerspricht dieser traditionellen Auffassung Fischers entschieden:

"Verantwortungsloses Tun und Unterlassen – vor allem unter juristischen Aspekten – aufklären zu wollen, ist keine unangenehme Neigung, sondern die für einen Rechtsstaat angemessene Reaktion. Und weil wir nicht nur in einem Rechtsstaat, sondern namentlich in einem demokratischen Rechtsstaat leben, hat auch das Verhalten politischer und behördlicher Entscheidungsträger sowie wissenschaftlicher Berater im Nachhinein akribisch evaluiert zu werden. Denn nur so lassen sich hier künftige Fehler gleicher Art vermeiden. Dass die Justiz angesichts der entschwärzten RKI-Protokolle eine neue Perspektive auf die „Entscheidungen unter Unsicherheiten“ zu gewinnen vermag und bereit für eine juristische Aufarbeitung ist, zeigen die intensive Beweisaufnahme und der Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 3. September 2024. Die rechtlichen Folgen dieser für die übrige Justiz öffentlichen Entzauberung amtlicher Auskünfte des RKI – und damit auch des PEI und der Stiko – sind erheblich."

Quelle:
https://www.berliner-zeitung.de/open-source/corona-und-das-gesellschaftliche-gift-der-verdraengung-li.2260562

Die Aufarbeitung hat begonnen.

Verbrechen gegen die Menschlichkeit verjähren nie.


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Buschmanns neues Mantra: Sozialschädlinge als Feindbild der Freiheit

Mit einem Gesetz, das die Definition von Gemeinwohl hinterfragt, könnte die FDP den liberalen Grundsatz unwiderruflich gefährden.

Ein Kommentar von Janine Beicht, weiterlesen auf HAINTZmedia
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Wann ist es angebracht, sich schweigend zu verteidigen? Rechtsanwalt Gregor Samimi erklärt

In diesem Video erklärt Rechtsanwalt Gregor Samimi, wann es sinnvoll ist, sich in einem Strafverfahren schweigend zu verteidigen. Er betont, dass es nicht immer von Vorteil ist, sofort Stellung zu nehmen. Stattdessen liegt die Beweislast bei der Staatsanwaltschaft, und die Verteidigung kann durch Schweigen strategisch agieren, insbesondere in komplexen Wirtschaftsstrafverfahren wie dem von Michael Ballweg.

Samimi beschreibt zudem, warum sich das Verteidigerteam und Michael Ballweg für diese Strategie entschieden haben und wie wichtig Harmonie und Vertrauen innerhalb des Verteidigungsteams sind. Er hebt hervor, dass trotz einer schweigenden Verteidigung weiterhin aktiv und aufmerksam agiert wird, ähnlich wie beim Segeln, wo es darauf ankommt, die richtigen Momente für Entscheidungen zu erkennen.

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Rechtsanwälte als Garanten eines fairen Verfahrens – Ralf Ludwig erklärt die Bedeutung prozessualer Rechte im Strafprozess

In diesem Video erläutert Rechtsanwalt Ralf Ludwig die wesentlichen prozessualen Grundsätze im Strafverfahren und die Rolle von Anwälten als Garanten eines fairen Verfahrens. Ludwig hebt hervor, dass es im Strafprozess nicht nur um die materielle Rechtsprechung geht, sondern insbesondere um die Beachtung der Verteidigungsrechte, das rechtliche Gehör und die prozessualen Vorschriften. Er betont die Bedeutung eines transparenten, fairen Verfahrens, bei dem auch das Publikum und die Presse teilnehmen dürfen, um die Gerichtsöffentlichkeit sicherzustellen. Zudem kritisiert Ludwig, dass Staatsanwaltschaften und Gerichte oft voreingenommen handeln und es die Aufgabe der Anwälte sei, die Rechte der Angeklagten zu wahren und für Fairness im Prozess zu sorgen.

Weitere Informationen:
https://querdenken-711.de/gerichtsprozess

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❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Donnerstag,17.10.2024
Landgericht Stuttgart

3. Prozesstag im Verfahren gegen Michael Ballweg

An der heutigen Hauptverhandlung nahm ich nicht als Verteidiger sondern als Prozessbeobachter teil.

Meine Eindrücke dieses besonderen Verfahrens teile ich zusammen mit dem Angeklagten sowie den drei Verteidigern Hans Böhme, Gregor Samimi und Ralf Ludwig in diesem Video.
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❗️Hörtip: Der „Rechtsstaat“ auf Kontrafunk❗️

Heute:
Meinungslenkung

Der Rechtsstaat wird delegitimiert, und zwar durch seine Amtswalter – die es nicht bemerken wollen. Verfahren werden zur Meinungslenkung benutzt. Dafür sind Anwälte zu teuer, Gerichte zu langsam, und überhaupt besorgen Melde- und Schlichtungsstellen dieses Handwerk viel besser als umständliche Amtspersonen.

Von den Techniken der Meinungslenkung berichtet RA Udo Vetter.

RA Ulrich Fischer kommentiert die Praktiken der neuen, im Dienste von Politikern tätigen Hassindustrie. Auch das Arbeitsrecht soll im Sinne der Meinungsdisziplinierung funktionieren.

RA Tobias Gall berichtet von den Rechtsproblemen der gekündigten Hochschullehrerin Ulrike Guérot.

Schließlich kommentiert RA Dirk Sattelmaier die flankierende Meinungskontrolle im Strafrecht am Beispiel des Urteils gegen C.J. Hopkins.

Moderation:
Prof. Dr. Thomas M. Seibert

Wie immer Freitags live ab 10:05 Uhr auf kontrafunk.radio und zum Nachhören

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Dritter Prozesstag: Michael Ballweg vor Gericht – Vernehmung des Hauptermittlers und erschreckende Lücken in den Ermittlungen

Am 17.10.2024 fand der dritte Prozesstag im Verfahren gegen Michael Ballweg vor dem Landgericht Stuttgart statt. In diesem Video schildern Michael Ballweg und seine Anwälte ihre Eindrücke von einem aufschlussreichen Tag, an dem der Hauptermittler der Polizei im Zeugenstand war. Ballweg berichtet bestürzt über die mangelnde Sorgfalt in den Ermittlungen und die ungeprüfte Verwendung von Zahlen, die zu seiner neunmonatigen Untersuchungshaft geführt haben.

Weitere Informationen:
https://querdenken-711.de/gerichtsprozess

🎬 Video in hoher Qualität:
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QUERDENKEN-711 Stuttgart, @querdenken_711, https://querdenken-711.de
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❗️Der Wegscheider❗️

„Die Paranoia der Verschwörungstheoretiker!“

Heute eine Zwischenbilanz zu vergangen Verschwörungstheorien.

Der Intendant von Servus TV lässt sich beim Thema Corona immer noch nicht locker…

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❗️Staatsrechtlervereinigung auf Distanzierung zu Vosgerau ❗️

In einem Beschluss distanzierte sich vorige Woche die Vereinigung Deutscher Staatsrechtslehrer von ihrem Mitglied Ulrich Vosgerau.

Zunächst wollte einige Mitglieder der Vereinigung Vosgerau wegen des groben Verstoßes gegen die Vereinsinteressen gänzlich aus dem Verein ausschließen.

Dazu reichten die „Vorwürfe“ zu einem vermeintlichen Fehlverhalten offenbar aber nicht aus.

So stand dann lediglich ein Antrag auf Distanzierung zur Abstimmung, der u.a. wie folgt begründet wurde:

„Wir distanzieren uns davon, dass ein Mitglied der Staatsrechtslehrervereinigung seine Expertise jenen Kräften zur Verfügung stellt, die dieses Wissen dazu nutzen, die freiheitlich-demokratische Verfassungsordnung im rechtsextremen Sinne zu unterminieren."

Dabei wurde offenbar jedoch „vergessen“ zu belegen, wem und wodurch Vosgerau seine Expertise zur Verfügung stellte, die dann zur Unterminierung genutzt worden sein soll.

Das wurde jetzt auf der Mitgliederversammlung auch eingewandt und diskutiert.

Dennoch wurde dem Antrag auf Distanzierung mehrheitlich von ranghohen deutschen Staatsrechtlern zugestimmt.

(Quelle 👉 lto.de)

Die Ideologisierung des Rechts nimmt nunmehr sogar unter hochdotierten Juristen ihren Lauf.

Denn offenbar fehlt bereits in der vereinseigenen Satzung eine rechtliche Grundlage, um überhaupt einen derartigen Beschluss zu fassen.

Hinzu kommt, dass die Befürworter zwar erkennen, dass „eine anwaltliche Vertretung von Rechtsextremisten vor einem Strafgericht kein Problem sei.“

Ob aber die weitergehende Vertretung „der AfD vor dem Bundesverfassungsgericht bedenklich ist, wurde kaum angesprochen.“

Letztlich wird Vosgerau lediglich seine bloße Teilnahme in Potsdam (und nicht einmal dort getätigte Aussagen) vorgeworfen, was auch eine vereinsinterne Beschneidung seines Rechts auf Versammlungsfreiheit gem. Art. 8 GG darstellt.

Dieser Fall zeigt, wie tief bereits die Ideologisierung selbst bei den vermeintlich besten Staatsrechtlern des Landes fortgeschritten ist. Denn die Erreichung einer Distanzierung von Vosgerau ergeht sehnenden Auges auf Kosten einer ideologiefreien Anwendung der eigenen Regelungen.

Positiv ist, dass immerhin ca. ein Drittel der Mitglieder gegen den Antrag gestimmt haben und somit ganz offenbar die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit auch in den eigenen Reihen noch ein Thema ist.
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2025/07/14 21:38:22
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