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Forwarded from RA Ludwig - Querdenkeranwalt
X (formerly Twitter)
Andrej Hunko (@AndrejHunko) on X
Deutscher Sonderfall
Als internationaler Wahlbeobachter für den Europarat, die OSZE oder den Auswärtigen Ausschuss des Bundestages habe ich an rund 30 Missionen etwa in Russland, der Ukraine, der Türkei, in den USA oder Lateinamerika teilgenommen.
Mir ist…
Als internationaler Wahlbeobachter für den Europarat, die OSZE oder den Auswärtigen Ausschuss des Bundestages habe ich an rund 30 Missionen etwa in Russland, der Ukraine, der Türkei, in den USA oder Lateinamerika teilgenommen.
Mir ist…
💥 Deutscher Sonderfall 💥
Andrej Hunko vom BSW schreibt auf X:
Als internationaler Wahlbeobachter für den Europarat, die OSZE oder den Auswärtigen Ausschuss des Bundestages habe ich an rund 30 Missionen etwa in Russland, der Ukraine, der Türkei, in den USA oder Lateinamerika teilgenommen.
Mir ist kein Land der Welt bekannt, in dem das neu gewählte Parlament darüber entscheidet, ob es legitim zustande gekommen ist - außer Deutschland. Hierzulande gibt es noch nicht mal einen zeitlichen Rahmen, in dem diese Entscheidung gefällt werden muss. In der Regel gibt es in den meisten Ländern dafür eine unabhängige Wahlbehörde („Central Election Commission“) mit entsprechenden Befugnissen.
Vor einem Jahr war ich etwa für den Europarat in Georgien, dort wurden nach heftigen Protesten und Vorwürfen des Wahlbetrugs binnen weniger Tage knapp 15% der Wahllokale neu ausgezählt. Die Entscheidung fällte die oberste Wahlbehörde binnen weniger Tage. Das Ergebnis war praktisch unverändert.
Bereits 2017 anlässlich der Bundestagswahl hatten die internationalen Wahlbeobachter der OSZE prophetische Kritik am System in Deutschland formuliert: „Die rechtlichen Rahmenbedingungen geben keinen Zeitraum für die Bearbeitung der Entscheidung von Beschwerden in der Nachwahlperiode her.… So ein langer Prozess wirft Fragen zur Effizienz und zeitnahen Schutz von Wahlrechten auf und steht im Widerspruch zu den OSZE Verpflichtungen als auch anderer internationaler Verpflichtungen und Standards. Des Weiteren, kann ein System, wo der gewählte Bundestag die Rechtmäßigkeit der Wahl seiner eigenen Mitglieder überprüft, Fragen zu Interessenskonflikten aufwerfen.“
Dokument
Wie üblich glaubte man in Berlin diese Kritik ignorieren zu können. Kritik der internationalen Wahlbeobachter ist anscheinend nur dann interessant, wenn sie Russland oder andere missliebige Staaten betrifft. Doch nicht bei uns!
Nach der Pannen-Wahl 2021 in etlichen Berliner Wahlbezirken dauerte der Prozess zur NACHWAHL der Bundestagswahl in diesen Bezirken fast 2 1/2 Jahre (!!) - bis zum Februar 2024. Es gab kleinere Verschiebungen, einige Abgeordnete mussten mitten in der Legislatur ihren Sitz räumen, andere zogen für weniger als ein Jahr ein. Die Mehrheitsverhältnisse blieben jedoch unverändert.
Ganz anderes bei dieser Bundestagswahl: Eine Neuauszählung - und dann der wahrscheinliche Einzug des BSW in den Bundestag - würde die Zusammensetzung massiv verändern: Ca. 32 Abgeordnete aller Fraktionen müssten den Bundestag verlassen, 32 BSW-Abgeordnete zögen ein. Die Merz/Klingbeil-Regierung hätte keine Mehrheit mehr. Auf den bisherigen Beschlüssen läge der Schatten der mangelnden Legitimation. Das ist der Grund, warum die Überprüfung der Wahlbeschwerden im Bundestag verschleppt wird - und zwar von den Parteien, die sich selbst „die demokratischen Parteien“ nennen.
Bereits im Juni hatte der Parlamentspräsident des Europarats die neue deutsche Delegation im Anschluss an ihre Akkreditierung aufgefordert, die Prüfung der Wahlbeschwerden in Deutschland zu einem raschen Abschluss zu bringen. 25 Abgeordnete der dortigen parlamentarischen Versammlung forderten das Gleiche und legten eine Neuauszählung nahe.
Es ist nur eine Frage der Zeit bis auch international nach der Legitimität des 21. Deutschen Bundestages und damit der Merz-Regierung gefragt wird.
Um weiteren Schaden von der Demokratie in Deutschland abzuwenden, sollte nicht gewartet werden, bis das Bundesverfassungsgericht das anordnet, sondern die Neuauszählung so schnell wie möglich auf den Weg gebracht werden. Und eine Grundgesetzänderung anvisiert werden, um Wahlprüfungen künftig aus dem Parlament auszulagern und damit Interessenskonflikten vorzubeugen.
Quelle
Mein Kanal:
www.tg-me.com/RA_LUDWIG
Andrej Hunko vom BSW schreibt auf X:
Als internationaler Wahlbeobachter für den Europarat, die OSZE oder den Auswärtigen Ausschuss des Bundestages habe ich an rund 30 Missionen etwa in Russland, der Ukraine, der Türkei, in den USA oder Lateinamerika teilgenommen.
Mir ist kein Land der Welt bekannt, in dem das neu gewählte Parlament darüber entscheidet, ob es legitim zustande gekommen ist - außer Deutschland. Hierzulande gibt es noch nicht mal einen zeitlichen Rahmen, in dem diese Entscheidung gefällt werden muss. In der Regel gibt es in den meisten Ländern dafür eine unabhängige Wahlbehörde („Central Election Commission“) mit entsprechenden Befugnissen.
Vor einem Jahr war ich etwa für den Europarat in Georgien, dort wurden nach heftigen Protesten und Vorwürfen des Wahlbetrugs binnen weniger Tage knapp 15% der Wahllokale neu ausgezählt. Die Entscheidung fällte die oberste Wahlbehörde binnen weniger Tage. Das Ergebnis war praktisch unverändert.
Bereits 2017 anlässlich der Bundestagswahl hatten die internationalen Wahlbeobachter der OSZE prophetische Kritik am System in Deutschland formuliert: „Die rechtlichen Rahmenbedingungen geben keinen Zeitraum für die Bearbeitung der Entscheidung von Beschwerden in der Nachwahlperiode her.… So ein langer Prozess wirft Fragen zur Effizienz und zeitnahen Schutz von Wahlrechten auf und steht im Widerspruch zu den OSZE Verpflichtungen als auch anderer internationaler Verpflichtungen und Standards. Des Weiteren, kann ein System, wo der gewählte Bundestag die Rechtmäßigkeit der Wahl seiner eigenen Mitglieder überprüft, Fragen zu Interessenskonflikten aufwerfen.“
Dokument
Wie üblich glaubte man in Berlin diese Kritik ignorieren zu können. Kritik der internationalen Wahlbeobachter ist anscheinend nur dann interessant, wenn sie Russland oder andere missliebige Staaten betrifft. Doch nicht bei uns!
Nach der Pannen-Wahl 2021 in etlichen Berliner Wahlbezirken dauerte der Prozess zur NACHWAHL der Bundestagswahl in diesen Bezirken fast 2 1/2 Jahre (!!) - bis zum Februar 2024. Es gab kleinere Verschiebungen, einige Abgeordnete mussten mitten in der Legislatur ihren Sitz räumen, andere zogen für weniger als ein Jahr ein. Die Mehrheitsverhältnisse blieben jedoch unverändert.
Ganz anderes bei dieser Bundestagswahl: Eine Neuauszählung - und dann der wahrscheinliche Einzug des BSW in den Bundestag - würde die Zusammensetzung massiv verändern: Ca. 32 Abgeordnete aller Fraktionen müssten den Bundestag verlassen, 32 BSW-Abgeordnete zögen ein. Die Merz/Klingbeil-Regierung hätte keine Mehrheit mehr. Auf den bisherigen Beschlüssen läge der Schatten der mangelnden Legitimation. Das ist der Grund, warum die Überprüfung der Wahlbeschwerden im Bundestag verschleppt wird - und zwar von den Parteien, die sich selbst „die demokratischen Parteien“ nennen.
Bereits im Juni hatte der Parlamentspräsident des Europarats die neue deutsche Delegation im Anschluss an ihre Akkreditierung aufgefordert, die Prüfung der Wahlbeschwerden in Deutschland zu einem raschen Abschluss zu bringen. 25 Abgeordnete der dortigen parlamentarischen Versammlung forderten das Gleiche und legten eine Neuauszählung nahe.
Es ist nur eine Frage der Zeit bis auch international nach der Legitimität des 21. Deutschen Bundestages und damit der Merz-Regierung gefragt wird.
Um weiteren Schaden von der Demokratie in Deutschland abzuwenden, sollte nicht gewartet werden, bis das Bundesverfassungsgericht das anordnet, sondern die Neuauszählung so schnell wie möglich auf den Weg gebracht werden. Und eine Grundgesetzänderung anvisiert werden, um Wahlprüfungen künftig aus dem Parlament auszulagern und damit Interessenskonflikten vorzubeugen.
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