❗️FDP nicht in der RBB-Runde dabei❗️
Die FDP wird vorerst nicht beim „Kandidatencheck“ des RBB im Vorfeld der Landtagswahl in Brandenburg dabei sein.
Die für das Rundfunkrecht zuständige 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Potsdam hat mit Beschluss vom 4. September 2024 einen Eilantrag des FDP-Landesverbandes Brandenburg abgelehnt. Durch den Antrag sollte der Rundfunk Berlin-Brandenburg dazu verpflichtet werden, den Spitzenkandidaten der FDP in die für den 17. September 2024 geplante Sendung „rbb24 – Ihre Wahl: Der Kandidatencheck“ einzuladen.
Maßgeblich für die Entscheidung des Gerichts war das redaktionelle Gesamtkonzept des RBB für die Berichterstattung über den Wahlkampf zur Landtagswahl am 22. September 2024:
Danach sind in die streitbefangene Sendung „Der Kandidatencheck“ die Spitzenkandidaten derjenigen Parteien eingeladen worden, die derzeit im Landtag Brandenburg vertreten sind, sowie die Spitzenkandidaten derjenigen Parteien, die in den Meinungsumfragen stabil über 5 % liegen. Beide Kriterien treffen auf die FDP nicht zu.
Zur Begründung der Ungleichbehandlung führt das Gericht aus:
„Die verfassungsrechtlich verbürgte Chancengleichheit der politischen Parteien im Wahlkampf verlange keine formale Gleichbehandlung, sondern lasse Raum dafür, der unterschiedlichen Bedeutung der Parteien in angemessener Weise Rechnung zu tragen."
(Quelle 👉 verwaltungsgerichtsbarkeit.brandenburg.de)
Mit dieser Entscheidung fällt die FDP nun auch juristisch im Osten Deutschland endgültig in die Bedeutungslosigkeit.
Der Niedergang der ehemaligen selbsternannten „Grundrechtspartei“ setzt sich so ungehindert fort.
Viele sehen das als logische Konsequenz aus der Regierungsbeteiligung im Bund, in der sich die Partei von Grünen und SPD die Butter vom Brot hat nehmen lassen. Sie hat so ihre Glaubwürdigkeit insbesondere bei der bürgerlichen Wählerschicht schlichtweg verspielt.
Es braucht dennoch eine (neue) liberale Kraft in Deutschland, die wirklich für Freiheits- und Grundrechte einsteht. Die FDP wird diese Lücke, welche sie selbst verschuldet hinterlässt, nach der Bundestagswahl 2025 nicht mehr füllen können. Sie wird definitiv in der Untiefen der Geschichtsbücher zu Recht verschwinden.
Die FDP wird vorerst nicht beim „Kandidatencheck“ des RBB im Vorfeld der Landtagswahl in Brandenburg dabei sein.
Die für das Rundfunkrecht zuständige 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Potsdam hat mit Beschluss vom 4. September 2024 einen Eilantrag des FDP-Landesverbandes Brandenburg abgelehnt. Durch den Antrag sollte der Rundfunk Berlin-Brandenburg dazu verpflichtet werden, den Spitzenkandidaten der FDP in die für den 17. September 2024 geplante Sendung „rbb24 – Ihre Wahl: Der Kandidatencheck“ einzuladen.
Maßgeblich für die Entscheidung des Gerichts war das redaktionelle Gesamtkonzept des RBB für die Berichterstattung über den Wahlkampf zur Landtagswahl am 22. September 2024:
Danach sind in die streitbefangene Sendung „Der Kandidatencheck“ die Spitzenkandidaten derjenigen Parteien eingeladen worden, die derzeit im Landtag Brandenburg vertreten sind, sowie die Spitzenkandidaten derjenigen Parteien, die in den Meinungsumfragen stabil über 5 % liegen. Beide Kriterien treffen auf die FDP nicht zu.
Zur Begründung der Ungleichbehandlung führt das Gericht aus:
„Die verfassungsrechtlich verbürgte Chancengleichheit der politischen Parteien im Wahlkampf verlange keine formale Gleichbehandlung, sondern lasse Raum dafür, der unterschiedlichen Bedeutung der Parteien in angemessener Weise Rechnung zu tragen."
(Quelle 👉 verwaltungsgerichtsbarkeit.brandenburg.de)
Mit dieser Entscheidung fällt die FDP nun auch juristisch im Osten Deutschland endgültig in die Bedeutungslosigkeit.
Der Niedergang der ehemaligen selbsternannten „Grundrechtspartei“ setzt sich so ungehindert fort.
Viele sehen das als logische Konsequenz aus der Regierungsbeteiligung im Bund, in der sich die Partei von Grünen und SPD die Butter vom Brot hat nehmen lassen. Sie hat so ihre Glaubwürdigkeit insbesondere bei der bürgerlichen Wählerschicht schlichtweg verspielt.
Es braucht dennoch eine (neue) liberale Kraft in Deutschland, die wirklich für Freiheits- und Grundrechte einsteht. Die FDP wird diese Lücke, welche sie selbst verschuldet hinterlässt, nach der Bundestagswahl 2025 nicht mehr füllen können. Sie wird definitiv in der Untiefen der Geschichtsbücher zu Recht verschwinden.
Eilantrag auf Teilnahme FDP rbb24 – Ihre Wahl: Der Kandidatencheck | Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg
Eilantrag auf Teilnahme FDP rbb24 – Ihre Wahl: Der Kandidatencheck
Die für das Rundfunkrecht zuständige 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Potsdam hat mit
Beschluss vom 4. September 2024 einen Eilantrag des FDP-Landesverbandes Brandenburg
abgelehnt. Durch den Antrag sollte der Rundfunk Berlin-Brandenburg dazu verpflichtet…
Beschluss vom 4. September 2024 einen Eilantrag des FDP-Landesverbandes Brandenburg
abgelehnt. Durch den Antrag sollte der Rundfunk Berlin-Brandenburg dazu verpflichtet…
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Forwarded from Gerichtstermine-Info-Kanal
Kampfmaschine Kaschi - Ein Prozessbericht in 3 Teilen
Texte von: Andrea Drescher
Ein Prozess, der beispielhaft für das steht, was derzeit im deutschen Rechtsstaat möglich ist.
Bild Karl Hilz
Wer Kaschi kennt, weiß, dass es hier noch nicht endet, der Weg geht weiter.
Eine Unterstützung für Kaschis weiteren Weg wird am Ende des dritten Artikels beschrieben.
Texte von: Andrea Drescher
Ein Prozess, der beispielhaft für das steht, was derzeit im deutschen Rechtsstaat möglich ist.
Teil 1 - Der Fall
In Nürnberg vor Gericht
hier geht es zum: Originaltext Info
Teil 2 - Der Gerichtsrkrimi in mehreren Akten
Die Verhandlung beginnt
hier geht es zum: Originaltext Info
Teil 3 - Ein Urteil, das fassunglos macht. Mich zumindest...
Keine Bewährung möglich
Mögliche Tatwaffe: Brillenetui. Was wäre, wenn die Tat mit Messer oder Schusswaffe ausgeführt worden wäre ???
hier geht es zum: Originaltext Info
Wer Kaschi kennt, weiß, dass es hier noch nicht endet, der Weg geht weiter.
Eine Unterstützung für Kaschis weiteren Weg wird am Ende des dritten Artikels beschrieben.
tkp.at
Kampfmaschine Kaschi: Die Verhandlung beginnt
Von 9 bis nach 17 Uhr dauerte der erste Prozesstag im Fall der Kampf-Maschine Kaschi. Mehrere Zeugen seitens der Polizei, aber auch seitens der […]
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Forwarded from Immer Gesund
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Wenn Sie mit den folgenden Erkrankungen zu tun haben, empfehlen wir Ihnen dieses Video anzuschauen:
✅ Chronisch obstruktiver Lungenerkrankung COPD
✅ Augenerkrankungen wie Grauer Star
✅ Neurodegenerativen Erkrankungen wie ALS, Demenz
✅ Depressionen und Schlafproblemen
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✅ Raucher
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Weitere Informationen finden Sie im Video vom Dr. Schiffmann.
Mit dem Code „ASTA30“ - 30% Rabatt sichern - HEUTE ist der letzte Tag, 12.09.2024 !
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❗️Fragwürdiger SEK-Einsatz bei einem Nichtbebeschuldigten❗️
Immer mehr Durchsuchungsanordnungen bei sog. Tatunverdächtigen werden mithilfe von SEKs vollzogen dabei handelt es sich in der Regel lediglich um Zeugen in dem Ermittlungsverfahren.
Man fragt sich: Warum haben die nicht einfach geklingelt ?
Ein (trauriger) Höhepunkt ereignete sich bei einer solchen Durchsuchung gem. § 103 StPO am 22. März 2023 in Reutlingen. Dieser Einsatz eskalierte nach dem gewaltsamen Eindringen in die Wohnung des Tatunverdächtigen. am Ende wurden sowohl dieser als auch ein Beamter schwer verletzt.
Diese Durchsuchung wird derzeit im Rahmen des sog. Prinz Reuß-Verfahrens von dem OLG Stuttgart ins Visier genommen. Es scheint, als ob hier einige Merkwürdigkeiten zutage treten (werden).
Details hierzu 👉 stuttgarter-nachrichten.de
Offenbar - und das ist gut so - ist dem Vorsitzenden des OLG-Senates an einer umfassenden Aufklärung dieser Durchsuchungen sehr gelegen und will eine umfangreiche Beweisaufnahme hierzu durchführen.
So ist bereits der Umstand, dass der SEK-Einsatzleiter vorschlug, den Tatunverdächtigen auf dem Weg zur Arbeit anzuhalten und ihm den Durchsuchungsbeschluss zu eröffnen, von höchster Brisant im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme.
Und ganz offenbar weiß die Staatsanwaltschaft nicht so ganz, welche Person eigentlich für den Einsatz vor Ort verantwortlich war. Oder will sie das nicht (mehr) wissen, um diese Person nicht als Zeugen vor Gericht aussagen lassen zu müssen ?
Ein spannender - wenngleich trauriger - Teilaspekt in einem der umfangreichsten Strafverfahren der Deutschen Nachkriegsjustiz.
Immer mehr Durchsuchungsanordnungen bei sog. Tatunverdächtigen werden mithilfe von SEKs vollzogen dabei handelt es sich in der Regel lediglich um Zeugen in dem Ermittlungsverfahren.
Man fragt sich: Warum haben die nicht einfach geklingelt ?
Ein (trauriger) Höhepunkt ereignete sich bei einer solchen Durchsuchung gem. § 103 StPO am 22. März 2023 in Reutlingen. Dieser Einsatz eskalierte nach dem gewaltsamen Eindringen in die Wohnung des Tatunverdächtigen. am Ende wurden sowohl dieser als auch ein Beamter schwer verletzt.
Diese Durchsuchung wird derzeit im Rahmen des sog. Prinz Reuß-Verfahrens von dem OLG Stuttgart ins Visier genommen. Es scheint, als ob hier einige Merkwürdigkeiten zutage treten (werden).
Details hierzu 👉 stuttgarter-nachrichten.de
Offenbar - und das ist gut so - ist dem Vorsitzenden des OLG-Senates an einer umfassenden Aufklärung dieser Durchsuchungen sehr gelegen und will eine umfangreiche Beweisaufnahme hierzu durchführen.
So ist bereits der Umstand, dass der SEK-Einsatzleiter vorschlug, den Tatunverdächtigen auf dem Weg zur Arbeit anzuhalten und ihm den Durchsuchungsbeschluss zu eröffnen, von höchster Brisant im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme.
Und ganz offenbar weiß die Staatsanwaltschaft nicht so ganz, welche Person eigentlich für den Einsatz vor Ort verantwortlich war. Oder will sie das nicht (mehr) wissen, um diese Person nicht als Zeugen vor Gericht aussagen lassen zu müssen ?
Ein spannender - wenngleich trauriger - Teilaspekt in einem der umfangreichsten Strafverfahren der Deutschen Nachkriegsjustiz.
stuttgarter-nachrichten.de
Rechtsterrorverfahren Prinz Reuß: Wer verantwortete den SEK-Einsatz in Reutlingen?
Im Stuttgarter Verfahren um die mutmaßliche Rechtsterrorgruppe Prinz Reuß spitzt sich ein Konflikt zwischen Verteidigern und den Staatsanwälten um die Frage zu, wer die Razzia im vergangenen Jahr leitete. Dabei war ein Polizist schwer verletzt worden.
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❗️Hörtip❗️
Der Rechtsstaat: überforderte Justitia – Akupunkturnadeln statt Schwert?
Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten hat gegen Angela Merkel, Olaf Scholz, Karl Lauterbach, Jens Spahn und die Mitglieder der Bundesregierungen Strafanzeige erstattet. Darüber berichtet Rechtsanwalt Dr. Christian Wirth, einer der Anzeigeerstatter.
Über den schwer erträglichen Inhalt eines Kommentars der ZDF-Chefredaktorin Bettina Schausten unterhalten wir uns mit Rechtsanwalt Markus Haintz aus Köln. Er hat Strafanzeige wegen des Verdachts der Volksverhetzung angebracht.
Wegen der Zunahme der Gewalt- und Clankriminalität in Wien fordert der Chef der Freiheitlichen Partei einen „Assistenzeinsatz“ des Bundesheers im Innern. Wie es um die Sicherheit der Stadt und um den Rechtsstaat bestellt ist, erläutert Rechtsanwalt Sascha Flatz, der in Wien arbeitet und lebt.
Ulrich Fischer macht sich Gedanken über einen Akt der gesetzgeberischen Selbstbeschränkung: Was wäre davon zu halten, wenn ein Jahr lang keine neuen Gesetze beschlossen würden? Eine Art „Sabbatical“ für den Gesetzgeber
Moderation:
Rechtsanwalt Michael R. Moser
https://kontrafunk.radio//de/sendung-nachhoeren/lebenswelten/der-rechtsstaat/der-rechtsstaat-ueberforderte-justitia-akupunkturnadeln-statt-schwert
Der Rechtsstaat: überforderte Justitia – Akupunkturnadeln statt Schwert?
Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten hat gegen Angela Merkel, Olaf Scholz, Karl Lauterbach, Jens Spahn und die Mitglieder der Bundesregierungen Strafanzeige erstattet. Darüber berichtet Rechtsanwalt Dr. Christian Wirth, einer der Anzeigeerstatter.
Über den schwer erträglichen Inhalt eines Kommentars der ZDF-Chefredaktorin Bettina Schausten unterhalten wir uns mit Rechtsanwalt Markus Haintz aus Köln. Er hat Strafanzeige wegen des Verdachts der Volksverhetzung angebracht.
Wegen der Zunahme der Gewalt- und Clankriminalität in Wien fordert der Chef der Freiheitlichen Partei einen „Assistenzeinsatz“ des Bundesheers im Innern. Wie es um die Sicherheit der Stadt und um den Rechtsstaat bestellt ist, erläutert Rechtsanwalt Sascha Flatz, der in Wien arbeitet und lebt.
Ulrich Fischer macht sich Gedanken über einen Akt der gesetzgeberischen Selbstbeschränkung: Was wäre davon zu halten, wenn ein Jahr lang keine neuen Gesetze beschlossen würden? Eine Art „Sabbatical“ für den Gesetzgeber
Moderation:
Rechtsanwalt Michael R. Moser
https://kontrafunk.radio//de/sendung-nachhoeren/lebenswelten/der-rechtsstaat/der-rechtsstaat-ueberforderte-justitia-akupunkturnadeln-statt-schwert
kontrafunk.radio
Der Rechtsstaat: Überforderte Justitia – Akupunkturnadeln statt Schwert?
Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten hat gegen Angela Merkel, Olaf Scholz, Karl Lauterbach, Jens Spahn und die Mitglieder der Bundesregierungen Strafanzeige erstattet. Darüber berichtet Rechtsanwalt Dr. Christian Wirth, einer der Anzeigeerstatter. Über…
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Forwarded from Anwälte-für-Aufklärung
‼️ 3. AfA-Bürgerforum ‼️
In der aktuellen Rechtspolitik beherrschen drei hochbrisante Themen das tägliche Geschehen:
📍Die durch Multipolar freigeklagten und die geleakten RKI-Protokolle.
📍Massive Eingriffe in die Meinungs- und Pressefreiheit (beispielsweise das Verbot des COMPACT-Verlages durch Innenministerin Faeser am 16. Juli 2024).
📍Die zunehmende Kriegsgefahr in Deutschland.
Im 3. AfA Bürgerforum gehen unabhängige Rechtsanwälte der Anwälte für Aufklärung e.V. (AfA e.V.) auf diese brisanten Themen ein und werden darüber informieren. Zum Thema „Krieg und Frieden“ ist es gelungen, den bekannten Dirk Pohlmann als Gastreferenten zu gewinnen.
Hier gibt’s die Tickets:
👉🏼https://krasser.guru/veranstaltungen/buergerforum-anwaelte-fuer-aufklaerung/
🔹 Sie wollen gerne AfA unterstützen? So einfach geht es:
👉👉 Per Überweisung an AfA "Spende für AfA"
Bankverbindung IBAN: DE22830654080004273567 (einfach die IBAN hier kopieren und für Ihre Überweisung wieder einfügen...,
gerne auch als monatlicher Dauerauftrag)
👉👉oder per PayPal über unsere Homepage https://afaev.eu/spenden/
🙏 Wir Anwälte für Aufklärung und das gesamte Organisationsteam sagen herzlichst Danke! 🙏
www.afaev.de
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❗️Der Wegscheider ist zurück❗️
„Sommerloch!“
Im ersten Kommentar nach der Sommerpause werfen wir heute einen analytischen Blick auf den durchaus ereignisreichen Sommer 2024, der viel mehr zu bieten hatte, als das Sommerlich vergangener Jahre.
https://www.servustv.com/aktuelles/v/aa202srv5cxccz8r7h1j/
„Sommerloch!“
Im ersten Kommentar nach der Sommerpause werfen wir heute einen analytischen Blick auf den durchaus ereignisreichen Sommer 2024, der viel mehr zu bieten hatte, als das Sommerlich vergangener Jahre.
https://www.servustv.com/aktuelles/v/aa202srv5cxccz8r7h1j/
ServusTV On
14. September - Wochenkommentar von Ferdinand Wegscheider
Jeden Samstag neu: Eine Analyse des aktuellen Zeitgeschehens.
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‼️ Entgiftung von Spike-Proteinen - geht es überhaupt ??? Spikeprotect Teil 2 ‼️
Extra dafür hat Dr.Schiffmann, zusammen mit Heilnatura, ein Produkt mit dem Namen "SpikeProtect" entwickelt.
In diesem Video erläutert Dr. Schiffmann die häufigsten Fragen zu Blutgerinnungsstörungen im Zusammenhang mit der Einnahme von Nattokinase, einem Bestandteil des innovativen Produkts SpikeProtect.
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❗️FDP scheitert erneut vor Gericht in Brandenburg❗️
Die FDP ist nun endgültig mit ihrem Versuch gescheitert, gerichtlich eine Teilnahme an einer Fernsehsendung zum brandenburgischen Landtagswahlkampf zu erzwingen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat in einem Beschwerdeverfahren des FDP-Landesverbandes Brandenburg einen Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Potsdam bestätigt, wonach der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) nicht verpflichtet ist, den FDP-Spitzenkandidaten Zyon Braun zu einer TV-Sendung einzuladen (Beschl. v. 13.09.2024, Az. OVG 3 S 103/24).
Nach dem redaktionellen Konzept der Sendung dürfen nur Spitzenkandidatinnen und -kandidaten von Parteien teilnehmen, die entweder bereits im Landtag vertreten sind oder Umfragen zufolge bei der Landtagswahl mehr als 5 Prozent der Stimmen erhalten. Dies sei laut dem OVG verfassungsrechtlich auch nicht zu beanstanden.
Die redaktionelle Gestaltung der Sendung sei von der Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG)) des RBB gedeckt und verletze den FDP-Landesverband nicht in seinem Recht auf Chancengleichheit bei der Berichterstattung vor einer Wahl. Der Landesverband der FDP, die derzeit nicht im Landtag vertreten ist und Umfragen zufolge auch nicht in den Landtag einziehen wird, werde in dem Gesamtkonzept des RBB zur Vorwahlberichterstattung daher angemessen berücksichtigt.
Der RBB hatte darauf verwiesen, dass aktuell keine realistische Chance auf einen Einzug der FDP in den Brandenburger Landtag ersichtlich sei. Im Konzept der Wahlberichterstattung werde die FDP jedoch in anderen Formaten mit ihren Positionen und Kandidaten berücksichtigt.
Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.
(Quelle 👉 lto.de)
Die selbsternannte (ehemalige) Grundrechtspartei steht damit weiterhin am Abgrund Ihrer Existenz.
Zumindest im Osten Deutschlands geht die Wählerschaft davon aus, dass es einer rein zur Mehrheitsbeschaffung verkommenen Partei nicht weiter bedarf.
Dabei waren es Genscher, Baum und später auch Westerwelle, die den Freiheitsgedanken in die neuen Bundesländer getragen haben. Mit dem Nachfolgepersonal verbinden die Menschen im Osten der Republik offenbar nicht diesen Freiheitsgedanken.
Wohl zu recht…
Die FDP ist nun endgültig mit ihrem Versuch gescheitert, gerichtlich eine Teilnahme an einer Fernsehsendung zum brandenburgischen Landtagswahlkampf zu erzwingen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat in einem Beschwerdeverfahren des FDP-Landesverbandes Brandenburg einen Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Potsdam bestätigt, wonach der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) nicht verpflichtet ist, den FDP-Spitzenkandidaten Zyon Braun zu einer TV-Sendung einzuladen (Beschl. v. 13.09.2024, Az. OVG 3 S 103/24).
Nach dem redaktionellen Konzept der Sendung dürfen nur Spitzenkandidatinnen und -kandidaten von Parteien teilnehmen, die entweder bereits im Landtag vertreten sind oder Umfragen zufolge bei der Landtagswahl mehr als 5 Prozent der Stimmen erhalten. Dies sei laut dem OVG verfassungsrechtlich auch nicht zu beanstanden.
Die redaktionelle Gestaltung der Sendung sei von der Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG)) des RBB gedeckt und verletze den FDP-Landesverband nicht in seinem Recht auf Chancengleichheit bei der Berichterstattung vor einer Wahl. Der Landesverband der FDP, die derzeit nicht im Landtag vertreten ist und Umfragen zufolge auch nicht in den Landtag einziehen wird, werde in dem Gesamtkonzept des RBB zur Vorwahlberichterstattung daher angemessen berücksichtigt.
Der RBB hatte darauf verwiesen, dass aktuell keine realistische Chance auf einen Einzug der FDP in den Brandenburger Landtag ersichtlich sei. Im Konzept der Wahlberichterstattung werde die FDP jedoch in anderen Formaten mit ihren Positionen und Kandidaten berücksichtigt.
Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.
(Quelle 👉 lto.de)
Die selbsternannte (ehemalige) Grundrechtspartei steht damit weiterhin am Abgrund Ihrer Existenz.
Zumindest im Osten Deutschlands geht die Wählerschaft davon aus, dass es einer rein zur Mehrheitsbeschaffung verkommenen Partei nicht weiter bedarf.
Dabei waren es Genscher, Baum und später auch Westerwelle, die den Freiheitsgedanken in die neuen Bundesländer getragen haben. Mit dem Nachfolgepersonal verbinden die Menschen im Osten der Republik offenbar nicht diesen Freiheitsgedanken.
Wohl zu recht…
Legal Tribune Online
Gericht
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❗️News - PRODUKTEINFÜHRUNG- „AbwehrPlus“ von Dr. Schiffmann❗️
Heilnatura präsentiert „Abwehr Plus“ von Dr. Schiffmann.
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- Unterstützung der Atemwege: Thymian und Efeu sind besonders hilfreich bei der Unterstützung der Atemwege, insbesondere bei Husten und bronchialen Beschwerden.
Das Produkt ist besonders geeignet für:
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- Personen mit einem erhöhten Bedarf an Vitamin D.
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Forwarded from Holger Fischer Rechtsanwalt (Holger Fischer)
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass mehrere im Hessischen Verfassungsschutzgesetz (HVSG) geregelte Datenerhebungs- und Übermittlungsbefugnisse des Landesamts für Verfassungsschutz mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, weil sie gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) in seiner Ausprägung als Schutz der informationellen Selbstbestimmung verstoßen:
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 HVSG (Ortung von Mobilfunkendgeräten) ist verfassungswidrig, weil er eine engmaschige langandauernde Überwachung der Bewegungen im Raum erlaubt, ohne eine dafür hinreichende Eingriffsschwelle vorzusehen.
§ 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 HVSG (besonderes Auskunftsersuchen bei Verkehrsunternehmen und über Flüge) ist verfassungswidrig, weil die Befugnis Eingriffe mit erhöhtem Gewicht erlaubt und dafür keine hinreichende Eingriffsschwelle vorsieht.
§ 12 Abs. 1 Satz 1 HVSG (Einsatz Verdeckter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) ist verfassungswidrig, weil die Befugnis auch eingriffsintensive Einsätze Verdeckter Mitarbeitender erlaubt und dafür keine hinreichende Eingriffsschwelle vorgesehen ist.
Auch soweit § 9 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 und § 12 Abs. 1 Sätze 1 und 2 HVSG auf § 3 Abs. 2 Satz 2 HVSG Bezug nehmen, sind die Regelungen verfassungswidrig.
§ 20a Satz 1 HVSG (Übermittlungen an Strafverfolgungsbehörden) ist verfassungswidrig, soweit § 20a Satz 2 Buchstabe b und Satz 3 HVSG nicht an nicht hinreichend gewichtige Straftaten anknüpfen.
§ 20b Abs. 2 HVSG (Übermittlungen an sonstige inländische öffentliche Stellen) ist verfassungswidrig, weil die Befugnis auch die Übermittlung an inländische öffentliche Stellen mit operativen Anschlussbefugnissen erlaubt und keine dafür hinreichende Übermittlungsschwelle vorsieht.
§ 20a Satz 1 ist, soweit er auf § 20a Satz 3 HVSG Bezug nimmt, nichtig; die übrigen beanstandeten Vorschriften des HVSG gelten mit bestimmten Maßgaben vorübergehend fort.
Mehr finden Sie hier: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/bvg24-078.html
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 HVSG (Ortung von Mobilfunkendgeräten) ist verfassungswidrig, weil er eine engmaschige langandauernde Überwachung der Bewegungen im Raum erlaubt, ohne eine dafür hinreichende Eingriffsschwelle vorzusehen.
§ 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 HVSG (besonderes Auskunftsersuchen bei Verkehrsunternehmen und über Flüge) ist verfassungswidrig, weil die Befugnis Eingriffe mit erhöhtem Gewicht erlaubt und dafür keine hinreichende Eingriffsschwelle vorsieht.
§ 12 Abs. 1 Satz 1 HVSG (Einsatz Verdeckter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) ist verfassungswidrig, weil die Befugnis auch eingriffsintensive Einsätze Verdeckter Mitarbeitender erlaubt und dafür keine hinreichende Eingriffsschwelle vorgesehen ist.
Auch soweit § 9 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 und § 12 Abs. 1 Sätze 1 und 2 HVSG auf § 3 Abs. 2 Satz 2 HVSG Bezug nehmen, sind die Regelungen verfassungswidrig.
§ 20a Satz 1 HVSG (Übermittlungen an Strafverfolgungsbehörden) ist verfassungswidrig, soweit § 20a Satz 2 Buchstabe b und Satz 3 HVSG nicht an nicht hinreichend gewichtige Straftaten anknüpfen.
§ 20b Abs. 2 HVSG (Übermittlungen an sonstige inländische öffentliche Stellen) ist verfassungswidrig, weil die Befugnis auch die Übermittlung an inländische öffentliche Stellen mit operativen Anschlussbefugnissen erlaubt und keine dafür hinreichende Übermittlungsschwelle vorsieht.
§ 20a Satz 1 ist, soweit er auf § 20a Satz 3 HVSG Bezug nimmt, nichtig; die übrigen beanstandeten Vorschriften des HVSG gelten mit bestimmten Maßgaben vorübergehend fort.
Mehr finden Sie hier: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/bvg24-078.html
www.bundesverfassungsgericht.de
Hessisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass mehrere im Hessischen Verfassungsschutzgesetz (HVSG) geregelte Datenerhebungs- und Übermittlungsbefugnisse des Landesamts für Verfassungsschutz mit dem…
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❗️Bayern-Söder will offene Coronaverfahren einstellen❗️
Alle noch laufenden Corona-Bußgeldverfahren in Bayern sollen eingestellt werden. «Es gibt immer noch Verfahren aus der alten Zeit, wo die großen Beschwerden mit Corona waren: Bußgeldverfahren. Und diese Bußgeldverfahren, die offenen Verfahren, werden jetzt eingestellt und beendet», sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bei der Klausur der CSU-Landtagsfraktion in Kloster Banz.
Auf die Frage, wie die Einstellung der Verfahren konkret ablaufen soll, ging Söder in einer nachfolgenden Pressekonferenz nicht im Detail ein. Er verwies darauf, dass die Zeit der Corona-Bußgelder lange her sei. «Da tritt dann auch irgendwann eine Art von Verjährung ein und deswegen bin ich der Meinung, der Rechtsfrieden an der Stelle wäre gut. Das ist auch immer ein Signal an alle, die mit der Zeit noch sehr gehadert haben, dass auch der Staat akzeptiert, dass man an der Stelle mal den Frieden machen muss.»
Ein Argument gegen die Einstellung der Verfahren war zuletzt der Aspekt Gleichbehandlung für Menschen, die bereits ihr Bußgeld bezahlen mussten. «Konsequenterweise sollte man auch diesen Menschen ihr Geld zurückerstatten», lautet die Forderung vom Chef der Bayern-FDP, Martin Hagen.
(Hervorhebungen durch den Kanalinhaber Quelle 👉 welt.de)
Hätte Herr Söder doch nur geschrieben:
„… dass auch der Staat akzeptiert, dass man an der Stelle auch mal Fehler gemacht hat.“
Die (wahltaktische) Forderung der FDP ist natürlich zu begrüssen - dann aber nicht nur die Bußgelder, sondern auch die Erstattung ALLER Kosten der Betroffenen !
Alle noch laufenden Corona-Bußgeldverfahren in Bayern sollen eingestellt werden. «Es gibt immer noch Verfahren aus der alten Zeit, wo die großen Beschwerden mit Corona waren: Bußgeldverfahren. Und diese Bußgeldverfahren, die offenen Verfahren, werden jetzt eingestellt und beendet», sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bei der Klausur der CSU-Landtagsfraktion in Kloster Banz.
Auf die Frage, wie die Einstellung der Verfahren konkret ablaufen soll, ging Söder in einer nachfolgenden Pressekonferenz nicht im Detail ein. Er verwies darauf, dass die Zeit der Corona-Bußgelder lange her sei. «Da tritt dann auch irgendwann eine Art von Verjährung ein und deswegen bin ich der Meinung, der Rechtsfrieden an der Stelle wäre gut. Das ist auch immer ein Signal an alle, die mit der Zeit noch sehr gehadert haben, dass auch der Staat akzeptiert, dass man an der Stelle mal den Frieden machen muss.»
Ein Argument gegen die Einstellung der Verfahren war zuletzt der Aspekt Gleichbehandlung für Menschen, die bereits ihr Bußgeld bezahlen mussten. «Konsequenterweise sollte man auch diesen Menschen ihr Geld zurückerstatten», lautet die Forderung vom Chef der Bayern-FDP, Martin Hagen.
(Hervorhebungen durch den Kanalinhaber Quelle 👉 welt.de)
Hätte Herr Söder doch nur geschrieben:
„… dass auch der Staat akzeptiert, dass man an der Stelle auch mal Fehler gemacht hat.“
Die (wahltaktische) Forderung der FDP ist natürlich zu begrüssen - dann aber nicht nur die Bußgelder, sondern auch die Erstattung ALLER Kosten der Betroffenen !
DIE WELT
Söder will alle offenen Corona-Bußgeldverfahren einstellen - WELT
Auch wenn die Corona-Pandemie schon lange vorbei ist, beschäftigen die damaligen Ereignisse noch immer die Behörden im Land. Der Ministerpräsident wünscht sich nun einen Schlussstrich.
👍218🔥70😁47🤔36❤13😱2
❗️Hörtip: Der „Rechtsstaat“ auf Kontrafunk❗️
Heute:
Durchsetzungsformen
Recht besteht in Regeln des Verhaltens und der Entscheidung, die zwangsweise durchgesetzt werden können, manchmal aber auch unbeachtet bleiben.
Rupert Scholz bekundet, dass Asyl- und Ausländerrecht an den Grenzen seit Jahren nicht mehr durchgesetzt worden ist, Friedemann Däblitz denkt über den Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück zu Regeln nach, durch die Impfzwang bis in die letzte Woche der befristeten Geltung durchgesetzt werden sollte, und Ulrich Fischer berichtet von einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln, mit der Arbeitnehmerrechte durchgesetzt werden mussten.
Carlos Gebauer kommentiert eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart zur Arzthaftung bei Corona-Injektionen.
Moderation:
Thomas M. Seibert
👉 kontrafunk.radio 👈
👉 Auf YouTube 👈
Heute:
Durchsetzungsformen
Recht besteht in Regeln des Verhaltens und der Entscheidung, die zwangsweise durchgesetzt werden können, manchmal aber auch unbeachtet bleiben.
Rupert Scholz bekundet, dass Asyl- und Ausländerrecht an den Grenzen seit Jahren nicht mehr durchgesetzt worden ist, Friedemann Däblitz denkt über den Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück zu Regeln nach, durch die Impfzwang bis in die letzte Woche der befristeten Geltung durchgesetzt werden sollte, und Ulrich Fischer berichtet von einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln, mit der Arbeitnehmerrechte durchgesetzt werden mussten.
Carlos Gebauer kommentiert eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart zur Arzthaftung bei Corona-Injektionen.
Moderation:
Thomas M. Seibert
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kontrafunk.radio
Der Rechtsstaat: Durchsetzungsformen
Recht besteht in Regeln des Verhaltens und der Entscheidung, die zwangsweise durchgesetzt werden können, manchmal aber auch unbeachtet bleiben. Rupert Scholz bekundet, dass Asyl- und Ausländerrecht an den Grenzen seit Jahren nicht mehr durchgesetzt worden…
👍153❤19🤔1
Forwarded from Friedemann Däblitz
Fall #Hopkins - Clivia von Dewitz fragt in der Berliner Zeitung m.E. völlig zu Recht:
„Nun drängt sich die Frage auf, wie die Staatsanwaltschaft Berlin dazu kommt, gegen diesen Freispruch weiter vorzugehen und CJ Hopkins am 30. September 2024 erneut vors Gericht zu zitieren. Nach dem Wortlaut des Kennzeichenverbots und der besonderen, nach dem Bundesverfassungsgericht schlechthin konstituierenden Bedeutung der Meinungs- und Kunstfreiheit für eine Demokratie kann kein anderes Ergebnis als eine Straflosigkeit derartiger Posts herauskommen.“
(…)
„Ist es nicht mehr möglich, auch auf extreme Weise Regierungshandeln zu kritisieren, bewahrheitet sich, wovor CJ Hopkins mit seinen Posts warnen möchte, nämlich dem Aufstieg neuer totalitärer Regierungsstrukturen und damit dem Verlust demokratischer Werte. Wenn Der Spiegel und der Stern, die weder während noch nach der Corona-Zeit mit besonders regierungskritischen Beiträgen oder einem ernsthaften Aufklärungsbemühen aufgefallen sind, unbehelligt Hakenkreuze auf ihren Titelseiten verwenden können, muss gleiches für Kritiker der Regierung gelten.“
Ein tiefgründiger Artikel. Dr. Clivia von Dewitz ist Richterin und hat zu NS-Gedankengut und Strafrecht (§§ 86,86a und § 130 StGB) promoviert.
https://www.berliner-zeitung.de/open-source/richterin-zum-fall-cj-hopkins-mit-nazi-vergleichen-gegen-die-coronapolitik-ist-das-erlaubt-li.2255473 (X🔗) @RA_Friede
„Nun drängt sich die Frage auf, wie die Staatsanwaltschaft Berlin dazu kommt, gegen diesen Freispruch weiter vorzugehen und CJ Hopkins am 30. September 2024 erneut vors Gericht zu zitieren. Nach dem Wortlaut des Kennzeichenverbots und der besonderen, nach dem Bundesverfassungsgericht schlechthin konstituierenden Bedeutung der Meinungs- und Kunstfreiheit für eine Demokratie kann kein anderes Ergebnis als eine Straflosigkeit derartiger Posts herauskommen.“
(…)
„Ist es nicht mehr möglich, auch auf extreme Weise Regierungshandeln zu kritisieren, bewahrheitet sich, wovor CJ Hopkins mit seinen Posts warnen möchte, nämlich dem Aufstieg neuer totalitärer Regierungsstrukturen und damit dem Verlust demokratischer Werte. Wenn Der Spiegel und der Stern, die weder während noch nach der Corona-Zeit mit besonders regierungskritischen Beiträgen oder einem ernsthaften Aufklärungsbemühen aufgefallen sind, unbehelligt Hakenkreuze auf ihren Titelseiten verwenden können, muss gleiches für Kritiker der Regierung gelten.“
Ein tiefgründiger Artikel. Dr. Clivia von Dewitz ist Richterin und hat zu NS-Gedankengut und Strafrecht (§§ 86,86a und § 130 StGB) promoviert.
https://www.berliner-zeitung.de/open-source/richterin-zum-fall-cj-hopkins-mit-nazi-vergleichen-gegen-die-coronapolitik-ist-das-erlaubt-li.2255473 (X🔗) @RA_Friede
Berliner Zeitung
Richterin zum Fall CJ Hopkins: Mit Nazi-Vergleichen gegen die Coronapolitik – ist das erlaubt?
Unsere Autorin hat zum NS-Kennzeichenverbot promoviert und meint: Der erstinstanzliche Freispruch von Hopkins war richtig. Warum geht die Staatsanwaltschaft trotzdem in Revision?
👍249❤25😁1
❗️Der Wegscheider❗️
"Hilfe, mein Kind rutscht nach rechts!"
Im neuen Wochenkommentar widmen wir uns heute der Flutkatastrophe und einem möglichen Zusammenhang mit dem Klimawandel, und natürlich auch diesmal unserem Kampf gegen räächts!
https://www.servustv.com/aktuelles/v/aa2yjecz1fmc4h7cug0u/
"Hilfe, mein Kind rutscht nach rechts!"
Im neuen Wochenkommentar widmen wir uns heute der Flutkatastrophe und einem möglichen Zusammenhang mit dem Klimawandel, und natürlich auch diesmal unserem Kampf gegen räächts!
https://www.servustv.com/aktuelles/v/aa2yjecz1fmc4h7cug0u/
ServusTV On
21. September - Wochenkommentar von Ferdinand Wegscheider
Jeden Samstag neu: Eine Analyse des aktuellen Zeitgeschehens.
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❗️Florian Schröder wütet über X-User❗️
„Twitter ist für mich seit Elon Musk das übernommen hat die Heimat der Dummschwätzer, Kackbratzen und Hackfressen…!“
(Quelle auf X: AHuxley1963)
Wenn jemand wie Florian Schröder ständig so von oben nach unten tritt und sich dabei in reinen Kollektivbeleidigungen verliert, hat er die Bezeichnung Kabarettist nicht (mehr) verdient.
Das gilt auch und vor allem dann, wenn Menschen wie er gut von den Rundfunkgebühren derer, die er da gerade beleidigt, leben und über den ÖRR ihre Bekanntheit erst erreicht haben bzw. vergrößern, was über zusätzliche Auftritte zu weiteren guten Einnahmen führt.
Ein wenig mehr Demut wäre hier angebracht.
Wie war das nochmal mit Hass und Spaltung, Herr Schröder ?
Schlimm…
„Twitter ist für mich seit Elon Musk das übernommen hat die Heimat der Dummschwätzer, Kackbratzen und Hackfressen…!“
(Quelle auf X: AHuxley1963)
Wenn jemand wie Florian Schröder ständig so von oben nach unten tritt und sich dabei in reinen Kollektivbeleidigungen verliert, hat er die Bezeichnung Kabarettist nicht (mehr) verdient.
Das gilt auch und vor allem dann, wenn Menschen wie er gut von den Rundfunkgebühren derer, die er da gerade beleidigt, leben und über den ÖRR ihre Bekanntheit erst erreicht haben bzw. vergrößern, was über zusätzliche Auftritte zu weiteren guten Einnahmen führt.
Ein wenig mehr Demut wäre hier angebracht.
Wie war das nochmal mit Hass und Spaltung, Herr Schröder ?
Schlimm…
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Forwarded from Immer Gesund
AKTION - Silybum Marianum ❗️Ihre Leber braucht es❗️
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Mariendistel, bekannt als "Silybum marianum", wird oft für Leberregeneration eingesetzt, kann aber noch vieles mehr!
Die aktiven Bestandteile der Mariendistel sind Silymarin und Silybin und haben gemäß wissenschaftlicher Studien folgende Eigenschaften:
✅ entgiftet die Leber und fördert deren Regeneration (Zirrhose, Hepatitis, Fettleber)
✅ senkt den Cholesterinspiegels (Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schuppenflechte, Ekzemen)
✅ Schutz vor oxidativem Stress und Entzündungen (Krebs, Diabetis, Herzerkrankungen)
⚡️Mit dem Gutschein „LEBER30“ erhalten sie einen einmaligen Nachlass von 30,00% - so lange der Vorrat reicht !!!
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Forwarded from Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell
DISCLAIMER FÜR HENNING ROSENBUSCH
Liebe Community,
Aus Anlass eines Artikels in der Berliner Zeitung, wonach sich zum Fremdschutz durch die C-Spritze vor allem immunologische Dilettanten geäußert haben, fragte Henning Rosenbusch auf seinem Telegram-Kanal, ob wir diese Dilettanten nicht nochmal zusammensuchen wollen.
In den Kommentaren dazu war die Sorge aufgekommen, die Sammlung der Namen jener, die bar jeder Evidenz oder gar wider besseres Wissen einen solchen Fremdschutz behaupteten, könnte eine strafbare Feindesliste darstellen. Insoweit kann ich Beruhigung stiften:
Die Aufzählung der Namen jener, die fehlerhaft einen Fremdschutz durch die C-Spritze behaupteten, wäre nur dann Feindesliste (in rechtlicher Terminologie: ein nach § 126a StGB strafbares gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten), wenn sie geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt wäre, die aufgelisteten Personen in die Gefahr von - grob gesprochen - strafbaren Gewalttaten zu bringen.
Wenn ich das Anliegen von Henning Rosenbusch aber richtig deute (und eine andere als die nachfolgende Deutung kann ich mir bei Henning Rosenbusch nicht vorstellen), geht es ihm aber in keiner Weise darum, zu Gewalttaten gegen die - ich bleibe bei der Formulierung - immunologischen Dilettanten zu animieren, sondern jene zu benennen, die mit rechtsstaatlichen Mitten zur Verantwortung gezogen werden müssen. Das Amtsgericht Köln hat mit Recht entschieden, dass die öffentliche Verbreitung einer Liste von Personen, die in der Corona-.Zeit gegen Ungeimpfte gehetzt haben, nicht nach § 126a StGB strafbar ist (AG Köln, Urteil vom 12.6.2024 - 539 Ds 156/14, https://openjur.de/u/2493412.html ).
Solange sich Politiker, Journalisten, Wissenschaftler, aber auch Behörden und Gerichte nicht der Einsicht stellen, dass sie in der C-Zeit eine erhebliche Fehlentwicklungen befeuert haben, weil sie ohne ausreichende Faktengrundlage massive Übergriffe des Staates in die bürgerlichen Freiheiten der Menschen verhängt, propagiert oder mitgetragen haben, besteht die Gefahr, dass sich derartige Fehlentwicklungen wiederholen. Deswegen ist es auch heute noch wichtig, jene Akteure in Erinnerung zu rufen, die für die besagten Fehlentwicklungen verantwortlich waren, und diese Akteure an die Notwendigkeit einer kritischen Selbstreflexion zu erinnern. Ebenso ist es wichtig, die Institutionen, die eine kritische Nachbetrachtung der C-Krise leisten können, dazu anzuhalten, diese Nachbetrachtung in Angriff zu nehmen.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Liebe Community,
Aus Anlass eines Artikels in der Berliner Zeitung, wonach sich zum Fremdschutz durch die C-Spritze vor allem immunologische Dilettanten geäußert haben, fragte Henning Rosenbusch auf seinem Telegram-Kanal, ob wir diese Dilettanten nicht nochmal zusammensuchen wollen.
In den Kommentaren dazu war die Sorge aufgekommen, die Sammlung der Namen jener, die bar jeder Evidenz oder gar wider besseres Wissen einen solchen Fremdschutz behaupteten, könnte eine strafbare Feindesliste darstellen. Insoweit kann ich Beruhigung stiften:
Die Aufzählung der Namen jener, die fehlerhaft einen Fremdschutz durch die C-Spritze behaupteten, wäre nur dann Feindesliste (in rechtlicher Terminologie: ein nach § 126a StGB strafbares gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten), wenn sie geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt wäre, die aufgelisteten Personen in die Gefahr von - grob gesprochen - strafbaren Gewalttaten zu bringen.
Wenn ich das Anliegen von Henning Rosenbusch aber richtig deute (und eine andere als die nachfolgende Deutung kann ich mir bei Henning Rosenbusch nicht vorstellen), geht es ihm aber in keiner Weise darum, zu Gewalttaten gegen die - ich bleibe bei der Formulierung - immunologischen Dilettanten zu animieren, sondern jene zu benennen, die mit rechtsstaatlichen Mitten zur Verantwortung gezogen werden müssen. Das Amtsgericht Köln hat mit Recht entschieden, dass die öffentliche Verbreitung einer Liste von Personen, die in der Corona-.Zeit gegen Ungeimpfte gehetzt haben, nicht nach § 126a StGB strafbar ist (AG Köln, Urteil vom 12.6.2024 - 539 Ds 156/14, https://openjur.de/u/2493412.html ).
Solange sich Politiker, Journalisten, Wissenschaftler, aber auch Behörden und Gerichte nicht der Einsicht stellen, dass sie in der C-Zeit eine erhebliche Fehlentwicklungen befeuert haben, weil sie ohne ausreichende Faktengrundlage massive Übergriffe des Staates in die bürgerlichen Freiheiten der Menschen verhängt, propagiert oder mitgetragen haben, besteht die Gefahr, dass sich derartige Fehlentwicklungen wiederholen. Deswegen ist es auch heute noch wichtig, jene Akteure in Erinnerung zu rufen, die für die besagten Fehlentwicklungen verantwortlich waren, und diese Akteure an die Notwendigkeit einer kritischen Selbstreflexion zu erinnern. Ebenso ist es wichtig, die Institutionen, die eine kritische Nachbetrachtung der C-Krise leisten können, dazu anzuhalten, diese Nachbetrachtung in Angriff zu nehmen.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
openjur.de
AG Köln, Urteil vom 12.06.2024 - 539 Ds 156/24
Der Angeklagte wird freigesprochen. Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Angeklagten.
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❗️Freispruch in Berlin❗️
Nach einem Freispruch vom Vorwurf gegen eine Versammlungsteilnehmerin wegen des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte findet Rechtsanwalt Samimi aus Berlin die richtigen Worte zum Verhalten des Polizeibeamten in diesem Verfahren dessen die Auswirkungen.
Ein weitere Fall, welcher ohne Videobeweis allein aufgrund der Aussage des Beamten zu einer Verurteilung der Angeklagten geführt hätte.
Wahrlich kein Einzelfall…
Bravo Herr Kollege - für diese überaus treffende Analyse des Falles !
https://www.youtube.com/live/hyDvzZ5Zcww?si=jNMcJrgyXF5q5zjR
Nach einem Freispruch vom Vorwurf gegen eine Versammlungsteilnehmerin wegen des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte findet Rechtsanwalt Samimi aus Berlin die richtigen Worte zum Verhalten des Polizeibeamten in diesem Verfahren dessen die Auswirkungen.
Ein weitere Fall, welcher ohne Videobeweis allein aufgrund der Aussage des Beamten zu einer Verurteilung der Angeklagten geführt hätte.
Wahrlich kein Einzelfall…
Bravo Herr Kollege - für diese überaus treffende Analyse des Falles !
https://www.youtube.com/live/hyDvzZ5Zcww?si=jNMcJrgyXF5q5zjR
YouTube
FREIHEITSTROMMLERIN SOLL POLIZISTEN ANGEGRIFFEN HABEN!
Hier meldet sich erneut Renate von den Bayerischen Freiheitstrommlern!
Ich erhielt die nächste Einladung vom Berliner Amtsgericht, wo in Kürze die juristische Würdigung rechtswidrigen Handelns der Berliner Polizei in die nächste Runde gehen soll... 🙈🙊🙉
…
Ich erhielt die nächste Einladung vom Berliner Amtsgericht, wo in Kürze die juristische Würdigung rechtswidrigen Handelns der Berliner Polizei in die nächste Runde gehen soll... 🙈🙊🙉
…
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Forwarded from RA Ludwig - Querdenkeranwalt
💥Absoluter Irrsin💥
Fake-News pur.
Die Fraktionen im Thüringer Landtag haben überhaupt nicht um die Wahl des Landtagspräsidenten gestritten, wie es dieser Artikel von Bild behauptet:
"Die anderen Parteien hatten Angst, dass der AfD-Alterspräsident die Kandidaten schlicht nicht zulassen würde. Auch nicht ab dem 3. Wahlgang. Er könnte endlos nur AfD-Kandidaten zulassen und damit eine Hängepartie auslösen. Deshalb wollten CDU und BSW die Geschäftsordnung ändern, BEVOR es zur Wahl kommt."
Quelle:
https://m.bild.de/politik/inland/landtags-zoff-eskaliert-so-stuerzt-hoecke-thueringen-ins-chaos-66f5711d54da86082598ac09
Darum ging es aber heute gar nicht. Laut § 1 Geschäftsordnung des Landtages Thüringen hat der Alterspräsident lediglich dafür zu sorgen, dass der Landtag sich konstituiert.
Das erfolgt in vier Schritten:
1. Das an Jahren älteste Mitglied des Landtags leitet die Sitzung. Das beginnt mit einer kurzen Ansprache.
2. Der Alterspräsident ernennt zwei Abgeordnete zu vorläufigen Schriftführern
3. Er lässt die Namen der Abgeordneten aufrufen und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
4. Er leitet die Wahl des Präsidenten des Landtages
Dann übergibt er die Leitung an den gewählten Präsidenten.
Der Alterspräsident wurde bereits während seiner Ansprache mit Geschäftsordnungsanträgen der CDU zur Feststellung der Beschlussfähigkeit konfrontiert. Anders als die Bild behauptet, ging es nicht um die Änderung der Geschäftsordnung.
Weder hat der Alterspräsident ein Präsidium, noch - zu diesem Zeitpunkt - Schriftführer, um eine Abstimmung oder Ähnliches durchzuführen. Darüber hinaus verlangt § 40 der Geschäftsordnung eine Feststellung der Beschlussfähigkeit auf Antrag erst dann, wenn eine Abstimmung ansteht.
Der Alterspräsident hat hier - in demokratisch einwandfreier Weise - nach Beendigung seiner Ansprache eine Aussprache der Fraktionen zugelassen. Die dauerhafte Unterbrechung seiner Ansprache war das undemokratische Störmanöver.
Hiernach wollte der Alterspräsident zu Punkt 2 kommen: Ernennung zweier vorläufiger Schriftfüher. Die anderen Fraktionen haben ihn daran durch lautstarke Zwischenrufe und Geschäftsordnungsanträge gehindert.
Er hat dann - erneut in sehr demokratischer Weise - unterbrochen, damit die CDU den Verfassungsgerichtshof anrufen kann.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass der Verfassungsgerichtshof hier der CDU Recht gibt.
Sie haben ihr Theater an der falschen Stelle aufgezogen.
Der Verfassungsgerichtshof wird ebenfalls feststellen müssen, dass zunächst eine Handlungsfähigkeit durch die Ernennung der Schriftführer hergestellt werden muss. Danach findet dann - ganz ohne Antrag zur Geschäftsordnung - die namentliche Nennung der Abgeordneten und dann die Feststellung der Beschlussfähigkeit statt.
Dann wäre der Zeitpunkt, zu dem die CDU ihre Anträge anbringen könnte. Warum sie es vor Ernennung der Schriftführer gemacht hat, bleibt wohl ihr Geheimnis. Offensichtlich wollte man einen Skandal provozieren, obwohl es außer dem Verhalten der Altparteien keinen gibt.
Darüber, dass zunächst wenigstens Alterspräsident und zwei Schriftführer ein "Rumpfpräsidium" bilden, um überhaupt etwas protokollieren oder feststellen zu können, wird auch der Verfassungsgerichtshof nicht hinweggehen können.
Dass aber die Medien hier völlig falsche Inhalte transportieren und sogar komplett falsche Nachrichten bringen, ist erschreckend. Zumal jeder Mensch sich ja die Sitzung ansehen kann.
Offensichtlich hat der parlamentarische Geschäftsführer der CDU nicht verstanden, an welcher Stelle er eingreifen sollte. Er hat den falschen Zeitpunkt gewählt. Der vorgefertigte Bericht der Bild berichtet deshalb von einem Szenario, dass es (noch) gar nicht gab.
Ich bin nur noch fassungslos.
Mein Kanal:
www.tg-me.com/RA_Ludwig
Fake-News pur.
Die Fraktionen im Thüringer Landtag haben überhaupt nicht um die Wahl des Landtagspräsidenten gestritten, wie es dieser Artikel von Bild behauptet:
"Die anderen Parteien hatten Angst, dass der AfD-Alterspräsident die Kandidaten schlicht nicht zulassen würde. Auch nicht ab dem 3. Wahlgang. Er könnte endlos nur AfD-Kandidaten zulassen und damit eine Hängepartie auslösen. Deshalb wollten CDU und BSW die Geschäftsordnung ändern, BEVOR es zur Wahl kommt."
Quelle:
https://m.bild.de/politik/inland/landtags-zoff-eskaliert-so-stuerzt-hoecke-thueringen-ins-chaos-66f5711d54da86082598ac09
Darum ging es aber heute gar nicht. Laut § 1 Geschäftsordnung des Landtages Thüringen hat der Alterspräsident lediglich dafür zu sorgen, dass der Landtag sich konstituiert.
Das erfolgt in vier Schritten:
1. Das an Jahren älteste Mitglied des Landtags leitet die Sitzung. Das beginnt mit einer kurzen Ansprache.
2. Der Alterspräsident ernennt zwei Abgeordnete zu vorläufigen Schriftführern
3. Er lässt die Namen der Abgeordneten aufrufen und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
4. Er leitet die Wahl des Präsidenten des Landtages
Dann übergibt er die Leitung an den gewählten Präsidenten.
Der Alterspräsident wurde bereits während seiner Ansprache mit Geschäftsordnungsanträgen der CDU zur Feststellung der Beschlussfähigkeit konfrontiert. Anders als die Bild behauptet, ging es nicht um die Änderung der Geschäftsordnung.
Weder hat der Alterspräsident ein Präsidium, noch - zu diesem Zeitpunkt - Schriftführer, um eine Abstimmung oder Ähnliches durchzuführen. Darüber hinaus verlangt § 40 der Geschäftsordnung eine Feststellung der Beschlussfähigkeit auf Antrag erst dann, wenn eine Abstimmung ansteht.
Der Alterspräsident hat hier - in demokratisch einwandfreier Weise - nach Beendigung seiner Ansprache eine Aussprache der Fraktionen zugelassen. Die dauerhafte Unterbrechung seiner Ansprache war das undemokratische Störmanöver.
Hiernach wollte der Alterspräsident zu Punkt 2 kommen: Ernennung zweier vorläufiger Schriftfüher. Die anderen Fraktionen haben ihn daran durch lautstarke Zwischenrufe und Geschäftsordnungsanträge gehindert.
Er hat dann - erneut in sehr demokratischer Weise - unterbrochen, damit die CDU den Verfassungsgerichtshof anrufen kann.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass der Verfassungsgerichtshof hier der CDU Recht gibt.
Sie haben ihr Theater an der falschen Stelle aufgezogen.
Der Verfassungsgerichtshof wird ebenfalls feststellen müssen, dass zunächst eine Handlungsfähigkeit durch die Ernennung der Schriftführer hergestellt werden muss. Danach findet dann - ganz ohne Antrag zur Geschäftsordnung - die namentliche Nennung der Abgeordneten und dann die Feststellung der Beschlussfähigkeit statt.
Dann wäre der Zeitpunkt, zu dem die CDU ihre Anträge anbringen könnte. Warum sie es vor Ernennung der Schriftführer gemacht hat, bleibt wohl ihr Geheimnis. Offensichtlich wollte man einen Skandal provozieren, obwohl es außer dem Verhalten der Altparteien keinen gibt.
Darüber, dass zunächst wenigstens Alterspräsident und zwei Schriftführer ein "Rumpfpräsidium" bilden, um überhaupt etwas protokollieren oder feststellen zu können, wird auch der Verfassungsgerichtshof nicht hinweggehen können.
Dass aber die Medien hier völlig falsche Inhalte transportieren und sogar komplett falsche Nachrichten bringen, ist erschreckend. Zumal jeder Mensch sich ja die Sitzung ansehen kann.
Offensichtlich hat der parlamentarische Geschäftsführer der CDU nicht verstanden, an welcher Stelle er eingreifen sollte. Er hat den falschen Zeitpunkt gewählt. Der vorgefertigte Bericht der Bild berichtet deshalb von einem Szenario, dass es (noch) gar nicht gab.
Ich bin nur noch fassungslos.
Mein Kanal:
www.tg-me.com/RA_Ludwig
bild.de
Landtags-Zoff eskaliert: So stürzt Höcke Thüringen ins Chaos
Volleskalation im Thüringer Landtag, Sitzung abgebrochen! Warum macht Höcke das?
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