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💥 Ein Loblied auf das Verfassungsgericht 💥

Die ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts, Susanne Baer, glaubt:

“Wer da die rote Robe trägt, zieht rote Linien, zu Ihrem Schutz, zum Schutz der Demokratie.”

Ganz begeistert ist sie:

"Das Kollegium setzt sich aus höchst unterschiedlichen Persönlichkeiten zusammen, aus "sehr verschiedenen Juristen", die von Gerichten, Universitäten oder aus politischen Ämtern nach Karlsruhe wechseln."

Quelle

Was sie dabei vergisst:

Über das Grundgesetz, seine Anwendung, seine Grenzen und seine Auslegung entscheiden ausschließlich Juristen.
Da sitzt weder Tante Emma noch der Handwerker, da sitzt kein Unternehmer und keine Lehrerin. Die verschiedenen Persönlichkeiten sind alles Juristenpersönlichkeiten. Alle durch eine vergleichbare Denkschule gegangen und alle mit Status, Amt und Macht ausgestattet.

Es ist schon erstaunlich, dass wir alle gemeinsam zulassen, dass ein Berufsstand ausschließlich und exklusiv die wichtigsten Fragen der Gesellschaft unhinterfragbar beantworten darf.

Wie würdet Ihr ein gerechtes Justizsystem gestalten?

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🟥 Unberechtigter Jubel über die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Rundfunkbeitrag ‼️

Wer über die Entscheidung des BVerwG vom 15.10.2025 jubelt, hat offensichtlich noch nicht einmal die Pressemitteilung des BVerwG gelesen.
Hier daher einige Auszüge aus der PM Nr. 80/2025 vom 15.10.2025 :

Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags erst bei gröblicher Verfehlung der Programmvielfalt

Die Erhebung des Rundfunkbeitrags steht erst dann mit Verfassungsrecht nicht mehr in Einklang, wenn das Gesamtprogrammangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Anforderungen an die gegenständliche und meinungsmäßige Vielfalt und Ausgewogenheit über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. ...

Die Klägerin kann der Durchsetzung ihrer Beitragspflicht ... kein subjektiv-öffentliches Recht auf Erfüllung des Rundfunkauftrags entgegenhalten. Ein solches Recht ergibt sich weder aus der Informationsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG noch aus der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verankerten Rundfunkfreiheit. ...

Allerdings fehlt es an der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung der Beitragspflicht des § 2 Abs. 1 RBStV, wenn das Gesamtprogrammangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Anforderungen an die gegenständliche und meinungsmäßige Vielfalt und Ausgewogenheit über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt. Die Schwelle für eine Verletzung des Äquivalenzgebots ist jedoch hoch. Sie muss dem weiten Spielraum des Gesetzgebers bei Ausgestaltung einer Beitragspflicht Rechnung tragen und setzt daher ein grobes Missverhältnis zwischen Abgabenlast und Programmqualität voraus. Zudem ist es schwierig festzustellen, ob die gebotene Abbildung der Meinungsvielfalt und deren ausgewogene Darstellung im Gesamtprogrammangebot tatsächlich gelingt. Denn die programmliche Vielfalt und Ausgewogenheit ist ein Zielwert, der sich stets nur annäherungsweise erreichen lässt. Schließlich ist der grundrechtlich verbürgten Programmfreiheit Rechnung zu tragen. Diese berechtigt und verpflichtet die Rundfunkanstalten, die sich aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG – unter Berücksichtigung der gesetzgeberischen Grundentscheidungen – ergebenden Anforderungen an die Erfüllung des Rundfunkauftrags eigenverantwortlich sicherzustellen und anhand anerkannter Maßstäbe zu bestimmen, was der Rundfunkauftrag in publizistischer Hinsicht verlangt. ...

Vor diesem Hintergrund ist die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags erst dann in Frage gestellt, wenn das aus Hörfunk, Fernsehen und Telemedien bestehende mediale Gesamtangebot aller öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter über einen längeren Zeitraum evidente und regelmäßige Defizite hinsichtlich der gegenständlichen und meinungsmäßigen Vielfalt erkennen lässt. ...

..... Allerdings erscheint es nach dem bisherigen tatsächlichen Vorbringen derzeit überaus zweifelhaft, ob die Klägerin eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wird erreichen können.


https://www.bverwg.de/de/pm/2025/80

🟥 Seriöse Juristen und Journalisten wissen diese Hinweise richtig einzuordnen ...
Ihre / Eure Beate Bahner
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Thüringen: Corona-Aufarbeitung in den Händen der Bürger

"In Thüringen überboten am 30. September 2025 die zivilen Kräfte den Aufklärungswillen der Regierungsparteien. Die 5. Sitzung des Untersuchungsausschuss gestaltete sich wieder hochdynamisch. Die Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen schien sich für einen Augenblick außerhalb des Sitzungssaals abzuspielen, wenn nicht Prof. Dr. Stefan Homburg die epidemiologischen Grundlagen des Frühjahrs 2020 für die Fraktionsvertreter an die Wand geworfen hätte. Wurden die RKI-Erkenntnisse während der Corona-Zeit noch wie der heilige Gral gehütet, will man heute – da sie offen daliegen – nichts von ihnen wissen.

Auch der Direktor für Medizinische Datenwissenschaften und Klinische Epidemiologie des Universitätsklinikums Jena, Prof. Dr. André Scherag, bestätigte, dass es keine Überlastung des Gesundheitssystems gegeben hat, führte dies jedoch auf andere Ursachen zurück. Die konservative Haltung der Regierung alle schützen zu wollen, stand dabei im Vordergrund. Das nahmen die Zuschauer zum Anlass mit Prof. Dr. Scherag in Austausch zu treten.

Das vollständige Interview mit Prof. Dr. Homburg wird am 17.10.2025 veröffentlicht."
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Prof. Dr. Homburg: Die Politik WILL Pandemien erklären!

"Bei seiner Einvernahme in der 5. Sitzung des Thüringer Corona-Untersuchungsausschusses am 30.09.2025 konstatierte Prof. Dr. Stefan Homburg, dass die angeblichen Infektionszahlen, die mit einer PCR festgestellt worden seien, nichts aussagen und nur dazu dienten, eine Pandemie-Propaganda zu ermöglichen.

„Die Politik will Pandemien erklären, obwohl es keine gibt. Früher hieß Pandemie: ‚Es gibt viel Kranke und Tote.‘ Davon ist man völlig weg. Es geht jetzt nur noch um Laborwerte und Prognosen von Computermodellen, beides etwas, was im Dienste der Regierung gebogen werden kann. Mit den PCR-Zahlen, die nichts aussagen, hat man eine Pandemie simuliert.“

Obwohl sich während der Corona-Pandemie niemand darüber wunderte, dass diese von der Bundesregierung ausgerufen wurde, hielt die Regierungsfraktion das inzwischen für eine Falschaussage des Prof. Dr. Homburg, der sich jedoch nur auf die RKI-Protokolle beziehen musste, um diese Tatsache wieder ins Bewusstsein zu rufen." 👉 Jetzt anschauen

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🥁 Großdemo: Reformation 2.0 🥁

In diesem Jahr findet unsere große Herbstdemo in Dresden erstmalig im Rahmen der Demoreihe "Reformation 2.0" statt — direkt am Reformationstag.

⏱️ 31.10.2025, 15 Uhr
📍 Luther-Denkmal, Neumarkt, Dresden


Unsere Thesen:
1. Frieden schaffen ohne Waffen!
2. Stärkung unabhängiger Medien und freier Meinungsäußerung
3. Direkte Demokratie durch Volksentscheide
4. Illegale Migration stoppen!
5. Regionale Landwirtschaft und Mittelstand stärken

🦶 Mit Demozug! 🦶

Mit dabei:
⭐️ Tino Eisbrenner
⭐️ Diether Dehm
⭐️ Hermann Ploppa
⭐️ Und ihr‼️🥁🧍‍♂️🧍‍♀️

👉 https://team-marcus.de/termine/reformation-2-0/

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📅 31. Oktober 2025 – Einladung zum Reformationstag mit 95 Thesen

🌎 Frankfurt Hauptwache
14 Uhr Ausstellung zur P(l)andemie von Buchen steht auf + Beiträge
17 Uhr Kundgebung
18.30 Uhr Spaziergang durch die City

u.a. mit

Stephanie "Pinkwesten" / "Politiker müssen haften"
Neurologin Margareta Griesz-Brisson
Kommunikationstrainerin Michaele Kundermann
Andreas aus Offenbach
Superman "Kal-El" von Krypton
Frank Großenbach der Anwalt
Chris vom KLARTEXT
Eby der Musiker

🆕 Ein neues Kapitel für ein freies Europa beginnt! 🆕

An diesem bedeutenden Tag vereinen sich Menschen in vielen Ländern Europas. Freiheitsbewegungen, Aktivisten und Bürger schließen sich zeitgleich in vielen Städten Europas zusammen.

🇩🇪🇩🇪Machen wir den Tag zu unserem Fest. Es liegt an uns. 🇩🇪 🇩🇪

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Andrej Hunko vom BSW schreibt auf X:

Als internationaler Wahlbeobachter für den Europarat, die OSZE oder den Auswärtigen Ausschuss des Bundestages habe ich an rund 30 Missionen etwa in Russland, der Ukraine, der Türkei, in den USA oder Lateinamerika teilgenommen.

Mir ist kein Land der Welt bekannt, in dem das neu gewählte Parlament darüber entscheidet, ob es legitim zustande gekommen ist - außer Deutschland. Hierzulande gibt es noch nicht mal einen zeitlichen Rahmen, in dem diese Entscheidung gefällt werden muss. In der Regel gibt es in den meisten Ländern dafür eine unabhängige Wahlbehörde („Central Election Commission“) mit entsprechenden Befugnissen.

Vor einem Jahr war ich etwa für den Europarat in Georgien, dort wurden nach heftigen Protesten und Vorwürfen des Wahlbetrugs binnen weniger Tage knapp 15% der Wahllokale neu ausgezählt. Die Entscheidung fällte die oberste Wahlbehörde binnen weniger Tage. Das Ergebnis war praktisch unverändert.

Bereits 2017 anlässlich der Bundestagswahl hatten die internationalen Wahlbeobachter der OSZE prophetische Kritik am System in Deutschland formuliert: „Die rechtlichen Rahmenbedingungen geben keinen Zeitraum für die Bearbeitung der Entscheidung von Beschwerden in der Nachwahlperiode her.… So ein langer Prozess wirft Fragen zur Effizienz und zeitnahen Schutz von Wahlrechten auf und steht im Widerspruch zu den OSZE Verpflichtungen als auch anderer internationaler Verpflichtungen und Standards. Des Weiteren, kann ein System, wo der gewählte Bundestag die Rechtmäßigkeit der Wahl seiner eigenen Mitglieder überprüft, Fragen zu Interessenskonflikten aufwerfen.“

Dokument

Wie üblich glaubte man in Berlin diese Kritik ignorieren zu können. Kritik der internationalen Wahlbeobachter ist anscheinend nur dann interessant, wenn sie Russland oder andere missliebige Staaten betrifft. Doch nicht bei uns!

Nach der Pannen-Wahl 2021 in etlichen Berliner Wahlbezirken dauerte der Prozess zur NACHWAHL der Bundestagswahl in diesen Bezirken fast 2 1/2 Jahre (!!) - bis zum Februar 2024. Es gab kleinere Verschiebungen, einige Abgeordnete mussten mitten in der Legislatur ihren Sitz räumen, andere zogen für weniger als ein Jahr ein. Die Mehrheitsverhältnisse blieben jedoch unverändert.

Ganz anderes bei dieser Bundestagswahl: Eine Neuauszählung - und dann der wahrscheinliche Einzug des BSW in den Bundestag - würde die Zusammensetzung massiv verändern: Ca. 32 Abgeordnete aller Fraktionen müssten den Bundestag verlassen, 32 BSW-Abgeordnete zögen ein. Die Merz/Klingbeil-Regierung hätte keine Mehrheit mehr. Auf den bisherigen Beschlüssen läge der Schatten der mangelnden Legitimation. Das ist der Grund, warum die Überprüfung der Wahlbeschwerden im Bundestag verschleppt wird - und zwar von den Parteien, die sich selbst „die demokratischen Parteien“ nennen.

Bereits im Juni hatte der Parlamentspräsident des Europarats die neue deutsche Delegation im Anschluss an ihre Akkreditierung aufgefordert, die Prüfung der Wahlbeschwerden in Deutschland zu einem raschen Abschluss zu bringen. 25 Abgeordnete der dortigen parlamentarischen Versammlung forderten das Gleiche und legten eine Neuauszählung nahe.

Es ist nur eine Frage der Zeit bis auch international nach der Legitimität des 21. Deutschen Bundestages und damit der Merz-Regierung gefragt wird.

Um weiteren Schaden von der Demokratie in Deutschland abzuwenden, sollte nicht gewartet werden, bis das Bundesverfassungsgericht das anordnet, sondern die Neuauszählung so schnell wie möglich auf den Weg gebracht werden. Und eine Grundgesetzänderung anvisiert werden, um Wahlprüfungen künftig aus dem Parlament auszulagern und damit Interessenskonflikten vorzubeugen.

Quelle

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RA Ludwig - Querdenkeranwalt
💥 Deutscher Sonderfall 💥 Andrej Hunko vom BSW schreibt auf X: Als internationaler Wahlbeobachter für den Europarat, die OSZE oder den Auswärtigen Ausschuss des Bundestages habe ich an rund 30 Missionen etwa in Russland, der Ukraine, der Türkei, in den USA…
Kommentar:

Bei dieser Bundestagswahl hat es offensichtlich erhebliche Wahlrechtsverstöße gegeben. Aus diesem Grund ist das BSW nicht mit 34 Mitgliedern als Fraktion in den Bundestag eingezogen.
CDU/CSU und SPD hätten keine Mehrheit.

Sämtliche Entscheidungen dieses aktuellen Bundestages sind undemokratisch zustande gekommen, weil - wie an fast jeder Stelle in Deutschland - eine unabhängige Kontrolle der Parteipolitik nicht stattfindet.


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💥 Das letzte Aufbäumen der Faschisten 💥

Es war anzunehmen, dass die Kritik an den Strukturen der Herrschaft in der globalisierten Welt nicht unbeantwortet bleiben würde.
Wer den abgebildeten Flyer liest, wird feststellen, dass dieser keinerlei Inhalt hat, dafür willkürlich Namen aneinanderreiht,
Es ist auch kein Zufall, dass erneut der Anschein erweckt wird, dass es sich bei den Urhebern dieses Werks um besorgte linke Bürger handeln sollte.
Tatsächlich findet eine pathische Projektion auf (vermeintlich) Andersdenkende statt. Es wird die eigene Herrschafts- und Gewaltfantasie in andere Menschen hineinprojiziert. Erstaunlich, dass gerade diejenigen namentlich herausgehoben wurden, die für absolute Friedlichkeit und basisdemokratische Mitbestimmung stehen.
Echte Demokratie und sich ihrer selbst bewusste Menschen sind eine Gefahr für globale Finanzinteressen. Daher überrascht es nicht, dass die Vertreter dieser auf basisdemokratisches Macht- und Selbstbewusstsein zielenden Praxis zur Zielscheibe faschistoider Propaganda werden.

#freiheitbeginntmitNein

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Infos und Tickets für den Kongress "Frieden und Dialog":

https://frieden-dialog.de/
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Forwarded from Alles Ausser Mainstream
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📰💻Aya Velazquez veröffentlicht die geheimen Dokumente der "AG Impfpflicht".
Bodo Schiffmann analysiert die Papiere mit Chat GPT...
Die Ergebnisse sind schockierend!!!

Die komplette Sendung findet Ihr hier:
🪻 Boschimo des Tages vom 18.10.2025
📚📖Die freigelegten Dokumente der Impfpflicht – Beweise für politische Willkür

Danke an Aya Velazquez www.tg-me.com/ayawasgeht

Alle Sendungen auf -DLIVE- / -𝕏 Twitter- / -Telegram-
und im 🌴 Linktree:
BOSCHIMO.DE

Unterstützt Dr. Bodo Schiffmann - Abo.AAM-Media.tv

Vielen Dank für deine Hilfe! 🙏
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Forwarded from ZAAVV
📣 Wer soll den ZAAVV-Menschenrechtspreis 2025 erhalten? – Jetzt abstimmen!

Beim diesjährigen ZAAVV-Kongress am 15. + 16. November wird der ZAAVV-Menschenrechtspreis 2025 verliehen.

Wir haben uns entschieden, die Abstimmung neu zu öffnen, nach Rückmeldungen:


Die Abstimmung wird neu geöffnet – diesmal mit über 60 Nominierten!

📆 Abstimmungsphase bis 29. Oktober, 23:59 Uhr

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Auch wenn Du bereits teilgenommen hast, ist es wichtig, erneut abzustimmen.


Wir hoffen, dass unser Vorgehen in Deinem Sinne ist.

📍 Die feierliche Verleihung findet beim ZAAVV-Kongress “Zukunft: Menschlichkeit” am 15. + 16. November in Rodgau statt.

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2025/10/27 09:45:47
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