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Wismut Aue:
Als DDR-Torschützenkönig von 1987 und ehemaliger Nationalspieler der DDR bringt er nicht nur Erfahrung auf höchstem Niveau mit, sondern auch ein großes Herz für den Nachwuchs.

Aktuell trainiert er gemeinsam mit Christian Exler und Yannic Fuchs unsere MJU10 und MJU11 – und formt so die nächste Generation an Talenten für Österreichs und Europas Handballszene.

Wir danken dir von Herzen, dass du deinen „Unruhestand“ mit so viel Energie und Leidenschaft in die Ausbildung unserer Jungs steckst! 💙🤾‍♂️

@ehv.aue
@scmagdeburg
@handballverein_gruena

#hibhandball
#hibcommunity
#younghibsters
Forwarded from HAINTZ.media
Markus Haintz auf X:
Wie unfähige Anwälte der Meinungsfreiheit und ihren Mandanten Schaden zufügen:

Die bloße Frage:
„Warum ist ’Deutschland verrecke‘
legal und
´Alles für Deutschland‘ verboten?“


ist rechtlich offenkundig zulässig.

„Alles für Deutschland“ wird in der obigen Frage nicht als NS-Parole und mit einer solchen Zielsetzung verbreitet, sondern es wird die Frage aufgeworfen, warum eine Allerweltsfloskel strafbar ist, während es zulässige Meinung ist, Deutschland zu wünschen, es solle verrecken.

Nach der Sozialadäquanzklausel des § 86 Abs. 4 StGB ist die Verbreitung nicht strafbar, „wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.“

Eine Strafbarkeit ist dann nur noch möglich, wenn etwa die Berichterstattung in der Öffentlichkeit nur einen Vorwand bildet, um in Wahrheit die mit dem im Text angestrebte propagandistische Wirkung zu erzielen. Um das festzustellen, reichte der Screenshot nicht aus, die weitere Frage (mit Bezug zu Thüringen) auch nicht.

Würde ein bekannter Neonazi diese Frage(n) regelmäßig stellen, um Propaganda in Frageform zu verbreiten, dann könnte man ggf. von einer Umgehung ausgehen. Dafür ist hier aber nichts ersichtlich.

Das erstinstanzliche Urteil ist eine Farce und der Betroffene war anwaltlich miserabel „beraten“. Nie im Leben hätte das zu einer rechtskräftigen Verurteilung nach drei Instanzen geführt. Schon in der Berufung wäre hier aller Voraussicht nach ein Freispruch erfolgt. Zumindest eine - rechtlich auch fragwürdige - Einstellung des Verfahrens wäre erfolgt.

Regelmäßig übernehmen Anwälte, die keine Ahnung von der Materie haben, solche Fälle, um keine Mandate zu verlieren. Sie reiten ihre Mandanten damit ins Verderben.

Hinzu kommen überhöhte Abrechnungen (wie hier, Honorarvereinbarung, ca. 2.000 € statt grob 1.000 € nach RVG), was häufig dazu führt, dass der Angeklagte dann aus rein wirtschaftlichen Gründen aufgibt, weil ihn der eigene Anwalt arm macht.

Nur dadurch entstehen solche rechtskräftigen Urteile, die mit Recht nichts zu tun haben.

Es macht regelmäßig keinen Sinn, hohe Summen bei Amtsgerichtsverfahren aus dem Fenster zu werfen, da die Richter ohnehin häufig ohne jede Rechtskenntnis aburteilen und sich rechtlich auch nicht überzeugen lassen. Man kann hier auch mit einem günstigen Terminsvertreter arbeiten, das erstinstanzliche Urteil mitnehmen, um dann in der Berufung zum ersten Mal vor einem tatsächlich unabhängigen Richter die Sache auszudiskutieren, der Recht versteht.

Der Amtsrichter ist immer vorbefasst, weil er den Strafbefehl/die Anklage unterzeichnet/zulässt. Das Berufungsgericht ist das erste Gericht, das unbefangen an die Angelegenheit herangehen kann.

Die Empörung über solche erstinstanzlichen Urteile sind für die Meinungsfreiheit und die Stimmung im Land schädlich, da damit suggeriert wird, dass man solche Amtsgerichtsurteile ernst nehmen müsste und dass das die Linie der deutschen Rechtsprechung ist. Niemand muss und sollte solche Amtsgerichtsurteile ernst nehmen, dafür gibt es Rechtsmittel und qualifiziertere Richter, die am Ende darüber entscheiden können.

Markus Haintz
Rechtsanwalt

PS: der obige Post dient nicht dazu, die Berichterstattung zu kritisieren, sondern lediglich dazu, solche Sachverhalte und die teils unterirdische anwaltliche Leistung vieler Kollegen rechtlich einzuordnen.
Forwarded from Freie Sachsen
Morgen startet der Prozess gegen COMPACT: Alle Hintergründe im AUFGEWACHT-Sonderheft!

Es ist DER Prozess des Jahres 2025: Vor dem Bundesverwaltungsgericht wird ab Dienstag (10. Juni) darüber verhandelt, ob das COMPACT-Magazin wieder verboten wird. Und Faeser am Ende mit ihrem beispiellosen Angriff auf die Meinungsfreiheit doch noch Erfolg hat. Oder aber die Verteidigung der Pressefreiheit gelingt. So oder so: Es wird eine richtungsweisende Entscheidung sein.

Natürlich berichten wir unter @freiesachsen über alle Hintergründe zum Prozess. Und werden, wenn es nötig wird (was wir nicht hoffen), natürlich auch angemessen auf das Urteil reagieren.

Vereinsverbote sind ein beliebtes Mittel des Regimes, um Oppositionelle zu drangsalieren und an ihrer politischen Arbeit zu hindern. Das AUFGEWACHT-Sonderheft "COMPACT-Verbot" ist so tief in das Thema eingestiegen, wie kaum eine Publikation zuvor. Hier kann das Heft bestellt werden - es lohnt sich, denn die Verbotsdebatte wird uns im patriotischen Lager leider noch weiter beschäftigen: https://aufgewacht-magazin.de/produkt/aufgewacht-sonderausgabe-print-2/

FREIE SACHSEN: Wir sind Sachsens größte Bürgerbewegung. Folgt uns für alle Informationen & rechtliche Hilfestellungen bei Telegram! http://www.tg-me.com/freiesachsen
2025/07/07 19:25:16
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