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Forwarded from Trans/NB Memes 🏳️‍⚧️
Queer, as in fuck you.

New slogan dropped
Forwarded from Trans/NB Memes 🏳️‍⚧️
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Forwarded from Memes & Sundry (Addison Scott)
Forwarded from Memes & Sundry (Addison Scott)
Els grafits no són un crim.

Graffiti isn't a crime.
Forwarded from Wolke
Die Süddeutsche berichtet gerade, dass es wohl eine Einigung von Justizministerium und Familienministerium über einen Gesetzesentwurf zum Selbstbestimmungsgesetz gibt:
https://www.sueddeutsche.de/politik/selbstbestimmungsgesetz-lisa-paus-marco-buschmann-transsexuelle-1.5775324


Da hinter einer paywall hier die (relevanten) Teile des Artikels zu den inhaltlichen Streitfragen:

„Dem Referentenentwurf, den Paus und Buschmann möglichst vor Ostern präsentieren wollen, wurde nach übereinstimmenden Angaben aus Regierungskreisen nun ein zusätzlicher Passus eingepflanzt. Er stellt klar, dass im Streitfall das Hausrecht gilt. In einer Sauna kann der Betreiber oder die Betreiberin bestimmen, ob und welche Transpersonen eingelassen werden. In öffentlichen Einrichtungen wie einem Schwimmbad könnte bei Beschwerden zunächst der Bademeister entscheiden, wer welche Umkleide nutzt - oder wer rausfliegt.
Sonderregelungen für Minderjährige unter 14 Jahren
Auch Familienministerin Paus hat sich mit der Klarstellung zum Hausrecht angefreundet, wohl notgedrungen. An der geltenden Rechtslage ändere sich hier nichts, man habe sie nur hervorgehoben. Diskriminierung werde damit nicht verhindert, aber auch nicht verstärkt, heißt es in grünen Regierungskreisen. Verwiesen wird auch auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Es erlaubt eine unterschiedliche Behandlung wegen des Geschlechts oder der sexuellen Identität, wenn dies "dem Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung trägt". Allerdings sollen rein äußerliche Kriterien dafür nicht reichen. So zumindest sieht man das im Umfeld von Paus.

Im Übrigen soll gelten: Eine neuerliche Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstandsregister wird frühestens nach einem Jahr möglich. Bei Minderjährigen unter 14 Jahren soll ein solche Korrektur nur von den Sorgeberechtigten beantragt werden können. Bei über 14-Jährigen und einem Konflikt mit den Eltern soll ein Gericht entscheiden - falls das Kindeswohl gefährdet ist. Vorgesehen ist dem Vernehmen nach auch eine Art Bedenkzeit: Erst drei Monate nach dem Antrag auf Änderung des Geschlechtseintrags beim Standesamt soll die Entscheidung wirksam werden. Sicher ist sicher.“


In einem ersten SZ-Kommentar macht Constanze von Bullion klar, dass sich die Minister_innen mit dem Passus zum Hausrecht von der aktuellen Debatte haben treiben lassen und sich "weggeduckt haben“ anstatt klar Stellung für die Rechte von trans Menschen zu beziehen.
2025/07/06 11:43:31
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