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Zur Überwachung der AfD durch den Verfassungsschutz
Das VG Köln hat am 08.03.2022 (13 K 326/21) entschieden, dass die AfD mit nachrichtendienstlichen Mitteln vom Verfassungsschutz überwacht werden darf. Denn sie sei ein verfassungsfeindlicher Verdachtsfall. Diese Konstruktion der Überwachung einer politischen Partei und sogar ihrer parlamentarischen Mandatsträger durch einen staatlichen Geheimdienst ist ihrerseits verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Daher ist es nur zu verständlich, dass sich die AfD dagegen gerichtlich zur Wehr setzt. Ein politischer Kardinalfehler ist es trotzdem. RA und Fachanwalt f. Verwaltungsrecht Dr. Björn Clemens erklärt im Video, warum.
Dr. Clemens hat als stellvertretender Bundesvorsitzender der Republikaner (2002 - 2006) miterleben müssen, wie die krampfhafte Ausrichtung der politischen Inhalte auf die Vorgaben des VS eine Partei innerlich zerreibt.
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Das VG Köln hat am 08.03.2022 (13 K 326/21) entschieden, dass die AfD mit nachrichtendienstlichen Mitteln vom Verfassungsschutz überwacht werden darf. Denn sie sei ein verfassungsfeindlicher Verdachtsfall. Diese Konstruktion der Überwachung einer politischen Partei und sogar ihrer parlamentarischen Mandatsträger durch einen staatlichen Geheimdienst ist ihrerseits verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Daher ist es nur zu verständlich, dass sich die AfD dagegen gerichtlich zur Wehr setzt. Ein politischer Kardinalfehler ist es trotzdem. RA und Fachanwalt f. Verwaltungsrecht Dr. Björn Clemens erklärt im Video, warum.
Dr. Clemens hat als stellvertretender Bundesvorsitzender der Republikaner (2002 - 2006) miterleben müssen, wie die krampfhafte Ausrichtung der politischen Inhalte auf die Vorgaben des VS eine Partei innerlich zerreibt.
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Forwarded from v. Sayn-Wittgenstein
Weitere Corona-Lüge platzt
Die meisten „Corona“-Patienten sind nicht wegen Corona im Krankenhaus
Immer mehr Corona-Lügen kommen ans Tageslicht. So wurde die angeblich drohende Überlastung des Gesundheitswesens in den letzten zwei Jahren immer wieder zur Begründung für schwere Eingriffe in Freiheitsrechte angegeben.; z.B. die Anzahl der behandelten Corona-Fälle in Krankenhäusern. Aber: Die Zahlen waren offenbar falsch. Bei den Helios-Kliniken belegen nun aktuelle Rohdaten, daß ein Großteil der COVID-19-Patienten nur aufgrund positiver Testergebnisse als COVID-19-Fälle gezählt wurden, nicht aber wegen tatsächlicher Corona-Erkrankung.
Die Helios-Kliniken-Gruppe gilt als einer der größten Anbieter von stationärer und ambulanter Patientenversorgung in Europa. In Deutschland unterhält sie 86 Kliniken, darunter sieben Krankenhäuser der sogenannten Maximalversorgung. Außerdem hat die Klinikgruppe 120 medizinische Versorgungszentren und zehn Präventionszentren. Mit über 65.000 Mitarbeitern werden jährlich durchschnittlich rund 5,2 Millionen Bürger in Deutschland behandelt, davon vier Millionen ambulant.
Nun veröffentlichte die Klinikgruppe erstmals Rohdaten zur Frage, wer ursächlich wegen COVID-19 behandelt und wer wegen anderer Erkrankungen behandelt wird.
Das Ergebnis ist verstörend. Denn: „Von aktuell etwa 1.500 als COVID-19-Fälle gezählten Patienten wurden 1.000 im Zuge der Aufnahme positiv auf das Coronavirus getestet, sind aber nicht deswegen in Behandlung“, teilt das Helios-Management mit.
Das bestätigt frühere Beobachtungen. So erklärte Tobias Welte, Direktor der Klinik für Pneumologie an der Medizinischen Hochschule Hannover, vor wenigen Wochen der „Welt“ gegenüber, daß „es an seiner Klinik nun 90 Prozent seien, die zwar als COVID-19-Fälle in die Statistik einfließen, aber eigentlich gar nicht ‚COVID-19-krank‘ seien“, sondern nur positiv getestet wurden.
„Zwei Jahre Lockdowns, massive Grundrechtseinschränkungen, Zerstörung von Existenzen und Familien aufgrund von Inkompetenz oder gar Lüge!? Auf meine Bedenken in diesem Zusammenhang hatte ich schon im Oktober 2020 im Landtag in Kiel hingewiesen und wurde dafür ausgelacht“ (https://www.youtube.com/watch?v=oc1yEvAoU-I), resümiert die schleswig-holsteinische Landtagsabgeordnete Doris v. Sayn-Wittgenstein, „hoffentlich bekommen die politisch Verantwortlichen in Schleswig-Holstein hierfür die Quittung bei den Landtagswahlen!“.
PRESSEMITTEILUNG 14/2022
Doris v. Sayn-Wittgenstein MdL, 30.3.22
Die meisten „Corona“-Patienten sind nicht wegen Corona im Krankenhaus
Immer mehr Corona-Lügen kommen ans Tageslicht. So wurde die angeblich drohende Überlastung des Gesundheitswesens in den letzten zwei Jahren immer wieder zur Begründung für schwere Eingriffe in Freiheitsrechte angegeben.; z.B. die Anzahl der behandelten Corona-Fälle in Krankenhäusern. Aber: Die Zahlen waren offenbar falsch. Bei den Helios-Kliniken belegen nun aktuelle Rohdaten, daß ein Großteil der COVID-19-Patienten nur aufgrund positiver Testergebnisse als COVID-19-Fälle gezählt wurden, nicht aber wegen tatsächlicher Corona-Erkrankung.
Die Helios-Kliniken-Gruppe gilt als einer der größten Anbieter von stationärer und ambulanter Patientenversorgung in Europa. In Deutschland unterhält sie 86 Kliniken, darunter sieben Krankenhäuser der sogenannten Maximalversorgung. Außerdem hat die Klinikgruppe 120 medizinische Versorgungszentren und zehn Präventionszentren. Mit über 65.000 Mitarbeitern werden jährlich durchschnittlich rund 5,2 Millionen Bürger in Deutschland behandelt, davon vier Millionen ambulant.
Nun veröffentlichte die Klinikgruppe erstmals Rohdaten zur Frage, wer ursächlich wegen COVID-19 behandelt und wer wegen anderer Erkrankungen behandelt wird.
Das Ergebnis ist verstörend. Denn: „Von aktuell etwa 1.500 als COVID-19-Fälle gezählten Patienten wurden 1.000 im Zuge der Aufnahme positiv auf das Coronavirus getestet, sind aber nicht deswegen in Behandlung“, teilt das Helios-Management mit.
Das bestätigt frühere Beobachtungen. So erklärte Tobias Welte, Direktor der Klinik für Pneumologie an der Medizinischen Hochschule Hannover, vor wenigen Wochen der „Welt“ gegenüber, daß „es an seiner Klinik nun 90 Prozent seien, die zwar als COVID-19-Fälle in die Statistik einfließen, aber eigentlich gar nicht ‚COVID-19-krank‘ seien“, sondern nur positiv getestet wurden.
„Zwei Jahre Lockdowns, massive Grundrechtseinschränkungen, Zerstörung von Existenzen und Familien aufgrund von Inkompetenz oder gar Lüge!? Auf meine Bedenken in diesem Zusammenhang hatte ich schon im Oktober 2020 im Landtag in Kiel hingewiesen und wurde dafür ausgelacht“ (https://www.youtube.com/watch?v=oc1yEvAoU-I), resümiert die schleswig-holsteinische Landtagsabgeordnete Doris v. Sayn-Wittgenstein, „hoffentlich bekommen die politisch Verantwortlichen in Schleswig-Holstein hierfür die Quittung bei den Landtagswahlen!“.
PRESSEMITTEILUNG 14/2022
Doris v. Sayn-Wittgenstein MdL, 30.3.22
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Lockdown unverantwortlich!
Persönliche Erklärung als Abgeordnete im schleswig-holsteinischen Landtag
OFFENER BRIEF ZUR RECHTSWIDRIGKEIT DER IMPFPFLICHT
https://netzwerkkrista.de/wp-content/uploads/2022/04/Offener-Brief-MdBs_2.-April-22_Netzwerk-KRiStA-.pdf
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BUNDESTAG VERHINDERT IMPFPFLICHT
Der Impf-Fanatiker und Propagandist Karl Lauterbach ist am 07.04.2022 mit seinem Vorhaben einer Impfpflicht am Bundestag gescheitert. Das war ein guter Tag für Deutschland und auch ein guter Tag für die Demokratie. Denn normalerweise beten die Abgeordneten nur nach, was ihnen Fraktionsführung oder Regierung vorgeben. Am 07.04.2022 war das ausnahmsweise einmal nicht der Fall. Die Abgeordneten "durften" frei abstimmen, also das tun, was die Verfassung vorsieht. Schon kam ein sachgerechtes Ergebnis heraus. Ein Kommentar von RA u Fachanwalt f. Verwaltungsrecht Dr. Björn Clemens
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Der Impf-Fanatiker und Propagandist Karl Lauterbach ist am 07.04.2022 mit seinem Vorhaben einer Impfpflicht am Bundestag gescheitert. Das war ein guter Tag für Deutschland und auch ein guter Tag für die Demokratie. Denn normalerweise beten die Abgeordneten nur nach, was ihnen Fraktionsführung oder Regierung vorgeben. Am 07.04.2022 war das ausnahmsweise einmal nicht der Fall. Die Abgeordneten "durften" frei abstimmen, also das tun, was die Verfassung vorsieht. Schon kam ein sachgerechtes Ergebnis heraus. Ein Kommentar von RA u Fachanwalt f. Verwaltungsrecht Dr. Björn Clemens
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https://www.nordstadtblogger.de/nach-der-besetzung-des-reinoldikirchturms-hat-das-verfahren-vor-dem-amtsgericht-begonnen/
REINOLDI-KIRCHEN-PROZSS IN DORTMUND
Der Artikel behandelt ein Strafverfahren wegen der Besetzung eines Kirchturms in Dortmund. Er zitiert mich unter anderem wie folgt: "Die Staatsanwaltschaft wies zudem den Vorwurf zurück, dass dies ein politisches Verfahren sei. So hatte Clemens angeführt, wären es nicht diese Angeklagten, sondern eine Aktion von „Fridays for Future“ gewesen, die nicht auf die Islamisierung, sondern auf den Klimawandel hingewiesen hätten, „dann säßen die Leute nicht hier, sondern bei Maybrit Illner“.
Und genau so ist es: Hätten Linke das getan, was man hier den Rechten vorwirft, würde das von der Qualitätspresse als kreativer Widerstand und solidarische Aktion gefeiert. Für was oder wen auch immer.
Demnächst folgt dazu auf diesem Kanal ein Video.
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REINOLDI-KIRCHEN-PROZSS IN DORTMUND
Der Artikel behandelt ein Strafverfahren wegen der Besetzung eines Kirchturms in Dortmund. Er zitiert mich unter anderem wie folgt: "Die Staatsanwaltschaft wies zudem den Vorwurf zurück, dass dies ein politisches Verfahren sei. So hatte Clemens angeführt, wären es nicht diese Angeklagten, sondern eine Aktion von „Fridays for Future“ gewesen, die nicht auf die Islamisierung, sondern auf den Klimawandel hingewiesen hätten, „dann säßen die Leute nicht hier, sondern bei Maybrit Illner“.
Und genau so ist es: Hätten Linke das getan, was man hier den Rechten vorwirft, würde das von der Qualitätspresse als kreativer Widerstand und solidarische Aktion gefeiert. Für was oder wen auch immer.
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Nordstadtblogger
Nach der Besetzung des Reinoldikirchturms hat das Verfahren vor dem Amtsgericht begonnen - Nordstadtblogger
Nach fünfeinhalb Jahren hat der erste der beiden Prozesse zur Besetzung des Reinoldikirchturms durch Neonazis im Dezember 2016 vor dem Amtsgericht in Dortmund begonnen. Fünf Personen sind der gemeinschaftlichen Nötigung und des Hausfriedensbruchs angeklagt.…
Forwarded from 🎙 Der dritte Blickwinkel 🔊
🔘 Frank Kraemer im Gespräch [Wahlen sind keine Lösung]
Die Landtagswahlen in NRW fanden am 15.05.2022 statt. Das Ergebnis ist mal wieder ernüchternd, jedoch keine Überraschung. Die extremistischen Gruppierungen wie die Grünen konnten ihren Stimmenanteil dank niedriger Wahlbeteiligung sogar noch ausbauen. Mit dem Rechtsanwalt Dr. Björn Clemens spricht Frank Kraemer über den Sinn von Wahlen und wo die Lösungen liegen können.
https://youtu.be/rBI7FdqTr2g
Die Landtagswahlen in NRW fanden am 15.05.2022 statt. Das Ergebnis ist mal wieder ernüchternd, jedoch keine Überraschung. Die extremistischen Gruppierungen wie die Grünen konnten ihren Stimmenanteil dank niedriger Wahlbeteiligung sogar noch ausbauen. Mit dem Rechtsanwalt Dr. Björn Clemens spricht Frank Kraemer über den Sinn von Wahlen und wo die Lösungen liegen können.
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Frank Kraemer im Gespräch [Wahlen sind keine Lösung]
Die Landtagswahlen in NRW fanden am 15.05.2022 statt. Das Ergebnis ist mal wieder ernüchternd, jedoch keine Überraschung. Die extremistischen Gruppierungen wie die Grünen konnten ihren Stimmenanteil dank niedriger Wahlbeteiligung sogar noch ausbauen. Mit…
Linksextremismus-Prozess in Dresden: »Nazis kaputt machen« - DER SPIEGEL
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/linksextremismus-prozess-in-dresden-nazis-kaputt-machen-a-6d83d0ab-8e61-479a-864c-f3816d49809b
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/linksextremismus-prozess-in-dresden-nazis-kaputt-machen-a-6d83d0ab-8e61-479a-864c-f3816d49809b
Spiegel
Linksextremismus-Prozess in Dresden: »Nazis kaputt machen«
Ein Ermittler verkleidet sich, ein Opfer sitzt in Untersuchungshaft: Die Wahrheitssuche im Fall der mutmaßlichen Gewalttäterin Lina E. ist mühsam. Doch langsam ergibt sich vor Gericht ein Bild.
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Urteil im Strafverfahren: "Wer Deutschland liebt, ist Antisemit"
Nach siebeneinhalb Monaten Prozessdauer hat das LG Dortmund am 30. Mai 2022 fünf Angeklagte zu Geldstrafen wegen Volksverhetzung verurteilt, weil es als erwiesen ansah, dass sie im September 2018 (sic!) während einer Kundgebung die Parole "Wer Deutschland liebt, ist Antisemit" gerufen hätten. Strafbar war das nur aufgrund der Gesamtumstände, u.a. weil es dunkel war, Bengalos gezündet wurden, schwarze Kleidung getragen wurde u.a.. Diesem komplexen Zusammenhang ist das Urteil aber nicht gerecht geworden. Hintergründe erläutert Rechtsanwalt Dr. Björn Clemens.
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Nach siebeneinhalb Monaten Prozessdauer hat das LG Dortmund am 30. Mai 2022 fünf Angeklagte zu Geldstrafen wegen Volksverhetzung verurteilt, weil es als erwiesen ansah, dass sie im September 2018 (sic!) während einer Kundgebung die Parole "Wer Deutschland liebt, ist Antisemit" gerufen hätten. Strafbar war das nur aufgrund der Gesamtumstände, u.a. weil es dunkel war, Bengalos gezündet wurden, schwarze Kleidung getragen wurde u.a.. Diesem komplexen Zusammenhang ist das Urteil aber nicht gerecht geworden. Hintergründe erläutert Rechtsanwalt Dr. Björn Clemens.
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Mordfall Lübcke und Kölner Kapriolen
Am 28.07.2022 verhandelt der Bundesgerichtshof die Revision im Mordfall Lübcke. Medien und andere interessierte Kreise laufen seit anderthalb Jahren mit einer kaum zu steigernden Verbissenheit Sturm gegen den Freispruch zugunsten des zweiten Angeklagten. Der über ihn ergossene Schmutz führte soweit, ihn in einem Buch wahrheitswidrig als Verfassungsschutzinformanten zu bezichtigen. Diese Lüge wurde vom OLG Köln gedeckt.
Am 28.07.2022 verhandelt der Bundesgerichtshof die Revision im Mordfall Lübcke. Medien und andere interessierte Kreise laufen seit anderthalb Jahren mit einer kaum zu steigernden Verbissenheit Sturm gegen den Freispruch zugunsten des zweiten Angeklagten. Der über ihn ergossene Schmutz führte soweit, ihn in einem Buch wahrheitswidrig als Verfassungsschutzinformanten zu bezichtigen. Diese Lüge wurde vom OLG Köln gedeckt.
recht informatives Video aus dem Mainstream zu dem Revisionsprozess gestern
https://www.1730live.de/bundesgerichtshof-ueberprueft-urteile-im-luebcke-prozess/
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17:30live Rheinland Pfalz/Hessen
Bundesgerichtshof überprüft Urteile im Lübcke-Prozess - 17:30live Rheinland Pfalz/Hessen
Die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke erschütterte im Sommer 2019 das ganze Land. Der Täter: Der Rechtsextremist Stephan E. Er wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Der wegen Beihilfe zum…