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Ist schon heftig, wie viele Abweichler und ehemalige Prominente sich neu dem christlichen Glauben zuwenden. Jetzt Russel Brand… https://x.com/rustyrockets/status/1783793421049561130?s=46

Habe in der letzten The Voice of Jars Ausgabe auch ein paar aufgezählt
Forwarded from DER JOURNI
Ich kann die Aussage des SRF, dass mit 11 von 13 Kanälen auf X die Zielgruppe nicht erreicht wird, nicht nachvollziehen.

Ich arbeite seit 13 Jahren mit Social Media und bespiele Kanäle für diverse Firmen, die eine bestimmte Zielgruppe suchen. Beim SRF ist es von Natur aus anders. Der Sender muss alle Gebührenzahler informieren, nicht nur die „bevorzugte Zielgruppe”.

Damit hat der Sender unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass er ein „bestimmtes Klientel” nicht wünscht.

Auf welcher Grundlage teilt SRF seine Zielgruppe ein? Bei Kanälen mit ca. 40.000 organischen Followern kann ein Schwund aus der Plattform nicht mit mangelndem Interesse seitens der Abonnenten begründet werden.

Es wäre empfehlenswert, dass der Gebührensender sich ebenfalls mit denjenigen befasst, welche die Gebühren nicht mehr zahlen wollen. Wenn sie eine dienstleistungsorientierte Unternehmenskultur etablieren möchten, sollte dies auf allen Ebenen erfolgen.

Diese „Zielgruppe” könnte sonst zu einem späteren Zeitpunkt zum Verhängnis werden. Stichwort Abstimmung....
Wenn der Freiheitsgedanke verkommt…
Es gibt eine feministische Jodelgruppe, die «Echo vom Eierstock» heisst… Kein Witz.

https://www.echovomeierstock.ch/
zum Fall Krizanek... Ich habe auch darüber geschrieben... Kommt demnächst auf Inside Paradeplatz... Einige werden überrascht sein, was ich herausgefunden habe...
Liebe alle

ich merke, dass diese Sache mit dem Audio der Richterin einige Missverständnisse ausgelöst hat.

Zuerst war ich, wie alle anderen auch, entsetzt über die Art und Weise, wie sie in der nichtöffentlichen Urteilsberatung gesprochen hat. Die Videos von Milan und Stricker implizieren, dass Milan den Prozess wegen der Befangenheit der Richterin verloren hat.

Das ist aber nicht der Fall.
Ich habe vor dem Schreiben ein Interview mit Milan geführt.

Dort hat er mir gestanden, dass dieselbe Richterin, gleich nachdem sie alle Parteien wieder in den Saal gebeten hatte, auf einen Vergleich drängte.

Was bedeutete das?

Sie hat beiden Parteien gesagt, dass der Fall aussichtslos sei, weil
a) die Arbeitgeberin Milans schlechte Leistung nicht beweisen konnte und
b) Milan nicht zweifelsfrei beweisen konnte, dass die Kündigung missbräuchlich war.


Das klingt zwar immer noch nicht sauber, ist aber rechtlich korrekt. So leid es mir tut. Aber wir haben nur dieses System und Milan hat sich dort Gerechtigkeit erhofft. Sonst wäre er nicht vor Gericht gegangen.
Also haben sich beide Parteien auf einen Vergleich geeinigt. Milan erhielt 1500 Franken und ein korrigiertes Zeugnis.
Das ist das beste Ergebnis für ihn in einem solchen Fall. Nicht, weil ich es gut finde. Sondern weil es rechtlich so ist.

Es gab also kein Urteil sondern einen Vergleich, der jetzt rechtskräftig ist.


Das heisst aber auch, dass die Richterin, obwohl sie sich hinter verschlossenen Türen unsäglich geäussert hat, ihn trotzdem zu einem Vergleich geführt hat.

Deshalb ist es wichtig, mit allen Parteien zu sprechen und Fragen zu stellen, bevor man etwas veröffentlicht.
Happy Mother’s Day 💐

Geniesst den Tag mit euren Müttern oder denen, die die Mutterrolle übernommen haben. Gerade heute, in dieser Zeit, feiert alle Frauen und Mütter, so oft ihr könnt. Dieser Titel war noch nie so begehrt. 🌸
Vielen Dank für die Unterstützung!

Es war sehr lehrreich für mich! Die ganzen juristischen Verwicklungen sind nicht ohne. Aber auch Fakten in ein neues Licht zu rücken, wenn die Meinungen schon feststehen.

Und zur Info: Ich durfte selten die Titel meiner Artikel setzen. Bei Inside Paradeplatz werden sie nicht von mir gesetzt. Das ist aber das Medium, wo ich am freiesten schreiben konnte, und auch @corrigenda. Sie geben viel Freiheit.
Der Artikel hatte 12‘800 Impressionen auf X und 10‘618 auf Inside Paradeplatz.

Russia Today hat 2/3 des Artikels kopiert, ohne den Teil mit der Einschätzung des Anwalts zu übernehmen.

Die meisten haben sich damit wohl am schwersten getan. Es ist auch verständlich warum.

Wenn man die Audios der Richterin hört, identifiziert man sich sofort mit Milan. Was sie da von sich gibt, ist völlig absurd. Dafür will man eine Wiedergutmachung. Was man dann aber vergisst ist, dass der Ausgang des Falles bestenfalls mit ein paar tausend Franken mehr hätte verbessert werden können.
Und selbst das ist nicht sonnenklar.

Denn wäre Milan aus einem anderen Grund ungerechtfertigt entlassen worden, hätte er trotzdem seine Tadellosigkeit mit protokollierten Qualifikationsgesprächen der letzten 5 Jahre beweisen müssen. So ist die Praxis. Die hatte er aber nicht. Ich übrigens auch nicht. Habe so etwas selten aufbewahrt.

Die Demütigung der ungerechtfertigten Entlassung wäre auf jeden Fall geblieben.
Und ich glaube, das ist das, was dieses Ohnmachtsgefühl auslöst.

Der Arbeitgeber trägt die Hauptschuld. Den Einfluss der Richterin kann man nur einschätzen, wenn man seriös ähnliche Fälle gegenüberstellt und die Urteile oder Vergleichssummen vergleicht.

Weil wir aber die Audios priorisiert haben, denken wir, die Richterin trägt die Hauptschuld.


Ähnliche Fälle zu vergleichen wäre übrigens auch der Weg, um einer Strafe wegen der veröffentlichten Aufnahmen zu entgehen. Man muss seinen Schaden nachweisen können. Anders kann man rechtlich nicht argumentieren. Und auch dann ist der Ausgang ungewiss. Das Gericht hat bereits eine Strafanzeige gegen Milan gemacht.
Jemand sollte dem @ObergerichtZH eine Online-Marketing-Schulung geben. Sonst gehen die noch ungewollt viral...

Ja, ich habe noch Fragen zu dem Fall, ob der Ausgang wesentlich anders gewesen wäre, wenn die Richterin Milan wohlgesonnen gewesen wäre. Viele Punkte sind für mich noch unklar. Denn die Rechtspraxis lässt in diesen Kündigungsanfechtungsfällen nicht viel Spielraum. Und der mögliche Ausgang ist jetzt umso wichtiger, wenn man die veröffentlichten Aufnahmen vor Gericht rechtfertigen will.

Fest steht jedoch, dass es sich um eine unwürdige Diskussion unter Juristinnen handelt, die Hoffnung, Respekt und Akzeptanz vor dem Amt in den Abgrund reisst. Pfui!
Abhöraffäre_Gericht_verbietet_Weltwoche_Artikel_über_Richterin.png
1.7 MB
Ganzer Artikel ⬆️

Die «Weltwoche» muss einen bereits publizierten und mehrfach angepassten Onlineartikel löschen. Dies hat das Bezirksgericht Meilen auf Begehren einer Zürcher Richterin entschieden. https://www.tagesanzeiger.ch/abhoeraffaere-gericht-verbietet-weltwoche-artikel-ueber-richterin-110026036581
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2024/05/15 11:21:54
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