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U-Haft schafft Rechtskraft

Kleiner Überblick über einige (von vielen) beispielhafte Strafverfahren gegen demokratische Aktivisten, die sich gegen die Corona-Legende der Nomenklatura wenden. Es ist immer der selbe Ablauf: erst werden ihre Kanäle gesperrt, dann werden sie medial verunglimpft, dann werden Strafverfahren gegen sie losgetreten. Im besten Deutschland aller Zeiten.

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Aktionsbüro Mittelrhein: Zehn Jahre Mammutprozess in Koblenz - Rückblick und Ausblick

Am 20. August 2012 begann vor der Staatsschutzkammer des LG Koblenz die Hauptverhandlung eines Strafverfahrens, das sich zu einem Mammutprozess auswachsen sollte. Es endete erst sieben Jahre später: für die meisten Angeklagten mit einer Einstellung... Der Vorsitzende Richter sagte zu Beginn: "Dieses Verfahren sucht seinesgleichen und wird es nicht finden". Strafvorwurf war § 129 StGB, Bildung einer kriminellen Vereinigung. Im Eigentlichen ging es jedoch um den Missbrauch des Strafrechtes zur Bekämpfung einer systemoppositionellen Gruppe. So scheinen an mehreren Stellen der Anklageschrift die im Kern politischen Vorwürfe durch.

Doch Dissidenten werden nach wie vor vor den Kadi gezogen - gerade heute! Jüngst wurden die Kritiker der Corona-Agenda Oliver Janich und Michael Ballweg verhaftet. Es sind nur zwei von vielen, die im Visier stehen.

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In Belgien macht die Bahn Werbung für Maskenfreiheit. Man freut sich, endlich wieder lächelnde Menschen sehen zu können.

AUßER DEN DEUTSCHEN KAPIEREN ES ALLE ❗️
Forwarded from v. Sayn-Wittgenstein
In Rot:

- Länder, die im Herbst ihre Corona-Regeln verschärfen wollen - unabhängig davon, ob eine Überlastung des Gesundheitssystems droht.

- die Karte zeigt auch jene Länder, die vor 2035 aus der Kernenergie aussteigen und gleichzeitig pro Kopf weniger als 500 kWh Strom aus Wasserkraft erzeugen.

- Und auch in Rot: jene Länder, die im Herbst eine Gasumlage für (ausländische) Konzerne einführen wollen - unabhängig davon, wie groß die Gewinne sind, die sie einfahren.

www.tg-me.com/Rosenbusch
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Bundesgerichtshof bestätigt Urteil im Mordprozess Lübcke und verhindert dessen politische Instrumentalisierung - eine Nachbetrachtung

Am 25.08.2022 hat der BGH sämtliche Revisionen gegen das erstinstanzliche Urteil des OLG Frankfurt im Mordfall Lübcke verworfen. Damit hat insbesondere der Freispruch vom Vorwurf der psychischen Beihilfe für den Mitangeklagten Markus H., der von mir und meiner Kollegin Schneiders verteidigt wurde, Bestand. Dem politisch-medialen Komplex schmeckt das nicht. Er hat es auch nicht geschafft, den Prozess für seine Zwecke zu missbrauchen - ein Sieg für den Rechtsstaat! (3 StR 359/21)

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Verschärfte Zensur

Rechtsanwalt Dr. Björn Clemens spricht im Interview mit dem bekannten Vlogger Frank über die Erweiterung des bundesdeutschen Zensurparagraphen § 130 StGB; Schwerpunkt ist der neue Absatz 5, der künftig unter Strafe stellt, Völkermorde aller Art zu leugnen, zu billigen oder "gröblich" zu verharmlosen. Was auch immer das heißen mag.

https://www.youtube.com/watch?v=k5oaIl63-5I
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N.S.-heute - Prozess morgen

Am 17.11.2022 beginnt vor dem Landgericht Dortmund ein Strafprozess gegen den Verleger des Magazins N.S.-heute wegen Volksverhetzung und anderer Gesinnungsparagraphen. Sicherlich vertritt der Angeklagte (bzw. seine Autoren) in den inkriminierten Texten provokante Thesen. Doch gehören die in einem Staat, der sich der freieste aller Zeiten nennt, vor ein Strafgericht? RA Dr. Björn Clemens erläutert die Fragwürdigkeit der Anklage an einem Beispiel.
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N.S.-heute - Prozessauftakt gestern

Am 17.11.2022 begann vor der Staatsschutzkammer des LG Dortmund der Strafprozess gegen den Verleger und Herausgeber des Politmagazins N.S.-heute, Sascha Krolzig. Die Verlesung der Anklageschrift dauerte knapp eine Stunde. Noch länger sprach der Angeklagte in einer ersten Erwiderung. Besonders bemerkenswert war allerdings zu erfahren, wie eine der Strafanzeigen ins Rollen kam: durch die Denunziation auf einem online-Portal! Interessant zu hören auch die Stereotypen, die ein Verfassungsschützer zum Besten gab.

RA Dr. Björn Clemens fasst den ersten Verhandlungstag zusammen.

@rechtskampf
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Neues vom Hakenkreuz

Das Hakenkreuz gilt als Kennzeichen einer ehemaligen NS-Organisation und ist als solches gemäß § 86a StGB strafbar. Das gilt auch, wenn es von einem Bundesbürger türkischer Volkszugehörigkeit verwendet wird, der in einer Karikatur auf Instagram die Palästina-Politik des Staates Israel kritisieren will. Denn damit verstößt er gleich gegen zwei zentrale Punkte der Agenda im Freiheitsparadies. Das BayObLG spricht in diesem Zusammenhang von einem "kommunikativen Tabu". Sehr aufschlussreich!

Besprechung des Urteils des BayObLG 202 StRR 90/22 vom 07.10.2022

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Forwarded from Freie Sachsen
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Haftstrafe für Prügel-Polizisten aus Wurzen: Endlich ein klares Zeichen, jetzt braucht es noch mehr Druck zur Aufklärung der Polizeigewalt in Sachsen!

Das ist eine Ansage an alle Gewalttäter in Uniform, von denen es leider unter den Polizisten - gerade in Hundertschaften - viel zu viele gibt: 8 Monate Haft auf Bewährung und eine Geldauflage von 3000 Euro muss der Polizist Florian W. zahlen, nachdem er einen Bürger im Mai 2021 im Nachgang an einen Montagsspaziergang unvermittelt angegriffen hatte. Jetzt gibt es endlich eine Verurteilung!

Zahllose weitere Fälle von Polizeigewalt bleiben jedoch unaufgeklärt. Deswegen braucht es den Druck von uns allen, auch auf die parlamentarische Opposition im Landtag: Es wird höchste Zeit für den Untersuchungsausschuss Polizeigewalt!

Michael Brück ordnet das Urteil ein und berichtet aus dem Amtsgericht Grimma.

FREIE SACHSEN: Folgt uns für Nachrichten und Informationen bei Telegram! http://www.tg-me.com/freiesachsen
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Vertreibungen in Deutschland

Sowohl in Lörrach, Baden-Württemberg, als auch in Berlin sollen Mieter bzw. Heimbewohner rausgeworfen werden, um Flüchtlingen Platz zu machen. In Lörrach soll es keine formalen Kündigungen geben, sondern "Gespräche", also sanften Druck. Faktisch läuft das auf das selbe hinaus: die Vertreibung der angestammten Deutschen. Es könnte sich dabei um einen Modellversuch handeln.

Soweit es im Video heißt, den Mietern solle "gekündigt" werden, geht es um den Vorgang des Rauswurfes an sich, nicht um die formale Kündigung. Sodann wird erläutert, warum eine solche formale Kündigung rechtlich nicht möglich wäre.

@rechtskampf
2025/10/27 15:34:04
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