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LG Verden: 100 Ts. für Marie-Therese Kaiser wegen Volksverhetzung - Der Kampf geht weiter

Ihr Verteidiger RA Dr. Björn Clemens zur Berufungsverhandlung

Am 6. Mai 2024 hat das LG Verden in der Berufung die Verurteilung der Influenecerin und AfD-Politikerin Marie-Therese Kaiser aus Rotenburg/W zu 100 Tagessätzen wegen Volksverhetzung bestätigt. Grund war ein Internet-Posting aus dem Jahr 2021 über die Gefahren, die Kaiser in der massenhaften Aufnahme von Flüchtlingen aus Afghanistan sah. Sie überschrieb ihn seinerzeit mit dem provokanten Spruch "Willkommenskultur für Gruppenvergewaltigungen?"

Kaiser wird das Urteil nicht hinnehmen. Wie die Verteidigung sieht sie sich in ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung beschränkt und legt Revision ein.

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75 Jahre Grundgesetz - eine Betrachtung von RA Dr. Björn Clemens

Am 23. Mai 1949, heute vor 75 Jahren, trat das GG in Kraft. Die dazu überall verbreiteten Jubel-Arien der Politiker u.a. sind in ihrem schmalzigen Kitsch kaum zu ertragen. Leider entspricht die hehre Verfassungstheorie nicht immer ganz der Wirklichkeit, namentlich wenn Personen für nicht genehme Positionen ihr Grundrecht auf freie Meinungsäußerung einfordern. Man denke nur an Björn Höckes Ausspruch "Alles für Deutschland" oder Marie-Therese Kaiser mit ihrem Post unter dem Titel "Willkommenskultur für Gruppenvergewaltigungen?" Auch viele der Maßnahmen während der C-Inszenierung (Ausgangssperren!) entsprachen sicherlich nicht dem, was einer freiheitlichen Verfassung vorschwebt.

Laut Lehrbuch gilt gerade der Grundrechtekatalog als Kern und Glanzstück der Verfassung. Im Video gestatte ich mir eine satirische Kritik darauf, wie er real umgesetzt wird. Nachzulesen übrigens in meinem Buch "April April".

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RA Dr. Björn Clemens im Interview mit dem Alternativmedium Kontrafunk. Themen: Volksverhetzung im Allgemeinen und der Fall Marie-Therese Kaiser im Besonderen. Zwei weitere interessante Gespräche mit dem ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Dr. Hans-Georg Maaßen und Prof. Christian Kirchberg.

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https://kontrafunk.radio/de/sendung-nachhoeren/lebenswelten/der-rechtsstaat/der-rechtsstaat-vom-sagbaren-und-machbaren#id-article
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Der Fall COMPACT

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Björn Clemens erläutert die Grundstruktur eines Vereinsverbotes nach Art. 9 II GG, als desjenigen Instruments, auf das sich das Bundesinnenministerium bei den Maßnahmen gegen Compact stützt. Das Video soll das Vorgehen erklären: Wieso ergeht ein Vereinigungsverbot, das faktisch auf ein Verbot von Presseorganen hinausläuft? Für eine abschließende juristische Bewertung ist es jedoch viel zu früh, insbesondere wenn man weder den Inhalt der Verbotsverfügung noch den der Verfahrensakten kennt. Die Motivation für das Verbot kann man sich natürlich trotzdem denken.

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Pressemeldung - Unterlassungsprozess Dr. Nagels/Matthias Helferich MdB

Am 01. August 2024, 13.00 Uhr wird es vor dem Oberlandesgericht Köln (Saal 144) zur mündlichen Verhandlung in einem Unterlassungs-Prozess zwischen dem ehemaligen Funktionär der Republikaner Dr. Robert Nagels und dem Bundestagsabgeordneten Matthias Helferich, AfD kommen. Nagels begehrt von Helferich die Unterlassung einer Äußerung, die ihn mit einer angeblichen Tätigkeit für den Verfassungsschutz in Verbindung bringt. Maßgeblich stört er sich daran, dass man ihm vorwirft, er sei „gegen rechts“ eingesetzt worden. Die Kontakte zum Geheimdienst an sich bestreitet Nagels nicht nur nicht, sondern hat sie selbst im Jahre 2009 in einem Gerichtsverfahren vor dem LG Düsseldorf gegen den Produzenten rechter Musik, Torsten Lemmer öffentlich eingeräumt. Nunmehr zieht er sich aber darauf zurück, lediglich in seiner Bundeswehrzeit linke Studenten beobachtet zu haben. Die geschäftlichen Kontakte zwischen Nagels und Lemmer waren über Jahre ausgesprochen intensiv, allerdings hat sich Nagels immer als Finanzier im Hintergrund gehalten.

Nach Auffassung von Matthias Helferich und dessen Rechtsbeistand Dr. Björn Clemens sind die Behauptungen von Dr. Nagels unglaubhaft, zumal er gegenüber dem Gericht eine politische Selbstverortung als gemäßigter Zeitgenosse vorgenommen hat, die nicht den Tatsachen entspricht. Nagels war in der Zeit seiner Mitgliedschaft bei den Republikanern als Scharfmacher bekannt, der die Partei auf einen möglichst extremen Rechtskurs bringen wollte. In einem Interview mit der Zeitschrift Playboy 1992 hatte er zudem das allgemeine Wahlrecht in Frage gestellt und damit die Partei in ein schlechtes Licht gesetzt. Schließlich hat er für einen Parteitag 1993 eine Sicherungstruppe aus dem Umfeld der Kampfsportschule Hak-Pao in Solingen organisiert, aus jenen Kreisen also, die für den Mordanschlag auf ein von fünf Türken bewohntes Haus verantwortlich waren. Diese Kampfsportschule ihrerseits stand unter dem Einfluss eines VS-Mannes. Nach Ansicht von Helferich schließt sich hier der Kreis. Das Verhalten von Dr. Nagels entspricht dem, was allgemein als Zersetzung beschrieben wird. Auch seine jüngsten Versuche, im AfD-Kreisverband Duisburg, der für ihn organisatorisch unzuständig ist, Fuß zu fassen, nachdem er zuvor in Oberhausen gescheitert war, ist symptomatisch.
Helferich und sein Rechtsbeistand haben umfangreiches Material zusammengetragen, das die fragwürdige Rolle, die Nagels über Jahre im rechten Spektrum spielte, erhellt. Es handelt sich um größtenteils frei zugängliche Dokumente, in denen immer wieder auch das V-Mann-Thema behandelt wird. Demnach ist die streitbefangene Äußerung, juristisch betrachtet, mindestens eine plausible Schlussfolgerung. Ob sie als zulässiges Werturteil anerkannt werden wird, wird von der Bewertung der vorgelegten Tatsachen durch das Gericht und ihrer Indizwirkung abhängen. Aus Sicht von Matthias Helferich besteht jedenfalls eine hohe Indiziendichte, die seine Bewertung deckt.

Matthias Helferich MdB/Dr. Björn Clemens, RA, 29.07.2024

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Zwischen Hampelmann und Suppenkasper - Posse am AG Dortmund

An der Messe "Jagd und Hund" in Dortmund nahm im Februar 2024 auch die Deutsche Burschenschaft mit einem Info-Stand teil. Wie wir wissen, gefällt die demokratische Meinungsvielfalt nicht Jedem, und so fand sich ein Journalist ein, der die Gäste des Standes belästigte und die Betreiber bepöbelte.

Folgerichtig sitzt nun der für den Stand verantwortliche Burschenschafter als Angeklagter vor Gericht, und der Journalist als Geschädigter. Denn er soll als Hampelmann oder Suppenkasper beleidigt worden sein, je nach Erinnerung. Gefundenes Fressen für die Staatsanwaltschaft Dortmund, die gerne politische Prozesse führt - wenn es gegen rechts geht.

Die Hauptverhandlung vor dem AG Dortmund findet am Donnerstag, dem 15.08.2024, 10.45 Uhr, Saal 1251 statt. Jeder Interessierte ist eingeladen, sich einen eigenen Eindruck von zu machen.

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https://www.bverwg.de/de/pm/2024/39

Teilweise Aussetzung der sofortigen Vollziehung des Compact-Verbotes.
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Freispruch im Hampelmann-Fall

Der hier am 12.08.2024 vorgestellte Fall endete heute, am 15.08.24, vor dem AG Dortmund mit einem Freispruch.

Der angeklagte Burschenschafter soll auf der Messe "Jagd und Hund" im Februar diesen Jahres einen übereifrigen Tendenzjournalisten "Hampelmann" oder "Suppenkasper" genannt haben. Dessen im Zuge des Verfahrens abgeänderten Aussagen schenkte das Gericht aber keinen Glauben. Erst recht galt das für weitere Tatvorwürfe wie Schubsereien u.ä.. Auch wurde klar, dass der Journalist der Querulant war, der mit Provokationen versucht hatte den Stand zu stören und die Besucher zu belästigen.
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Sellner klagt gegen Aufenthaltsverbot

Dem IB-Aktivisten und Buchautoren Martin Sellner („Remigration: Ein Vorschlag“) wurde von der Gemeinde Neulingen (Ba-Wü) am 03. August 2024 ein Aufenthaltsverbot ausgesprochen, um ihn an einem Vortrag zu hindern. Anders als in den Fällen von Ausreiseverboten, berief sich die Behörde auf § 30 PolG, der voraussetzt, dass vom Betreffenden die Gefahr ausgeht, er werde eine Straftat begehen oder zu ihr beitragen – ein schwerwiegender Vorwurf. Zur Begründung fiel der Behörde lediglich Sellners politische Tätigkeit ein. Zur angeblichen Straftat, die im Raume gestanden haben soll, erfährt man nichts. Natürlich lässt sich Sellner diese Schikane nicht gefallen. Mit der Klage soll die Rechtswidrigkeit der Maßnahme festgestellt werden.

RA und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Björn Clemens, der Sellner vertritt, erläutert Näheres.

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Mein Interview zum Fall Marie Therese Kaiser im Alternativmedium Kontrafunk

Die junge AfD-Aktivistin war im Mai 2024 vom LG Verden/A zu 100 Tagessätzen wegen Volksverhetzung verurteilt worden, weil sie einen Post mit der zuspitzenden Überschrift "Willkommenskultur für Gruppenvergewaltigungen?" in einige sozialen Medien gestellt hatte. Am 19.09.2024 hat das OLG Celle diese Entscheidung mit einem fragwürdigen Beschluss bestätigt. Dagegen haben wir inzwischen Verfassungsbeschwerde eingelegt.

https://kontrafunk.radio/de/sendung-nachhoeren/lebenswelten/der-rechtsstaat/der-rechtsstaat-gesinnung-oder-gerechtigkeit

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Aus aktuellem Anlass: DER VOLKSBEGRIFF DES GRUNDGESETZES

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD als "gesichert rechtsextrem" eingestuft. Zentraler Anknüpfungspunkt dabei war wieder einmal der ethnische Volksbegriff. Es ist daher angezeigt zu untersuchen, wie das Grundgesetz den Begriff des Volkes versteht. RA u . Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Björn Clemens geht dieser Frage nach.

https://rechtskampf.blogspot.com/2025/05/der-volksbegriff-des-grundgesetzes-eine.html
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💥  Eine erste Einschätzung von Rechtsanwalt Dr. Björn Clemens, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, zum ersten Tag im COMPACT-Verfahren.

AUFGEWACHT - DIE DEUTSCHE STIMME: Folgt uns für Nachrichten und Informationen: https://www.tg-me.com/aufgewachtonline
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🔥 WENDE IM COMPACT-VERFAHREN, DROHT DESHALB DAS VERBOT? 👎

Eine in der Mittagspause der Verhandlung gegebene Einschätzung von Dr. Björn Clemens, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, gibt eine düstere Prognose für den weiteren Verfahrensverlauf.

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Compact-Verbot aufgehoben

Erste Einschätzung von RA u. Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Björn Clemens

Am Morgen des 24.06.2025 hat das Bundesverwaltungsgericht (6 A 4/24) das Verbot der Compact GmbH aufgehoben. Allerdings hat es in der Begründung, die in Rechtskraft erwächst, festgehalten, dass das Remigrationskonzept Martin Sellners grundgesetzwidrig sei, soweit es auf ethnisch-kulturelle Kriterien abstelle oder gar Staatsbürger betreffe. Das wurde zum Thema, weil es in den Publikationen von Compact eine Rolle spielte.

Genau dieses Ergebnis hatte ich vor zwei Wochen vorhergesehen. Es zementiert trotz des großartigen Erfolges für Jürgen Elsässer und seine Leute den Maulkorb für die patriotische Opposition.
https://www.youtube.com/watch?v=LtFZ2tQc8mk


In diesem Video diskutiert Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Björn Clemens mit Frank Kraemer, dem Betreiber des Kanals "Der dritte Blickwinkel", das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Verbotsverfahren "Compact".

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Video mit dem Betreiber des YT- Kanals "nach vorn" zur aktuellen Lage und zu meinem neuen Buch "Die Höllenfahrt der Republik", in dem neben anderem auch die Frage der strafrechtlichen Einordnung der Flüchtlingspolitik von Frau Merkel gestellt wird. Im Gespräch und im Buch wird die gegenwärtige Krise auf grundsätzliche Strukturdefizite unseres Staates zurückgeführt. Das Buch ist ab dem 20. Oktober im Metapol-Verlag erhältlich.


https://www.youtube.com/watch?v=6SoBPqX3FC0
2025/10/27 02:11:41
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